PEPP soll neu starten – EU-Parlament will Kostendeckel kippen

Das paneuropäische private Altersvorsorgeprodukt PEPP sollte eigentlich einmal ein europäischer Baustein für die private Altersvorsorge werden. Einfach, grenzüberschreitend nutzbar und vergleichbar. Davon ist bislang allerdings wenig übrig geblieben. Europaweit gibt es nach Angaben der EU-Kommission gerade einmal zwei Anbieter. Die Kommission selbst spricht inzwischen von einer „anaemic“, also ausgesprochen schwachen, Verbreitung.

Nun soll das Produkt grundlegend überarbeitet werden. Und aus Sicht der unabhängigen Vermittlerschaft könnte dabei ausgerechnet das Europäische Parlament einige Punkte korrigieren, die im ursprünglichen Reformvorschlag der EU-Kommission für erheblichen Ärger gesorgt hatten. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt insbesondere, dass der am 23. Juli vorgelegte Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments an der Beratung festhalten und gleichzeitig den bisherigen Kostendeckel abschaffen will.

Ein europäisches Vorsorgeprodukt, das kaum jemand kennt

Das PEPP wurde bereits 2019 gesetzlich auf den Weg gebracht und ist seit März 2022 praktisch anwendbar. Gedacht war es als freiwillige Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge. Ein Vorteil sollte insbesondere darin liegen, dass das Produkt bei einem Umzug innerhalb Europas grundsätzlich mitgenommen werden kann.

Der große Durchbruch blieb allerdings aus.

Eine EIOPA-Erhebung zeigt, wie weit das Produkt bislang vom Massenmarkt entfernt ist: 76 Prozent der befragten EU-Verbraucher hatten noch nie vom PEPP gehört. Weitere 15 Prozent kannten zwar die Bezeichnung, wussten aber nicht, worum es sich dabei handelt.

Auch auf der Angebotsseite sieht es kaum besser aus. Die EU-Kommission stellte Ende 2025 fest, dass lediglich zwei Anbieter in der gesamten Europäischen Union ein PEPP anbieten. Als Gründe nennt sie unter anderem hohe regulatorische Anforderungen, die verpflichtende Beratung, unterschiedliche steuerliche Regelungen der Mitgliedstaaten – und den bisherigen Kostendeckel.

Kurz gesagt: Das europäische Altersvorsorgeprodukt existiert. Nur gekauft wird es kaum.

Die EU-Kommission wollte das Basis-PEPP weitgehend beratungsfrei machen

Deshalb legte die EU-Kommission am 20. November 2025 einen Reformvorschlag vor. Ziel ist es, das PEPP einfacher, günstiger und für Anbieter wirtschaftlich interessanter zu machen.

Ein wesentlicher Ansatz: Beim sogenannten Basis-PEPP sollte die verpflichtende Beratung entfallen. Das standardisierte Produkt hätte damit stärker als digitales „Execution-only“-Produkt vertrieben werden können.

Auch der Rat der Europäischen Union unterstützt bislang diesen Kurs. In seiner am 24. Juni 2026 verabschiedeten Verhandlungsposition sieht er für das Basis-PEPP grundsätzlich keine verpflichtende Anlageberatung mehr vor. Nur bei individuell zugeschnittenen PEPP-Produkten soll die Beratung zwingend bleiben.

Genau hier zeichnet sich nun ein Konflikt mit dem Europäischen Parlament ab.

Parlament will Beratung nicht streichen

Der Berichtsentwurf der französischen Europaabgeordneten Stéphanie Yon-Courtin für den federführenden Wirtschafts- und Währungsausschuss ECON geht einen anderen Weg.

Danach soll Beratung auch beim standardisierten Produkt weiterhin eine Rolle spielen. Die Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen, dass insbesondere an wichtigen Punkten während der Vertragslaufzeit oder bei erheblichen Veränderungen der finanziellen Situation des Kunden Beratung erfolgt.

Allerdings steckt auch hier ein Detail, das Vermittler genauer betrachten sollten: Der Entwurf verfolgt einen „Digital-First“-Ansatz. Die Beratung zum geplanten „EuroPension Product“ soll grundsätzlich digital erfolgen. Eine persönliche Beratung durch einen Vermittler muss möglich sein, wenn der Kunde sie ausdrücklich verlangt.

Der AfW begrüßt deshalb zwar ausdrücklich, dass das vollständig beratungsfreie Altersvorsorgeprodukt offenbar vom Tisch kommen könnte. Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass persönliche Beratung damit faktisch von der Regel zur Option werden könnte.

Das ist mehr als Wortklauberei. Wer zunächst durch einen vollständig digitalen Abschlussprozess geführt wird, muss überhaupt erst erkennen, dass zusätzliche Beratung sinnvoll sein könnte – und sie anschließend aktiv einfordern.

Der Ein-Prozent-Kostendeckel dürfte fallen

Ein zweiter entscheidender Punkt betrifft die Kosten.

Beim bisherigen Basis-PEPP gilt eine Kostenobergrenze von einem Prozent des angesparten Kapitals pro Jahr. Diese Grenze war von Beginn an umstritten. Selbst EIOPA hatte bereits darauf hingewiesen, dass der Deckel insbesondere für kleinere Anbieter zum Problem werden kann, weil ein PEPP erst bei entsprechender Größe wirtschaftlich tragfähig wird.

Die Reform soll diese starre Grenze nun beseitigen. Sowohl EU-Kommission und Rat als auch der aktuelle Berichtsentwurf des Parlaments gehen grundsätzlich in diese Richtung. Statt einer festen Prozentgrenze sollen Kosten und Leistung künftig in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die Kosten sollen weiterhin transparent ausgewiesen werden.

Für den Vertrieb ist das durchaus relevant. Denn ein Produkt, das gleichzeitig Beratung verlangt und die dafür möglichen Gesamtkosten strikt deckelt, kann für Anbieter und Vermittler schnell wirtschaftlich uninteressant werden.

Der AfW bezeichnet diese Kombination deshalb rückblickend als einen der Konstruktionsfehler des bisherigen PEPP.

Auch ein faktisches Provisionsverbot könnte verschwinden

Noch interessanter für den deutschen Vermittlermarkt ist ein weiterer Punkt.

Nach Angaben des AfW streicht der Berichtsentwurf die bislang vorgesehene Definition einer Beratung „auf unabhängiger Basis“ und damit auch die Vorgabe, wonach eine solche Beratung zum Basis-PEPP ausschließlich unabhängig und provisionsfrei erfolgen sollte.

Der AfW hatte genau diese Verbindung kritisiert. Ob Beratung unabhängig sei, dürfe aus Sicht des Verbandes nicht allein davon abhängen, ob sie gegen Honorar oder Provision vergütet werde. Damit würde eine Auseinandersetzung, die Vermittler aus der europäischen Regulierung inzwischen gut kennen, auch beim PEPP zunächst entschärft: die Frage, ob unabhängige Beratung zwangsläufig provisionsfreie Beratung sein muss.

Für Makler wäre das von erheblicher Bedeutung. Ein PEPP, das ausschließlich über Honorarberatung vertrieben werden dürfte, hätte gerade im deutschen Markt von vornherein einen erheblich eingeschränkten Vertriebsweg.

Aus PEPP könnte „EuroPension Product“ werden

Auch beim Namen soll sich etwas tun.

Das bisherige Basis-PEPP soll nach den Vorstellungen des Berichtsentwurfs künftig als „EuroPension Product“ auftreten. Daneben ist ein arbeitgeberfinanziertes „Work PEPP“ vorgesehen, bei dem Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen automatisch einbezogen werden könnten. Zudem soll der Wechsel zwischen unterschiedlichen PEPP-Varianten und nationalen Vorsorgeprodukten erleichtert werden.

Die Stoßrichtung dahinter ist klar: Das Produkt soll endlich aus seiner regulatorischen Nische herauskommen und tatsächlich genutzt werden.

Denn Europas Problem ist nicht nur die Finanzierung der Altersvorsorge. Die EU verfolgt gleichzeitig das Ziel, mehr privates Kapital in die europäischen Kapitalmärkte zu lenken. Die PEPP-Reform ist deshalb Bestandteil der europäischen „Savings and Investments Union“.

Altersvorsorge und Kapitalmarktpolitik werden hier ausdrücklich miteinander verbunden.

Noch ist allerdings nichts beschlossen

Wer aus dem aktuellen Berichtsentwurf bereits eine endgültige Regelung ableitet, wäre zu früh dran.

Im Herbst soll sich zunächst der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments mit dem Entwurf und möglichen Änderungsanträgen befassen. Erst danach kann das Parlament seine endgültige Verhandlungsposition festlegen. Anschließend müssen Parlament, Rat und Kommission im sogenannten Trilog einen gemeinsamen Text finden.

Und gerade bei der Beratung liegen die Positionen derzeit deutlich auseinander. Der Rat möchte das Basis-PEPP weitgehend als beratungsfreies Onlineprodukt ermöglichen. Der Berichtsentwurf des Parlaments will dagegen die Beratung grundsätzlich erhalten, setzt allerdings stark auf digitale Prozesse.

Der endgültige Kompromiss ist damit offen.

Europa versucht, PEPP doch noch zu einem echten Vorsorgeprodukt für den breiten Markt zu machen. Dafür müssen aber nicht nur die Kosten stimmen. Auch die Beratung muss praktikabel bleiben. Gerade bei langfristiger Altersvorsorge dürfte es kaum helfen, wenn der Kunde am Ende mit einem möglichst einfachen Produkt, aber ohne ausreichende Orientierung dasteht.

Die interessantere Frage dürfte sein, ob Europa diesmal ein Produkt schafft, bei dem Beratung, Kosten und wirtschaftliche Vertriebsfähigkeit so zusammenpassen, dass es am Ende tatsächlich jemand anbietet – und vor allem auch jemand abschließt.


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