Bafin entzieht BVaG die Erlaubnis

Der Bochumer Versicherungsverein darf kein Versicherungsgeschäft mehr betreiben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat dem traditionsreichen Sterbegeldversicherer die Erlaubnis entzogen. Grund sind erhebliche Abschreibungen auf Immobilieninvestitionen, durch die das Unternehmen die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllt.

Für die rund 120.000 Mitglieder bedeutet das zunächst keine Einstellung des Geschäftsbetriebs. Bestehende Verträge sollen im Rahmen eines Abwicklungsplans weitergeführt werden, neue Versicherungen dürfen jedoch nicht mehr abgeschlossen werden. Nach Angaben des Unternehmens werden Sterbefälle weiterhin reguliert.

Immobilienkrise belastet Eigenkapital

Nach Darstellung des Bochumer Versicherungsvereins führten insbesondere die Folgen der Zinswende seit 2022 zu erheblichen Wertverlusten bei Immobilienanlagen. Die notwendigen Abschreibungen im Jahresabschluss 2025 hätten das Eigenkapital so stark belastet, dass die gesetzlichen Solvabilitätsanforderungen nicht mehr erfüllt werden konnten. Die Bafin sah deshalb keine Grundlage mehr für einen regulären Geschäftsbetrieb und entzog dem Versicherer die Erlaubnis.

Keine Insolvenz – aber ein schwerwiegender Einschnitt

Der Entzug der Geschäftserlaubnis bedeutet nicht automatisch, dass die BVaG insolvent ist. Nach Angaben des Unternehmens ist der Versicherer weiterhin zahlungsfähig. Die Bafin hat kein Insolvenzverfahren eröffnet, sondern eine geordnete Abwicklung des Versicherungsbestands angeordnet.

Der entscheidende Unterschied: Während eine Insolvenz die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens voraussetzt, greift die Bafin bereits dann ein, wenn ein Versicherer die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Eigenmittel dauerhaft nicht mehr erfüllt und keine ausreichende Sanierungsperspektive besteht.

Für die Versicherten bedeutet das zunächst, dass bestehende Verträge weitergeführt und Leistungsfälle grundsätzlich bearbeitet werden. Nach Angaben des Vereins wurde der Bafin bereits ein Abwicklungsplan vorgelegt. Mit einer Entscheidung der Aufsicht rechnet das Unternehmen im dritten Quartal 2026. Bis dahin können Leistungen aus gekündigten Verträgen allerdings nicht ausgezahlt werden. Dies diene dazu, alle Mitglieder gleich zu behandeln und keine einzelnen Mitglieder zu bevorzugen.

Traditionsunternehmen vor ungewisser Zukunft

Der 1968 gegründete Bochumer Versicherungsverein a.G. zählt mit rund 120.000 Mitgliedern zu den größten deutschen Anbietern von Sterbegeldversicherungen. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit war das Unternehmen ausschließlich seinen Mitgliedern verpflichtet und baute seinen Bestand über Jahrzehnte auch durch die Übernahme kleinerer Sterbekassen aus. Noch im vergangenen Jahr hatte der Versicherer auf seiner Mitgliedervertreterversammlung von einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung berichtet. Umso überraschender kommt nun die drastische Maßnahme der Aufsicht.

Viele Fragen bleiben offen

Wie hoch die Verluste aus den Immobilieninvestitionen tatsächlich ausfallen, welche Projekte betroffen sind und ob Versicherte langfristig Leistungskürzungen befürchten müssen, ist bislang nicht bekannt. Eine persönliche Stellungnahme des Vorstands zur Entscheidung der Bafin liegt bislang nicht vor. Das Unternehmen verweist in seiner veröffentlichten Mitteilung auf die Auswirkungen der Zinswende und betont seine aktuelle Zahlungsfähigkeit sowie die

Fazit

Mit dem Entzug der Erlaubnis endet das Neugeschäft für die BVAG Sterbevorsorge. Eine Insolvenz ist damit zwar nicht verbunden, die Zukunft des Versicherungsbestands hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie die Bafin den eingereichten Abwicklungsplan bewertet und ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die langfristigen Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern vollständig zu erfüllen.

Informationen für Mitglieder hat der Versicherungsverein auf seiner Webseite veröffentlicht.


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