Das Erbe eines Insurtechs: Wie Element das Versicherungsrecht verändert

Bundesregierung will Versicherungskunden künftig besser schützen Die Insolvenz des Berliner Versicherers Element war ein Schock für Hunderttausende Kunden. Rund 320.000 Versicherungsverträge waren betroffen – von Haftpflicht- und Hausratversicherungen über Wohngebäude- bis hin zu Unfallversicherungen. Vielen Kunden wurde erst im Zuge der Insolvenz bewusst, dass ihre Police tatsächlich über Element als Risikoträger lief, da das Unternehmen […]

Bundesregierung will Versicherungskunden künftig besser schützen

Die Insolvenz des Berliner Versicherers Element war ein Schock für Hunderttausende Kunden. Rund 320.000 Versicherungsverträge waren betroffen – von Haftpflicht- und Hausratversicherungen über Wohngebäude- bis hin zu Unfallversicherungen. Vielen Kunden wurde erst im Zuge der Insolvenz bewusst, dass ihre Police tatsächlich über Element als Risikoträger lief, da das Unternehmen seine Produkte häufig über Kooperationspartner und Assekuradeure vertrieb.

Mit dem geplanten Versicherungs-Sanierungs-, -Abwicklungs- und -Aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) zieht die Bundesregierung nun Konsequenzen aus dem bislang größten Insolvenzfall eines deutschen Schaden- und Unfallversicherers. Ziel ist es, eine Schutzlücke zu schließen, die bislang bei Sachversicherungen bestand. Während Kunden von Lebensversicherungen über den Sicherungsfonds Protektor und Privatversicherte im Gesundheitsbereich über Medicator abgesichert sind, existierte für Sachversicherungen bislang kein vergleichbares Auffangsystem.

Zweistufiges Sicherheitsnetz geplant

Künftig soll ein zweistufiges Sicherungssystem greifen, wenn ein Schaden- und Unfallversicherer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.

Zum einen ist ein spartenübergreifender Abwicklungsfonds vorgesehen, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verwaltet werden soll. In diesen Fonds sollen alle Versicherungsunternehmen einzahlen – unabhängig davon, ob sie Lebens-, Kranken- oder Sachversicherungen anbieten. Die BaFin könnte daraus Sanierungsmaßnahmen finanzieren, etwa Darlehen gewähren oder Teile eines Versicherungsbestands übernehmen lassen, um eine ungeordnete Insolvenz möglichst zu verhindern.

Daneben soll erstmals ein Sicherungsfonds speziell für Schaden- und Unfallversicherungen eingerichtet werden. Beiträge leisten müssten sämtliche Anbieter von Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen. Gerät ein Unternehmen dennoch in die Insolvenz, sollen aus diesem Fonds berechtigte Ansprüche der Versicherten erfüllt werden. Wer beispielsweise nach einem Wohnungsbrand Anspruch auf Leistungen aus seiner Gebäudeversicherung hat, soll künftig auch dann entschädigt werden, wenn sein Versicherer insolvent ist.

Element-Insolvenz offenbarte erhebliche Schutzlücken

Der Handlungsbedarf wurde durch die Insolvenz von Element Insurance deutlich. Nachdem die BaFin Ende 2024 den Insolvenzantrag gestellt hatte, eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg Anfang März 2025 das Insolvenzverfahren. Für zahlreiche Versicherte bedeutete dies erhebliche Unsicherheit. Viele Verträge endeten kurze Zeit später, offene Schadenfälle mussten beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Die Folgen einer Versicherer-Insolvenz können für Betroffene existenzielle Ausmaße annehmen. Besonders problematisch ist die Situation für Versicherte mit offenen Schadenersatzansprüchen aus Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- oder Kfz-Versicherungen, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um berechtigte Forderungen vollständig zu begleichen. Noch gravierender kann die Situation für Empfänger einer privaten Unfallrente sein. Nach § 316 Versicherungsaufsichtsgesetz erlöschen laufende Rentenansprüche mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Versicherers. An ihre Stelle tritt lediglich ein Anspruch auf den auf den jeweiligen Versicherten entfallenden Anteil am gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsvermögen. Eine lebenslange Fortzahlung der vereinbarten Unfallrente ist damit nicht mehr gewährleistet. Fällt die Auszahlung als einmaliger Betrag geringer aus als der wirtschaftliche Wert der ursprünglich zugesagten Rentenleistungen, kann sie das durch die ursprünglich zugesagte lebenslange Unfallrente abgesicherte Langlebigkeitsrisiko ggf. nur unzureichend auffangen. Für Betroffene kann dies erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. Dies gilt gleichermaßen für Geschädigte, die eine Leibrente aus Ansprüchen gegen eine Haftpflichtversicherung beziehen. Ein Sicherungsfonds, der die laufenden Rentenzahlungen übernimmt, existiert bislang nicht. Kann der Haftpflichtversicherer wegen seiner Insolvenz die Rente nicht mehr oder nur teilweise, z. B. in Form einer Kapitalabfindung, zahlen, ist der Geschädigte nicht automatisch rechtlos.

Er kann sich grundsätzlich wieder an den Schädiger halten, soweit dessen Schadenersatzpflicht besteht. Der Schädiger trägt letztlich das Insolvenzrisiko seines Versicherers.

Auch diese Schutzlücke zählt zu den Gründen für die nun geplante Reform.

Ganz schutzlos sind Versicherte im Insolvenzfall eines Sachversicherers allerdings schon heute nicht. Jeder Versicherer muss nach den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes ein sogenanntes Sicherungsvermögen vorhalten. Offene Schadenersatzansprüche müssen im Insolvenzfall zunächst beim Insolvenzverwalter angemeldet und geprüft werden. Anschließend werden Versicherungsnehmer sowie Begünstigte und geschädigte Dritte nach § 315 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vorrangig vor anderen Insolvenzgläubigern aus diesem Sicherungsvermögen entschädigt. Eine vollständige Regulierung ist damit jedoch nicht automatisch gewährleistet. Denn ob berechtigte Ansprüche in voller Höhe erfüllt werden können, hängt davon ab, ob das vorhandene Sicherungsvermögen ausreicht. Ist dies nicht der Fall, werden die Forderungen nur anteilig erfüllt. Genau diese Unsicherheit soll der geplante Sicherungsfonds künftig weitgehend beseitigen.

Verbraucherschützer begrüßen den Vorstoß

Beim Bund der Versicherten stößt der Gesetzentwurf auf Zustimmung. „Für Versicherte ist die Einrichtung eines Sicherungsfonds ein großer Fortschritt“, erklärte Vorstandssprecher Stephen Rehmke. Die Insolvenz von Element habe gezeigt, „dass selbst in einem eng regulierten Markt Unternehmenspleiten möglich sind“. Künftig würden Verbraucherinnen und Verbraucher „in weiten Teilen besser geschützt“ sein.

Gleichzeitig sieht der Verbraucherverband noch Nachbesserungsbedarf. So fordert der BdV unter anderem, dass der Schutz auch Versicherer mit Sitz im Ausland umfasst, sofern sie ihre Produkte auf dem deutschen Markt anbieten. Zudem müsse sichergestellt werden, dass Versicherte im Insolvenzfall frühzeitig und transparent informiert werden.

Versicherungswirtschaft warnt vor Fehlanreizen

Weniger begeistert zeigt sich die Versicherungsbranche. Vor allem der geplante spartenübergreifende Abwicklungsfonds stößt beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie beim Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) auf Kritik.

Der GDV warnt davor, dass wirtschaftlich solide Versicherer künftig für Fehlentwicklungen anderer Marktteilnehmer mitzahlen müssten. Zudem befürchtet die Branche zusätzliche Bürokratie und steigende Kosten, die letztlich an die Kunden weitergegeben werden könnten.

Auch der PKV-Verband lehnt eine gemeinsame Finanzierung verschiedener Versicherungssparten ab. Aus Sicht des Verbandes dürften insbesondere die Alterungsrückstellungen der privat Krankenversicherten nicht mittelbar zur Stabilisierung von Schaden- und Unfallversicherern eingesetzt werden.

Parlament berät über Gesetzentwurf

Mit dem VSAAG setzt die Bundesregierung zugleich europäische Vorgaben zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen um. Der Gesetzentwurf wurde inzwischen im Finanzausschuss des Bundestages beraten. Ziel ist es, das neue Sicherungssystem möglichst ab dem kommenden Jahr einzuführen.

Für Millionen Versicherte würde dies einen grundlegenden Wandel bedeuten. Erstmals gäbe es auch in der Schaden- und Unfallversicherung einen kollektiven Schutzmechanismus für den Fall einer Unternehmensinsolvenz. Ob das geplante Sicherheitsnetz tatsächlich alle bestehenden Lücken schließt und wie stark Versicherungsunternehmen sowie ihre Kunden finanziell belastet werden, wird sich jedoch erst im weiteren parlamentarischen Verfahren zeigen.


Entdecke mehr von Sachthemen.blog

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Wöchentlicher Newsletter

Einmal pro Woche erhältst du die wichtigsten Artikel und Einordnungen redaktionell zusammengestellt.

Für den Newsletter anmelden
Artikel teilen: LinkedIn · Facebook · WhatsApp · E-Mail

Diskutiere mit

Deine Meinung ist uns wichtig!

Entdecke mehr von Sachthemen.blog

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen