Finfluencer: Wie der BVK der Bafin eine härtere Gangart andichtet

Der BVK begrüßt ein angeblich „härteres Vorgehen der Bafin gegen illegale Finfluencer“. Doch wer den Gastbeitrag von Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch liest, auf den sich der Verband beruft, findet diese Botschaft dort nicht. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass der BVK die Aussagen der Finanzaufsicht zuspitzt, um seine seit Jahren verfolgte Agenda gegen Finfluencer zu untermauern.


In einer aktuellen Pressemitteilung und auch bei LinkedIn erklärt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), er unterstütze ein „härteres Vorgehen der Bafin gegen illegale Finfluencer“. Anlass ist ein Gastbeitrag von Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch bei „Business Insider“, den der Verband als Beleg für einen verschärften Kurs der Finanzaufsicht heranzieht.

BVK sieht eigene Forderungen durch Bafin bestätigt

Eine stärkere Kontrolle und ein konsequentes Einschreiten bei Verstößen entspricht „einer zentralen Forderung des BVK“, sagt deren Präsident Michael H. Heinz.

„Wer konkrete Empfehlungen zu Geldanlage, Versicherungen oder Altersvorsorgeprodukten gibt, trägt Verantwortung – unabhängig davon, ob dies im persönlichen Beratungsgespräch, auf einer Internetplattform oder in sozialen Medien geschieht.“

Und weiter: „Versicherungs- und Finanzvermittler unterliegen umfangreichen Beratungs-, Dokumentations- und Weiterbildungspflichten. Es ist daher nur folgerichtig, dass auch bei Finanzempfehlungen in sozialen Medien genauer hingeschaut wird. Verbraucher müssen erkennen können, ob sie eine neutrale Information, Werbung oder eine konkrete Produktempfehlung erhalten“, so Heinz. Der BVK sieht nach eigener Aussage in verstärkter Aufsicht einen wichtigen Beitrag zu mehr Verbraucherschutz und fairen Wettbewerbsbedingungen.


Was steht wirklich in dem Gastbeitrag?

An dieser Stelle lohnt sich ein Blick in die Originalquelle. Schon zu Beginn seines Beitrags stellt der Exekutivdirektor klar, dass Finfluencer durchaus einen wertvollen Beitrag zur Finanzbildung leisten können. Für rund 60 Prozent der 18- bis 45-Jährigen sind Finfluencer laut einer Bafin-Umfrage aus dem Jahr 2024 zudem eine gute Alternative zur professionellen Beratung.

Zugleich warnt Pötzsch vor Missständen:

„Nicht alle Finfluencer sind seriös. Auch in diesem Markt gibt es schwarze Schafe.“

Man schaue sich an, wie Wertpapierfirmen mit Finfluencern zusammenarbeiten – „und ob die Unternehmen ihrer aufsichtsrechtlichen Verantwortung für von ihnen beauftragte Werbeinhalte nachkommen.“ Der Autor beschreibt fünf Regeln, die Finfluencer beachten sollten, darunter bestehende gesetzliche Pflichten, etwa zur Offenlegung von Vergütungen und Interessenkonflikten sowie zur erforderlichen Erlaubnis für Anlageberatung oder Vermittlung. Verstöße gegen diese Vorgaben können aufsichtsrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben.


Wo bleibt das angekündigte härtere Vorgehen?

Doch neu ist das alles nicht. Bereits Anfang Januar 2026 stellte die Bafin gemeinsam mit der europäischen Wertpapieraufsicht Esma ein Factsheet für Finfluencer vor, das viele Medien als eine Art „Benimmregeln“ interpretierten. Tatsächlich handelte es sich vor allem um eine Zusammenfassung der bereits geltenden Rechtslage. Die Aufsicht erinnerte daran, dass Beiträge wahr, klar und nicht irreführend sein müssen, bezahlte Kooperationen offenzulegen sind, Interessenkonflikte transparent gemacht werden müssen und erlaubnispflichtige Anlageberatung auch in sozialen Medien erlaubnispflichtig bleibt. Zudem betonte die Bafin bereits damals, dass ein bloßer Hinweis wie „keine Anlageberatung“ rechtliche Pflichten nicht außer Kraft setzt.

Der aktuelle Gastbeitrag von Pötzsch knüpft inhaltlich nahezu vollständig an diese Hinweise an. An der rechtlichen Bewertung oder den Pflichten von Finfluencern ändert sich nichts, eine zusätzliche Regulierung sei nicht erforderlich. Diese Auffassung vertritt im Übrigen auch der BVK, wie ein Sprecher des Vermittlerverbands dem Sachthemen-Blog auf Nachfrage mitteilte. Die Aufsichtsbehörde will stattdessen die Verbraucheraufklärung ausbauen und den Dialog mit Finfluencern suchen. Für Oktober ist sogar ein Treffen mit Vertretern der Szene geplant. Von Schwerpunktprüfungen, Sonderermittlungen oder einer verschärften Aufsicht ist dagegen nichts zu lesen.

Gerade deshalb stellt sich die Frage, worauf der BVK seine Aussage stützt, die Bafin habe nun ein „härteres Vorgehen gegen illegale Finfluencer“ angekündigt. Der BVK-Sprecher antwortet dem Sachthemen-Blog dazu:

„Unsere Einschätzung stützt sich sowohl auf den Inhalt des Gastbeitrags (..) als auch auf die redaktionelle Einordnung des Beitrags durch Business Insider.“

Doch schon bei den genannten Belegen des Sprechers fällt im Abgleich mit dem Originaltext etwas auf. Dieser schreibt: „Im Beitrag selbst führt Dr. Pötzsch aus, dass, die Zusammenarbeit von Wertpapierfirmen und Finfluencern näher untersucht wird, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben.“ Im Original heißt es vom Pötzsch: „Außerdem schauen wir uns an, wie Wertpapierfirmen mit Finfluencern zusammenarbeiten – und ob die Unternehmen ihrer aufsichtsrechtlichen Verantwortung für von ihnen beauftragte Werbeinhalte nachkommen.“ Kurzum: eine nähere Untersuchung als bisher wird nicht angekündigt.

Der „Business Insider“ betitelte den Gastbeitrag mit der Dachzeile:

„Finfluencer: Warum die Bafin jetzt mit Strafverfahren droht“

sowie der Überschrift

„Klare Ansage der Bafin: Aufsichtsbehörde will genauer auf Finfluencer in sozialen Medien schauen“

Dies deutet laut BVK auf eine intensivere Befassung der Aufsicht mit dem Themenfeld hin. Der Sprecher schreibt: „Aus Sicht des BVK lassen diese Aussagen den Schluss zu, dass die Bafin die Überwachung dieses Marktsegments intensivieren und bestehende Rechtsvorschriften konsequenter durchsetzen will.“ Es stellt sich allerdings in Kenntnis des Gastbeitrags die Frage, ob die redaktionell nachträglich erstellten Überschriften die Botschaften des Bafin-Exekutivdirektors angemessen wiedergeben?

Auch stellt sich die Frage, warum der BVK entgegen der Bafin-Wortwahl von illegalen Finfluencern spricht. Der Sprecher antwortet darauf, dass der Begriff als zusammenfassende Bezeichnung für Personen oder Geschäftsmodelle gewählt worden sei, die gegen geltendes Aufsichts-, Wettbewerbs- oder Strafrecht verstoßen.

„Ziel der Formulierung war es ausdrücklich nicht, die gesamte Finfluencer-Branche zu diskreditieren. Vielmehr sollte sprachlich zwischen seriösen Finfluencern, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, und solchen Akteuren unterschieden werden, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten ohne die erforderlichen Voraussetzungen ausüben oder sonstige Rechtsverstöße begehen.“


Finfluencer schon lange BVK-Thema

Was man an dieser Stelle wissen muss: Die aktuelle Pressemitteilung steht nicht isoliert. Seit Längerem verfolgt der BVK als Interessenvertretung vor allem des Ausschließlichkeitsvertriebs eine konsequente Kommunikationslinie zum Thema Finfluencer.

Bereits Anfang 2025 griff der Verband die Bafin scharf an, nachdem diese in einem Merkblatt erläutert hatte, warum Finfluencer nicht automatisch als Anlageberater einzustufen sind. Heinz sprach damals von einer verpassten Chance für den Verbraucherschutz und kritisierte, dass diese Personengruppe ohne jede Kontrolle Millionen Menschen beeinflussen könnte.

Es folgte das vom BVK beauftragte Rechtsgutachten des Berliner Rechtswissenschaftlers Hans-Peter Schwintowski. Der Verband stellte dessen Ergebnisse als Bestätigung seiner Forderungen dar und verlangte, Finfluencer ohne erforderliche Erlaubnis durch Stichproben aus dem Markt zu nehmen. Zudem kündigte der BVK an, sich als qualifizierter Wirtschaftsverband Abmahnungen gegen unseriöse Finfluencer vorzubehalten.

Schon damals fiel allerdings auf, dass die öffentliche Darstellung des Verbands deutlich schärfer ausfiel als die eigentlichen Aussagen des Gutachtens. Das Gutachten bestätigt keineswegs, dass Finfluencer grundsätzlich unzulässig tätig sind. Vielmehr arbeitet es die bestehenden rechtlichen Grenzen heraus und kommt – wenig überraschend – zu dem Ergebnis, dass erlaubnispflichtige Vermittlung und Beratung einer entsprechenden Zulassung bedürfen. Im Kern beschreibt das Gutachten also geltendes Recht.

Auch Ende 2025 und Anfang 2026 erklärte sich der Verband durch europäische Vorgaben sowie die Hinweise von Bafin und Esma wiederholt bestätigt und sprach von einer stärkeren Beaufsichtigung von Finfluencern.


Mein Kommentar: Interessenvertretung ist legitim – diese Zuspitzung aber nicht

Die aktuelle Pressemitteilung reiht sich nach meiner Auffassung nahtlos in ein Muster ein. Aus einem Beitrag über Aufklärung, Dialog und die konsequente Anwendung bestehender Vorschriften wird in der Verbandskommunikation des BVK plötzlich ein Signal für ein härteres Vorgehen gegen

„illegale Finfluencer“.

Das lässt sich aus dem Originaltext überhaupt nicht ableiten.

Der BVK profitiert davon, dass mehrere Medien, unter anderem auch die renommierte DPA, selbst zugespitzte Formulierungen für den Gastbeitrag des Bafin-Funktionärs verwenden. Das halte ich journalistisch noch für legitim, ich mache selbst nichts anderes. Wie allerdings der „Buiness Insider“, der den Gastbeitrag selbst veröffentlicht hat, mit dem Text umgeht, ist nicht mehr nachzuvollziehen. Die gewählten Überschriften sind keine Zuspitzung, sondern eine inhaltlich schlicht falsche Interpretation des Bafin-Vertreters. Es ist recht und billig, dass sich der BVK auf die Darstellung seriöser Medien beruft. Der Fall zeigt aber nur, wie wichtig es ist, auch mit diesen kritisch umzugehen.

Denn unseriöse Medien gibt es zu Genüge. Dazu zählen für mich solche, die die BVK-Pressemitteilung eins zu eins im Wortlaut übernehmen und dies als redaktionelles Stück kennzeichnen. Das ist in der Berichterstattung leider keine Seltenheit und dennoch für mich ein Unding.

Dass der BVK strengere Regeln für Finfluencer fordert, ist legitim. Interessenverbände vertreten die Positionen ihrer Mitglieder. Versicherungs- und Finanzvermittler unterliegen umfangreichen regulatorischen Anforderungen und sehen es naturgemäß kritisch, wenn Akteure in sozialen Medien unter anderen Voraussetzungen Reichweite erzielen.

Problematisch wird es allerdings dort, wo die Aussagen einer Behörde im Sinne der eigenen Agenda unzutreffend wiedergegeben werden. In der Pressemitteilung und im LinkedIn-Beitrag fehlt die nachgereichte Differenzierung, was der Verband unter illegalen Finfluencern versteht. Für mich hinterlässt die gewählte Formulierung den Eindruck einer grundsätzlich rechtswidrig oder gar kriminell handelnden Personengruppe.

Die Bafin selbst spricht in ihrem Gastbeitrag hingegen von „schwarzen Schafen“. Hinzu kommt, dass bislang nur wenige öffentlich bekannte Fälle existieren, in denen Finfluencer wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen oder vergleichbarer Verstöße sanktioniert wurden.

Genau deshalb ist die Wortwahl unpassend.


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