Berliner Ehepaar Opfer von spurenlosem Einbruch – Versicherung verweigert Zahlung
Wie die B.Z. Berlin in einem Artikel vom 21.04.2025, berichtet, wurde im November 2024 das Berliner Ehepaar Kerstin (61) und Thilo Boss (62) Opfer eines raffinierten Wohnungseinbruchs in Wilmersdorf. Die Täter entwendeten hochwertigen Schmuck und Uhren im Gesamtwert von rund 12.000 Euro – ohne dabei sichtbare Spuren zu hinterlassen. Genau das wurde ihnen nun zum Verhängnis: Die VHV Versicherungen lehnten eine Schadenszahlung ab, weil kein „gewaltsames Eindringen“ nachweisbar sei.
Was war passiert?
Nach einem kurzen Einkauf stellten die Bosses fest, dass ihre Wohnungstür unverschlossen war. Drinnen fehlten unter anderem sechs teure Armbanduhren, geerbter Goldschmuck und Brillantringe – der weniger wertvolle Modeschmuck wurde zurückgelassen. Die Polizei fand keinerlei Einbruchsspuren. Vermutet wird, dass die Täter moderne, elektronische Methoden nutzten, um die Tür spurenlos zu öffnen.
VHV-Sprecherin Susanne Seedorf auf B.Z.-Anfrage: „Spuren, die auf eine gewaltsame Öffnung der Wohnungstür des Beschwerdeführers hindeuten, wurden weder vom Regulierer noch von den ermittelnden Polizeibeamten festgestellt. Für die vom Versicherungsnehmer vorgetragene Behauptung, das Öffnen der Tür sei durch einen elektronischen Dietrich gelungen, gibt es keinen objektiven Nachweis.“
Die Versicherung beruft sich somit auf die Bedingungen der Hausratversicherung, wonach nur bei nachgewiesenem unberechtigtem Eindringen geleistet wird. Juristisch mag das korrekt sein – doch diese Praxis stößt zunehmend auf Kritik.
Mein Kommentar:
Die VHV hat sich hier zur Nichtzahlung entschieden. Mich hat das leider wenig überrascht. Dies ist meines Erachtens zunächst eine korrekte Anwendung der Versicherungsbedingungen. Man sollte jedoch nach meinem Verständnis auch den glaubwürdigen Aussagen seriöser Kunden eine entsprechende Gewichtung einräumen. Es sollte zur Kenntnis genommen werden, dass in der heutigen Zeit professionelle Täter ohne sichtbare Spuren in Wohnungen eindringen können, die mit den bislang als ausreichend geltenden Sicherungsstandards ausgestattet sind. Wenn die Glaubwürdigkeit und der gute Leumund der Betroffenen außer Zweifel steht, sollte eine Zahlung zumindest erwogen werden. Immerhin basiert das Prinzip Versicherung auf Vertrauen – und das darf keine Einbahnstraße sein.
Der Fall macht deutlich: Die Sicherheitsrealität hat sich verändert – Versicherungen sollten das in ihren Prüfprozessen berücksichtigen. Im Zweifel sollten die Anforderungen an die Mindestsicherungen für Wohnungen entsprechend heraufgesetzt werden, um hier einen zeitgemäßen Standard voranzutreiben, der gleichzeitig den entsprechenden Nachweis eines solchen Einbruches ermöglicht. Andernfalls könnte das Vertrauen der Kunden dauerhaft Schaden nehmen. Versicherte sollten in eigenem Interesse ihren Einbruchschutz prüfen lassen. Die Polizei bietet kostenlose Beratungsstellen.

Deine Meinung ist uns wichtig!