Verona Pooth scheitert mit Klage gegen Makler

11.05.2026 Landgericht Düsseldorf – Aktenzeichen 9a O 382/24 Im Streit um gestohlenen Schmuck und eine festgestellte Unterversicherung haben Verona Pooth und ihr Ehemann eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Landgericht Düsseldorf wies die Schadensersatzklage gegen den früheren Versicherungsmakler des Ehepaars ab. Nach Auffassung des Gerichts konnten die Kläger nicht ausreichend belegen, dass tatsächlich eine fehlerhafte […]

11.05.2026 Landgericht Düsseldorf – Aktenzeichen 9a O 382/24

Im Streit um gestohlenen Schmuck und eine festgestellte Unterversicherung haben Verona Pooth und ihr Ehemann eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Landgericht Düsseldorf wies die Schadensersatzklage gegen den früheren Versicherungsmakler des Ehepaars ab. Nach Auffassung des Gerichts konnten die Kläger nicht ausreichend belegen, dass tatsächlich eine fehlerhafte Beratung vorlag.

Der Fall geht auf einen spektakulären Einbruch an Heiligabend 2021 zurück. Während die Familie den Abend bei Verwandten verbrachte, drangen mindestens vier Täter in die Villa der Pooths im Düsseldorfer Vorort Meerbusch ein. Die Einbrecher entwendeten unter anderem einen Tresor mit Schmuckstücken. Nach Angaben von Verona Pooth belief sich der Gesamtschaden auf rund 1,3 Millionen Euro. Darunter sollen sich auch wertvolle persönliche Schmuckstücke und ihr Hochzeitsschmuck befunden haben.

Die Täter wurden nie gefasst. Die Ermittlungen stellte die Polizei bereits im Juli 2022 ein.

Im Anschluss regulierte die Hausratversicherung der Familie den Schaden nur teilweise. Medienberichten zufolge zahlte der Versicherer rund 975.000 Euro aus. Den restlichen Betrag lehnte die Helvetia mit Hinweis auf eine Unterversicherung ab.

Daraufhin verklagten die Pooths ihren langjährigen Versicherungsmakler, die Düsseldorfer Firma B+W Assekuranzmakler, auf rund 675.000 Euro Schadensersatz. Im Mittelpunkt stand der Vorwurf, die Versicherungssumme sei über Jahre hinweg nicht an den gestiegenen Wert der Schmucksammlung angepasst worden. Nach Darstellung der Kläger hätte der Makler auf die Gefahr einer Unterversicherung hinweisen und eine höhere Absicherung empfehlen müssen.

Verona Pooth erklärte vor Gericht, sie habe ihre Pflichten erfüllt und sämtliche Schmuckstücke dokumentiert. Nach ihren Angaben existierten Quittungen, Zertifikate sowie datierte Fotos der Wertgegenstände.

Die Gegenseite widersprach dieser Darstellung deutlich. Die Anwältin des Maklers argumentierte, versichert seien nur Gegenstände gewesen, die dem Makler auch tatsächlich gemeldet worden seien. Neuanschaffungen oder Wertsteigerungen hätten aktiv angezeigt werden müssen. Genau dafür habe es jedoch keine ausreichenden Nachweise gegeben.

Bereits beim ersten Verhandlungstermin Anfang März hatte das Gericht erkennen lassen, dass die Beweislast vor allem bei den Klägern liegen könnte. Die Kammer regte damals sogar einen Vergleich an. Medienberichten zufolge stand eine Einigung über etwa ein Drittel der geforderten Summe im Raum. Der Makler lehnte den Vorschlag jedoch ab.

Zum Problem wurde für die Pooths insbesondere die fehlende Dokumentation über die korrekte Nachmeldung von hinzugekommenen Werten. Nach Angaben aus dem Verfahren lief ein Teil des Austauschs mit dem Makler über eine von den Pooths inzwischen gelöschte E-Mail-Adresse. Damit fehlten wichtige Unterlagen, die die Darstellung des Ehepaars hätten stützen können. Die Vorsitzende Richterin kommentierte dies laut Prozessbeobachtern mit den Worten, das sei „für die Aufklärung des Falls nicht sehr hilfreich“.

Ausschlaggebend war am Ende offenbar die Nachweislage. Der Makler konnte dem Gericht eine Liste der versicherten Wertgegenstände vorlegen, der die Pooths nach Auffassung der Richter nie widersprochen hatten. Gleichzeitig gelang es den Klägern nicht nachzuweisen, dass die Liste unvollständig gewesen sei oder später erworbene Schmuckstücke ordnungsgemäß gemeldet worden waren.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Verona und Franjo Pooth können innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

Mein Kommentar

Dieses Urteil dürfte vielen Versicherungsmaklern Rückenwind geben. Denn die Entscheidung zeigt, dass Gerichte sehr genau darauf schauen, wer welche Pflichten tatsächlich erfüllt hat – und vor allem, was davon glaubhaft dokumentiert wurde.

Im vorliegenden Fall spielte offenbar auch die Kommunikation zwischen Kunde und Makler eine zentrale Rolle. Dass relevante E-Mails nach Angaben der Klägerseite nicht mehr verfügbar waren, hat die Aufklärung des Sachverhalts erkennbar erschwert. Gleichzeitig wurde deutlich, wie wichtig eine saubere und nachvollziehbare Dokumentation auf beiden Seiten ist.

Denn bei hochwertigen Wertgegenständen gilt nun einmal: Neuanschaffungen und Wertsteigerungen müssen regelmäßig gemeldet werden, damit Versicherungsschutz und Versicherungssumme aktuell bleiben. Genau das gehört zu den klaren Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Es handelt sich dabei um eine Bringschuld des Kunden gegenüber Makler und Versicherer – nicht um eine dauerhafte Nachforschungspflicht des Maklers.

Natürlich gehört es zu einer guten Betreuung, Kunden in regelmäßigen Abständen auf möglichen Anpassungsbedarf hinzuweisen. Die Verantwortung dafür, neue Schmuckstücke, Uhren, Kunstgegenstände oder sonstige erhebliche Wertsteigerungen mitzuteilen, bleibt aber beim Kunden selbst. Denn nur auf Grundlage dieser Informationen kann ein Makler überhaupt tätig werden und eine Anpassung der Versicherungssumme veranlassen.

Wer solche Änderungen nicht mitteilt oder dies später nicht mehr belegen kann, wird es regelmäßig schwer haben, daraus eine Haftung des Maklers abzuleiten. Das Urteil macht deshalb auch deutlich, dass eine gekürzte Versicherungsleistung nicht automatisch bedeutet, dass der betreuende Makler fehlerhaft beraten hat.

Für die Branche ist das ein wichtiges Signal. Viele Makler erleben in der Praxis, dass nach größeren Schäden schnell die Frage nach einer möglichen Beraterhaftung gestellt wird. Das gehört selbstverständlich zur rechtlichen Prüfung dazu. Ebenso klar ist aber auch: Wer seinen Beratungsprozess sauber dokumentiert und auf mögliche Risiken hingewiesen hat, verbessert seine Position im Streitfall erheblich.

Der Fall zeigt deshalb vor allem eines: Versicherungsschutz funktioniert dauerhaft nur dann zuverlässig, wenn beide Seiten – Kunde und Makler – ihre jeweiligen Pflichten ernst nehmen und Änderungen konsequent festhalten.


Entdecke mehr von Sachthemen.blog

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Wöchentlicher Newsletter

Einmal pro Woche erhältst du die wichtigsten Artikel und Einordnungen redaktionell zusammengestellt.

Für den Newsletter anmelden
Artikel teilen: LinkedIn · Facebook · WhatsApp · E-Mail

Diskutiere mit

Deine Meinung ist uns wichtig!

Entdecke mehr von Sachthemen.blog

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen