In mehreren europäischen Ländern haben Hacker die Steuerung von Kühl- und Gefrieranlagen manipuliert. Wie die Tagesschau berichtet, sind auch Supermärkte in Nordrhein-Westfalen betroffen, darunter Märkte in Wuppertal, Wetter-Volmarstein und Raesfeld. Große Mengen an Kühlware mussten entsorgt werden. In Wetter-Volmarstein erfolgte der Angriff nach Angaben des Betreibers über ein Unternehmen, das die Kühlanlagen aus der Ferne wartet.
Wenn die Inhaltsversicherung nicht reicht
Für Unternehmen gehören Inhaltsversicherungen mit Betriebsunterbrechungsversicherungen, Gebäudeversicherungen und Elektronikpolicen zur üblichen Absicherung. Doch was passiert, wenn Waren nicht durch Feuer, Leitungswasser oder einen technischen Defekt beschädigt werden, sondern durch einen gezielten Eingriff in die digitale Steuerung?
Herkömmliche Sachversicherungen decken solche Schäden nicht zwangsläufig. Auch eine Cyberversicherung ersetzt beschädigte oder verdorbene Waren nicht automatisch. Dafür muss der entsprechende Sachschaden ausdrücklich mitversichert sein.
Eine wesentliche Leistung vieler Cyberversicherungen ist dagegen die Absicherung von Betriebsunterbrechungen. Steht ein Betrieb infolge eines versicherten Cyberangriffs still, können entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten ersetzt werden. Entscheidend sind die vereinbarten Bedingungen, insbesondere bei Angriffen über externe Dienstleister.
Cyber gehört zur Grundabsicherung
Bereits im November 2024 schrieb Cyberexperte Nikolaus Stapels in einem Gastbeitrag für AssCompact:
„Cyberversicherungen haben sich in den letzten Jahren zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Risikomanagements für Unternehmen entwickelt.“
Die aktuellen Vorfälle zeigen, wie berechtigt diese Einschätzung ist. Cyberversicherungen sind längst keine exotische Zusatzdeckung mehr.

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