BGH: Ein Tesla, drei Instanzen, viel Theater

Ein Tesla-Fahrer kauft nach einem Unfall ein teureres Modell und möchte die Mehrkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet bekommen. Die weigert sich. Der Streit geht durch drei Instanzen bis zum Bundesgerichtshof. Das Ergebnis dürfte niemanden ernsthaft überraschen.

Ein Tesla-Fahrer hatte im September 2022 einen fabrikneuen Model Y Long Range für 58.920 Euro gekauft. Wenige Tage später wurde das Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall erheblich beschädigt. Als Ersatz kaufte er sich einen sofort verfügbaren Model Y Performance für 67.570 Euro. Die Differenz von 8.650 Euro wollte er von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet bekommen. Die lehnte ab.

Der Mann argumentierte, sein ursprüngliches Modell wäre erst Monate später wieder lieferbar gewesen. Außerdem habe er der Versicherung durch den sofortigen Kauf möglicherweise Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung erspart. Dass sein neuer Tesla mehr Leistung hatte, spielte für ihn keine Rolle. Schließlich habe das Performance-Modell eine geringere Reichweite.

Das Landgericht Hildesheim wies die Klage ab, das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung. Schließlich landete der Streit beim Bundesgerichtshof. Auch dort hatte der Tesla-Fahrer keinen Erfolg. Mit Urteil vom 29. September 2026 (Az. VI ZR 47/26) stellte der BGH klar: Entscheidend ist die objektive wirtschaftliche Gleichwertigkeit des Ersatzfahrzeugs. Fiktiv eingesparte Kosten für einen Mietwagen oder Nutzungsausfall lassen sich nicht einfach mit dem Mehrpreis verrechnen.

Kommentar: Manchmal fragt man sich schon …

Natürlich hat jeder das Recht, seine Ansprüche gerichtlich prüfen zu lassen. Und natürlich musste der BGH eine Rechtsfrage beantworten, nachdem die Revision zugelassen worden war. Trotzdem darf man sich fragen, womit sich Deutschlands höchstes Zivilgericht alles beschäftigen muss. Ein Mann kauft sich nach einem Unfall ein rund 15 Prozent teureres Auto und möchte die Differenz von der Versicherung bezahlt bekommen. Zwei Gerichte erklären ihm, warum das nicht funktioniert. Am Ende braucht es noch den Bundesgerichtshof, um festzustellen, dass ein höherwertiges Auto nun einmal mehr wert ist.

Manchmal sind die einfachsten Dinge offenbar die schwierigsten.


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