Greenhushing? GDV-Präsident Rollinger warnt vor Folgen neuer EU-Regeln

Seit Ende September gelten strengere Vorgaben für die Werbung mit Nachhaltigkeit. Auf dem TransVer Day 2026 in Berlin warnte GDV-Präsident Norbert Rollinger vor unbeabsichtigten Folgen: Aus Angst vor rechtlichen Risiken könnten Versicherer künftig weniger über ihre Klimaziele sprechen.

Am 15. Oktober 2026 lud der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum diesjährigen TransVer Day ins Berliner Futurium ein. Unter dem Motto „Nachhaltig. Innovativ. Zukunftsfähig.“ diskutierten Vertreter aus Versicherungswirtschaft, Politik und Wissenschaft über die nachhaltige Transformation der Branche.

Fünf Jahre nach Verabschiedung der GDV-Nachhaltigkeitsroadmap sollte eine Zwischenbilanz gezogen werden. Neben GDV-Präsident Dr. Norbert Rollinger und Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen standen unter anderem Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Elisabeth Winkelmeier-Becker von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Barbara Gessler von der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin auf dem Programm.

Ein Thema der Veranstaltung waren die neuen europäischen Vorschriften gegen Greenwashing. Auf Anfrage des Sachthemen-Blogs stellte der GDV ein Transkript der Eröffnungsrede von Norbert Rollinger zur Verfügung. Darin äußert sich der Verbandspräsident deutlich zu den möglichen Auswirkungen der Regulierung.

Rollinger: Aus Greenwashing darf kein Greenhushing werden

Im Mittelpunkt seiner Kritik steht die sogenannte EmpCo-Richtlinie der Europäischen Union, die seit dem 27. September 2026 in Deutschland anzuwenden ist.

Rollinger machte zunächst deutlich, dass die Versicherungswirtschaft die Ziele der Richtlinie ausdrücklich unterstützt. Greenwashing schade sowohl den Verbrauchern als auch den Unternehmen, die es mit ihren Nachhaltigkeitsbemühungen ernst meinten.

Problematisch seien jedoch mögliche Nebenwirkungen der neuen Anforderungen. Unternehmen könnten aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen künftig darauf verzichten, ihre Klimaziele öffentlich zu kommunizieren.

Rollinger spricht in diesem Zusammenhang von Greenhushing, also dem bewussten Verschweigen von Nachhaltigkeitsaktivitäten und -zielen.

Der GDV-Präsident befürchtet, dass eine zurückhaltendere Kommunikation fälschlicherweise als Abkehr von bisherigen Nachhaltigkeitsambitionen verstanden werden könnte.

Dabei sieht er Nachhaltigkeit keineswegs als freiwillige Zusatzleistung der Versicherungswirtschaft, sondern als wirtschaftliche Notwendigkeit. In seiner Rede erklärte er, nachhaltiger zu werden gehöre zum Geschäftsmodell der Versicherer,

„denn sonst werden die Schäden uns überrennen“.

Ein bemerkenswerter Satz, der verdeutlicht, dass es beim Klimaschutz aus Sicht der Branche längst nicht mehr ausschließlich um gesellschaftliche Verantwortung geht. Zunehmende Naturgefahren und die damit verbundenen Schadenbelastungen berühren unmittelbar die langfristige Versicherbarkeit von Risiken.

Was die neuen EU-Regeln tatsächlich verlangen

Die EmpCo-Richtlinie, offiziell Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, soll irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen verhindern. In Deutschland wurden die entsprechenden Vorgaben unter anderem durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ dürfen nicht mehr ohne entsprechende Grundlage verwendet werden. Auch Nachhaltigkeitssiegel unterliegen strengeren Anforderungen.

Besonders relevant für die Kritik des GDV sind Aussagen über zukünftige Umweltleistungen.

Wer beispielsweise öffentlich ankündigt, bis zu einem bestimmten Jahr klimaneutral werden zu wollen, muss diese Behauptung mit konkreten, messbaren und zeitgebundenen Zielen sowie einem realistischen Umsetzungsplan untermauern. Der Plan muss regelmäßig durch unabhängige Sachverständige überprüft werden.

Die dahinterstehende Absicht ist nachvollziehbar: Unternehmen sollen nicht mit ambitionierten Klimaversprechen werben können, ohne darzulegen, wie sie diese tatsächlich erreichen wollen.

Genau an diesem Punkt setzt allerdings Rollingers Kritik an. Öffentlich formulierte Ziele seien auch deshalb wichtig, weil Unternehmen anschließend an ihnen gemessen werden könnten.

Seine Forderung:

„Wer Transformation will, braucht Unternehmen, die sich öffentlich festlegen. Wir sollten sie dazu ermutigen, nicht abschrecken.“

27 Prozent wollen auf öffentliche Umweltversprechen verzichten

Dass die Befürchtungen des GDV nicht völlig aus der Luft gegriffen sind, zeigen Ergebnisse aus dem neuen Nachhaltigkeitsbericht 2026, den der Verband ebenfalls am 15. Oktober vorgestellt hat.

Demnach wollen Versicherer ihre Kommunikation infolge der neuen EmpCo-Vorgaben teilweise erheblich verändern.

Die nach Marktanteilen gewichtete GDV-Umfrage ergibt:

  • 87 Prozent wollen ihre Nachhaltigkeitskommunikation anpassen, insbesondere durch genauere Erläuterungen.
  • 47 Prozent prüften zum Zeitpunkt der Befragung noch, wie sie mit den neuen Anforderungen umgehen sollen.
  • 45 Prozent wollen ihre Aussagen künftig durch zertifizierte oder staatlich anerkannte Nachhaltigkeitssiegel untermauern.
  • 31 Prozent planen, für zukunftsbezogene Aussagen entsprechende Umsetzungspläne zu erarbeiten.
  • 27 Prozent wollen auf öffentliche Zusagen zu zukünftigen Umweltleistungen verzichten.
  • 18 Prozent wollen ihre Kommunikation auf gesetzlich vorgeschriebene Angaben beschränken.

Mehrfachnennungen waren möglich.

Insbesondere die beiden letztgenannten Ergebnisse dürften den Verband beschäftigen. Sie zeigen, dass ein Teil des Marktes tatsächlich beabsichtigt, seine öffentliche Kommunikation einzuschränken.

Allerdings bedeutet eine veränderte Kommunikation nicht zwangsläufig, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten einstellen. Ebenso wenig lässt sich aus den Ergebnissen bereits ableiten, dass die neuen gesetzlichen Anforderungen ursächlich für eine tatsächliche Verringerung von Klimaschutzmaßnahmen sind.

Die Befragung dokumentiert zunächst die Absichten der Unternehmen im Umgang mit neuen regulatorischen Vorgaben.

Weniger darüber sprechen heißt nicht unbedingt weniger tun

Ein weiteres Ergebnis des Nachhaltigkeitsberichts unterstützt diese Unterscheidung.

Bei 80 Prozent des nach Marktanteilen gewichteten Versicherungsmarktes blieben die Nachhaltigkeitsambitionen und Prioritäten trotz veränderter regulatorischer Rahmenbedingungen unverändert. Bei sechs Prozent wurden sie leicht, bei elf Prozent stark abgeschwächt. Das deutet darauf hin, dass die Veränderungen in der Kommunikation und die tatsächliche Nachhaltigkeitsstrategie der Unternehmen getrennt betrachtet werden müssen. Dabei stellt sich allerdings auch eine grundsätzliche Frage: Ist es tatsächlich problematisch, wenn Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsziele künftig konkreter formulieren und mit überprüfbaren Umsetzungsplänen hinterlegen müssen?

Schließlich soll die Regulierung gerade verhindern, dass vage Umweltversprechen ohne nachvollziehbare Grundlage als Marketinginstrument eingesetzt werden.

Andererseits kann eine Regulierung, deren praktische Anforderungen noch nicht in allen Punkten eindeutig geklärt sind, dazu führen, dass Unternehmen selbst zulässige Aussagen aus Vorsicht vermeiden.

CO₂-Fußabdruck der Kapitalanlagen sinkt weiter

Neben der regulatorischen Debatte präsentierte der GDV beim TransVer Day auch konkrete Ergebnisse seiner Nachhaltigkeitsbemühungen. Nach dem neuen Nachhaltigkeitsbericht sank der CO₂-Fußabdruck der untersuchten Kapitalanlagen von 61 Tonnen CO₂ je investierter Million Euro im Jahr 2023 auf 47 Tonnen im Jahr 2024 und schließlich 44 Tonnen im Jahr 2025.

Innerhalb von zwei Jahren entspricht das einem Rückgang von knapp 28 Prozent.

Die Erhebung zum CO₂-Fußabdruck basiert allerdings lediglich auf Kapitalanlagen im Umfang von 363,3 Milliarden Euro. Die gesamten Kapitalanlagen der deutschen Versicherungswirtschaft belaufen sich nach GDV-Angaben auf rund 1,9 Billionen Euro, davon entfallen rund 1,6 Billionen Euro auf Erstversicherer. Die Untersuchung beschränkt sich auf ausgewählte Anlageklassen dieser Erstversicherer. Die Ergebnisse können deshalb nicht ohne Weiteres auf sämtliche Kapitalanlagen übertragen werden.

Fortschritte meldet der Verband außerdem bei Investitionen in erneuerbare Energien. Die Zahl der von Versicherern finanzierten Wind- und Solarenergieprojekte stieg von 1.391 auf 1.691. Der daraus anteilig erzeugte Strom belief sich auf rund 24,3 Milliarden Kilowattstunden.

Nachhaltigkeit erreicht zunehmend das Versicherungsgeschäft

Auch im eigentlichen Versicherungsgeschäft gewinnen Nachhaltigkeitsaspekte nach Darstellung des GDV an Bedeutung. So stieg der marktgewichtete Anteil der Schaden- und Unfallversicherer, die ihre Risikozeichnung anhand von ESG-Kriterien überprüfen, von 53 auf 76 Prozent. Dabei geht es unter anderem um ökologische und soziale Risiken sowie Fragen verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Auch bei der Schadenregulierung spielt Nachhaltigkeit eine zunehmende Rolle. Laut Bericht bevorzugen 88 Prozent des betrachteten Marktes Reparaturen gegenüber einem vollständigen Ersatz beschädigter Gegenstände. 73 Prozent achten auf einen energieeffizienten Ersatz.

Allerdings besteht weiterhin Handlungsbedarf. So fördern bislang lediglich 44 Prozent der befragten Wohngebäudeversicherer einen klimafolgenangepassten Wiederaufbau beziehungsweise eine entsprechend widerstandsfähige Schadenbehebung.

Gerade angesichts steigender Klimarisiken dürfte dieser Bereich künftig an Bedeutung gewinnen.

Mein Kommentar: Nachhaltigkeit braucht Belege, keine Ausreden

Die Ziele der EmpCo-Richtlinie sind aus meiner Sicht nicht nur nachvollziehbar, sondern richtig und wichtig. Greenwashing darf auch in der Versicherungswirtschaft keinen Platz haben. Deshalb verwundert mich die vom GDV geäußerte Befürchtung, Versicherer könnten aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen künftig darauf verzichten, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten und Klimaziele öffentlich zu kommunizieren.

Wir reden hier schließlich nicht über kleine Versicherungsbüros, sondern überwiegend über große Versicherungsgesellschaften, für deren Interessen der GDV als Gesamtverband eintritt. Unternehmen also, die sich in aller Regel eigene Rechtsabteilungen leisten und über die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen verfügen, um regulatorische Anforderungen umzusetzen. Dass ausgerechnet bei diesen Unternehmen die Sorge bestehen soll, der rechtssichere Nachweis ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten könne einen zu hohen Aufwand verursachen, kann ich nur bedingt nachvollziehen.

Wer öffentlich mit Nachhaltigkeit wirbt, muss auch in der Lage sein, seine Aussagen zu belegen. Und wer Klimaziele formuliert, sollte nachvollziehbar darlegen können, wie er diese erreichen will. Das ist für mich keine überzogene bürokratische Anforderung, sondern eine Selbstverständlichkeit.

Natürlich verursacht die Einhaltung solcher Vorgaben Aufwand. Aber das Ziel, Verbraucher vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen, wiegt für mich deutlich schwerer als die Sorge vor zusätzlicher Bürokratie. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Nachhaltigkeit spielt auch bei der Entscheidung für Versicherungsprodukte eine Rolle. Verbraucher, die solche Kriterien in ihre Kaufentscheidung einbeziehen, müssen sich auf entsprechende Aussagen verlassen können. Das gilt ebenso für Versicherungsvermittler, insbesondere für diejenigen, die sich auf nachhaltige Versicherungsprodukte spezialisiert haben. Sie geben die Informationen der Versicherer schließlich an ihre Kunden weiter und müssen darauf vertrauen können, dass diese auch Hand und Fuß haben.

Dasselbe gilt für Nachhaltigkeitssiegel. Auch sie sollten nicht inflationär durch den Markt getragen werden, ohne dass ihre Aussagekraft ausreichend überprüft wird. Die strengeren Anforderungen begrüße ich deshalb ausdrücklich.

Ich teile die Sorge vor einem möglichen Greenhushing daher nur eingeschränkt. Wenn große Versicherungsgesellschaften künftig lieber über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen schweigen, als die dafür erforderlichen Nachweise und Umsetzungspläne vorzuhalten, wäre das für mich eher ein Grund, genauer hinzuschauen, als die Regulierung infrage zu stellen.

Nachhaltigkeit sollte nicht daran scheitern, dass man ihre Ernsthaftigkeit belegen muss. Im Gegenteil: Gerade dieser Nachweis macht sie glaubwürdig.


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