100 Millionen fürs Auto, fünf Millionen fürs Restaurant – ein schlechter Witz?

Das Bundesjustizministerium will die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung erhöhen. Teilweise sollen sie sogar verdoppelt werden. Klingt nach einem großen Wurf. Dumm nur, dass der Versicherungsmarkt längst deutlich weiter ist. Zumindest in der Kfz-Haftpflicht. Denn schaut man sich die Betriebshaftpflichtversicherung an, könnte man meinen, wir lebten versicherungstechnisch in zwei verschiedenen Jahrhunderten.

MEINUNGSARTIKEL

Verdoppelt! Donnerwetter!

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform des Kfz-Haftungsrechts vorgelegt. Für Personenschäden soll die gesetzliche Mindestdeckung von 7,5 auf 15 Millionen Euro steigen, bei Sachschäden von 1,3 auf 2,5 Millionen Euro und bei reinen Vermögensschäden von 50.000 auf 100.000 Euro. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 2. Oktober 2026 hervor.

Auch die allgemeinen gesetzlichen Haftungshöchstbeträge sollen angehoben werden. Zudem sind Änderungen bei der Schadenregulierung von Leasingfahrzeugen vorgesehen.

Ausdrücklich begrüßenswert ist die geplante Stärkung der Rechte Geschädigter, wenn ein Fahrzeug vorsätzlich als Tatwaffe eingesetzt wird. Ihnen soll künftig unter den vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen ein Direktanspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer zustehen.

Der Entwurf enthält also durchaus sinnvolle Verbesserungen. Das sollte man bei aller Kritik anerkennen.

Der Gesetzgeber entdeckt die Millionen

Aber zurück zu den Deckungssummen. Eine Verdoppelung! Das klingt beeindruckend. Nur sollte man gelegentlich auch darauf schauen, von welchem Niveau aus man startet. Während der Gesetzgeber noch an niedrigen Millionenbeträgen feilt, sind pauschale Deckungssummen von 100 Millionen Euro in der Kfz-Haftpflicht längst weit verbreitet. Bei Personenschäden gelten dabei häufig zusätzliche Höchstgrenzen von 12 bis 15 Millionen Euro je geschädigter Person.

Natürlich haben gesetzliche Mindestdeckungssummen ihre Berechtigung. Aber wenn man schon reformiert, darf man fragen, warum die neuen Grenzen erneut so weit unter dem liegen sollen, was am Markt längst üblich ist. Während der Gesetzgeber seine neuen Mindestdeckungssummen als Fortschritt präsentiert, fragt sich die Versicherungswirtschaft vermutlich, ob die Pressemitteilung versehentlich aus dem letzten Jahrhundert stammt.

Man könnte auch sagen: Berlin hat gerade das Faxgerät entdeckt.

Und dann gibt es da noch die Betriebshaftpflicht

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Bei der Betriebshaftpflicht sieht das anders aus. Hier gibt es grundsätzlich weder eine allgemeine Versicherungspflicht noch gesetzliche Mindestdeckungssummen. Den Gesetzgeber könnten wir also getrost aus der Verantwortung entlassen. Es sei denn, man vertritt, so wie ich, die Auffassung, dass auch für Gewerbebetriebe grundsätzlich eine Pflicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bestehen sollte. Aber das ist ein weites Feld. Und vermutlich eine Forderung, deren Umsetzung ich in diesem Leben nicht mehr erleben werde. Ähnlich wie bei der Privathaftpflichtversicherung, die ebenfalls keine Pflichtversicherung ist. Leider.

Aber zurück zu den Versicherern. Denn die können sich diesmal nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen. Dieselbe Versicherungswirtschaft, die beim Pkw freiwillig pauschale Deckungssummen von 100 Millionen Euro anbietet, zeigt sich bei der Betriebshaftpflicht plötzlich erstaunlich zurückhaltend.

Drei oder fünf Millionen Euro sind hier weit verbreitet. Zehn Millionen Euro sind ebenfalls erhältlich, und selbstverständlich gibt es auch höhere Deckungen von 20 oder 50 Millionen Euro. Nur sind diese eher selten. Dabei können auch in der Betriebshaftpflicht neben Personenschäden erhebliche Sach- und Vermögensfolgeschäden entstehen. Besonders bemerkenswert wird das Ganze aber bei Betrieben mit viel Publikumsverkehr. Ein Pkw bekommt 100 Millionen Euro Deckung. Ein Restaurant mit 200 Gästen möglicherweise fünf Millionen.

Vielleicht sollte man dem Restaurantbesitzer empfehlen, sein Lokal künftig als Kraftfahrzeug zuzulassen.

Crans-Montana – die Realität ist leider weniger lustig

Was bei einem einzigen Schadenereignis passieren kann, zeigte die Brandkatastrophe im schweizerischen Crans-Montana Anfang 2026. Nach aktuellem Behördenstand starben 41 Menschen, 115 wurden verletzt. Schwerste Brandverletzungen, langjährige Behandlungen, Rehabilitation, Pflege, Verdienstausfälle und mögliche Regressforderungen können hohe finanzielle Folgen verursachen.

Wie außergewöhnlich die Dimensionen sind, zeigt auch die bisherige Unterstützung der Betroffenen: Der Kanton Wallis stellte Soforthilfen von 10.000 Schweizer Franken je anspruchsberechtigtem Fall bereit. Der Schweizer Bund beschloss Solidaritätsbeiträge von 50.000 Franken je anspruchsberechtigtem Opfer beziehungsweise dessen Angehörigen. Daneben stehen Leistungen der Kranken- und Unfallversicherungen sowie der staatlichen Opferhilfe.

Die eigens gegründete Stiftung Beloved verfügt nach eigenen Angaben über rund 24 Millionen Franken an Spenden und Zusagen öffentlicher und privater Geldgeber. Laut Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) wurden daraus bereits erste Hilfsgelder ausgezahlt.

Die zivilrechtliche Aufarbeitung ist dagegen noch nicht abgeschlossen. Wie das Liechtensteiner Vaterland am 16. Juli 2026 in seinem Artikel „Jenseits von gut und böse: Was die Brandopfer von Crans-Montana nun erwartet“ berichtete, rechnen ein Opferanwalt und der Gemeindepräsident von Crans-Montana damit, dass sich die zivilrechtlichen Verfahren zur Entschädigung der Geschädigten bis zu 15 Jahre hinziehen könnten. Auch Laurent Kurth, ehemaliger Regierungsrat des Kantons Neuenburg und Leiter des vom Schweizer Bund eingesetzten Runden Tisches für außergerichtliche Entschädigungslösungen, hält solche Zeiträume unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. Die finanziellen Folgen der Katastrophe sind noch längst nicht abschließend bezifferbar. Wie die österreichische Tageszeitung Der Standard am 29. Mai 2026 unter Berufung auf die Nachrichtenagentur APA berichtete, hält Kurth Forderungen von mehreren Hundert Millionen Schweizer Franken für möglich.

Es kann wohl kaum Aufgabe von Hilfsorganisationen, Stiftungen und privaten Spendern sein, dauerhaft dort einzuspringen, wo Haftpflichtversicherungsschutz nicht ausreicht – oder über Jahre die finanziellen Folgen abzufedern, während Geschädigte auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche warten.

Bereits am 19. Januar habe ich im Sachthemen-Blog über die Problematik zu niedriger Deckungssummen in der Betriebshaftpflicht geschrieben.

Meine damalige These gilt unverändert: Bei Betrieben mit hoher Personendichte sollten wir ernsthaft über Deckungssummen von 100 bis 200 Millionen Euro für Personenschäden nachdenken. Nicht jeder kleine Handwerksbetrieb benötigt solche Summen. Aber ein voll besetztes Hotel, eine Diskothek oder ein großes Restaurant sind Risiken, bei denen viele Menschen gleichzeitig zu Schaden kommen können.

Was kümmert uns die Schweiz?

Natürlich kann man einwenden, dass Crans-Montana in der Schweiz liegt und dort andere rechtliche Rahmenbedingungen gelten.

Stimmt.

Vielleicht brauchen wir erst eine vergleichbare Katastrophe in Deutschland, damit wir ernsthaft darüber diskutieren, ob fünf oder zehn Millionen Euro für solche Risiken tatsächlich ausreichen? Aber warum muss es eigentlich immer erst so weit kommen? Ich persönlich halte die vielfach üblichen Deckungssummen in der Betriebshaftpflicht, gerade bei Risiken mit erheblichem Personenschadenpotenzial, für völlig unzureichend.

Hier sehe ich vor allem die Versicherer in der Verantwortung, deutlich höhere Deckungen nicht nur theoretisch zu ermöglichen, sondern für entsprechende Risiken auch tatsächlich anzubieten. Denn wenn die Versicherungssumme ausgeschöpft ist und der verantwortliche Betrieb den Rest nicht bezahlen kann, bleiben unter Umständen die Geschädigten auf ihren Forderungen sitzen. Wir versichern einen Pkw vielfach mit 100 Millionen Euro. Für ein Restaurant mit 200 Gästen halten wir fünf Millionen Euro mitunter für ausreichend.

Vielleicht sollten wir weniger darüber staunen, dass der Gesetzgeber die Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflicht verdoppeln möchte und stattdessen einmal die eigenen Maßstäbe hinterfragen. Denn die Folgen für schwer verletzte Menschen werden nicht besser, nur weil der Unfall in einem Restaurant und nicht auf einer Straße passiert ist.


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