Hebammen-Haftpflicht: Nach Jahren der Kostenexplosion sinken erstmals die Prämien

Sie war über Jahre eines der Paradebeispiele dafür, wie ein Haftpflichtrisiko einen ganzen Berufsstand unter Druck setzen kann: die Berufshaftpflicht freiberuflicher Hebammen mit Geburtshilfe.

Steigende Prämien, eine schwierige Versicherbarkeit und die Sorge, dass Hebammen die Geburtshilfe aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben könnten, beschäftigten Versicherungswirtschaft und Politik über viele Jahre. Nun gibt es eine bemerkenswerte Nachricht.

Erstmals sinken die Versicherungsprämien

Für die rund 16.000 freiberuflichen Hebammen des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) wurde der Haftpflichtversicherungsschutz bis Ende 2031 neu vereinbart. Das Versicherungskonsortium wird weiterhin vom Konzern Versicherungskammer geführt. Ihm gehören künftig außerdem Allianz Deutschland, HDI Deutschland und R+V Allgemeine an.

Den exklusiven Gruppenhaftpflichtversicherungsvertrag für die Mitglieder des Deutschen Hebammenverbandes bietet die hevianna Versicherungsdienst GmbH an. Der auf den Berufsstand spezialisierte Versicherungsmakler gehört zur Ecclesia Gruppe und hat die neue Lösung gemeinsam mit dem DHV und den beteiligten Versicherern nach mehr als 14-monatigen Verhandlungen entwickelt.

Der neue Vertrag beginnt am 1. Juli 2027 und läuft bis zum 31. Dezember 2031. Für Hebammen mit Geburtshilfe sinkt die Prämie erstmals – um 3,6 Prozent. Für Hebammen ohne Geburtshilfe bleiben die Prämien bis Anfang 2029 konstant; dort bewegen sie sich aufgrund des deutlich geringeren Haftungsrisikos ohnehin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Die Deckungssumme steigt für beide Gruppen von derzeit 12,5 auf 15 Millionen Euro.

„Wir sehen in dem neuen Vertrag ein positives Signal, dass unser Qualitätsmanagement immer besser belegt, wie hochwertig und sicher Hebammenarbeit umgesetzt wird. Ohne diese nachgewiesene Qualität hätten die Versicherungsgeber diese Bedingungen nicht angeboten. Diese Anerkennung stimmt uns sehr optimistisch”,

sagt Annika Wanierke, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes.

Von 1.587 auf mehr als 12.000 Euro

Wie dramatisch sich die Haftpflichtkosten entwickelt haben, zeigt der langfristige Vergleich: Im Gruppenvertrag des Deutschen Hebammenverbandes zahlte eine freiberufliche Hebamme mit Geburtshilfe 2007 noch 1.587 Euro jährlich. 2009 waren es 2.370 Euro, 2010 bereits 3.689 Euro, 2012 4.242 Euro und ab Juli 2016 schließlich 6.843 Euro. Doch damit war der Anstieg längst nicht beendet. Der GKV-Spitzenverband bezifferte die Versicherungskosten einer Hebamme mit Geburtshilfe im DHV-Gruppenvertrag für das Versicherungsjahr 2024/2025 auf 12.659 Euro

Noch deutlicher wird die langfristige Entwicklung beim Blick weiter zurück: 1992 wurde noch eine Haftpflichtprämie von umgerechnet lediglich 179 Euro genannt. 1981 waren es umgerechnet sogar nur rund 31 Euro.

Hinter dieser Entwicklung stand allerdings nicht einfach eine steigende Zahl schwerer Geburtsschäden. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages stellte schon 2013 unter Bezug auf Angaben der Bafin fest, dass sich die Zahl schwerer Geburtsschäden nicht erhöht hatte. Deutlich gestiegen waren dagegen die Leistungen je Versicherungsfall.

Entscheidend für die Kostenentwicklung waren insbesondere steigende Aufwendungen für Pflege, Betreuung und medizinische Versorgung, die höhere Lebenserwartung schwer geschädigter Kinder durch medizinischen Fortschritt und damit längere Leistungszeiträume sowie steigende zu ersetzende Einkommensausfälle.

Entsprechend hoch können einzelne Personenschäden ausfallen. Dass die Versicherungssumme im neuen Vertrag nun von 12,5 auf 15 Millionen Euro steigt, verdeutlicht die Dimension möglicher Schäden.

Ein schwieriger Versicherungsmarkt

Neben der Beitragshöhe entwickelte sich deshalb auch die grundsätzliche Versicherbarkeit zum Problem.

Der Petitionsausschuss beschäftigte sich 2013 auch mit der Wettbewerbssituation. Damals gab es nach seinen Angaben nur drei Anbieter von Haftpflichtversicherungen für in der Geburtshilfe tätige Hebammen. Auch Jahre später blieb das Risiko für Versicherer anspruchsvoll. Der Deutsche Hebammenverband erklärte noch bei der letzten Vertragsverlängerung 2023, dass es für Hebammen seit geraumer Zeit schwierig sei, angemessenen Versicherungsschutz zu erhalten. Viele Versicherer scheuten das Risiko wegen der hohen Schadenlast und der schwierigen Kalkulierbarkeit.

Der bislang bis Juni 2027 laufende Gruppenvertrag wurde von einem Konsortium aus Versicherungskammer Bayern, R+V, Allianz, Debeka und Württembergische getragen. Für Hebammen mit Geburtshilfe wurden für 2025 und 2026 noch Prämiensteigerungen von jeweils fünf Prozent zur Kompensation der Inflation vereinbart.

Bemerkenswerte Trendwende.

Dass für ein derart exponiertes Haftpflichtrisiko erneut eine langfristige Lösung bis Ende 2031 gefunden wurde, dürfte mindestens ebenso bedeutsam sein wie die Prämiensenkung selbst.

Dr. Markus Juppe, Mitglied des Vorstands der Versicherungskammer Bayern und verantwortlich für die Schaden- und Unfallversicherung, betont dabei in einer aktuellen Pressemitteilung die gesellschaftliche Bedeutung des Versicherungsschutzes:

„Der Konzern Versicherungskammer steht seit vielen Jahren als verlässlicher Partner an der Seite der Hebammen. Wir sehen es auch als unsere gesellschaftliche Verpflichtung, den Berufsstand und die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe sowie der Vor- und Nachsorge mit passenden und bezahlbaren Versicherungslösungen zu unterstützen.“

Der Hinweis auf die gesellschaftliche Verpflichtung kommt nicht von ungefähr. Denn aus einem speziellen Problem der Berufshaftpflichtversicherung war längst auch eine gesundheitspolitische Frage geworden.

Der Staat musste eingreifen

Wenn Hebammen aufgrund hoher Haftpflichtkosten keine Geburtshilfe mehr anbieten, geht es nicht mehr allein um Versicherungsprämien. Dann geht es um die flächendeckende Versorgung werdender Mütter. Der Gesetzgeber reagierte deshalb bereits vor Jahren.

Seit 2012 müssen die Krankenkassen steigende Haftpflichtprämien bei der Vergütung von Hebammenleistungen berücksichtigen. Für Geburten seit Juli 2015 können freiberufliche Hebammen, die die entsprechenden Voraussetzungen und Qualitätsanforderungen erfüllen, zusätzlich einen sogenannten Sicherstellungszuschlag erhalten.

Damit sollen insbesondere Hebammen entlastet werden, die nur wenige Geburten begleiten und bei denen die hohen jährlichen Versicherungskosten deshalb besonders stark ins Gewicht fallen.

Welche finanzielle Dimension dieses Instrument inzwischen erreicht hat, zeigen aktuelle Zahlen: Seit Einführung des Sicherstellungszuschlags im Jahr 2015 wurden bis November 2025 nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes insgesamt 175,3 Millionen Euro an Hebammen ausgezahlt. Das jährliche Auszahlungsvolumen ist dabei bislang stetig gestiegen. Die Bundesregierung erklärte Anfang 2026, dass die Beiträge zur Berufshaftpflicht für freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe inzwischen überwiegend über die Leistungsvergütung und diesen Sicherstellungszuschlag aufgefangen würden.

Die hohen Kosten des Haftpflichtrisikos verschwanden damit allerdings nicht. Sie wurden zu einem erheblichen Teil in das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlagert.

Risikomanagement zeigt offenbar Wirkung

Umso interessanter ist die Begründung für die jetzt verbesserten Versicherungskonditionen.

Der Deutsche Hebammenverband führt die Entwicklung ausdrücklich auf die Qualität der Hebammenarbeit und die inzwischen bessere Schadenentwicklung zurück. Dazu beigetragen hätten unter anderem strukturiertes Risikomanagement, Fallbesprechungen und Simulationstrainings. Bereits beim bisherigen Vertrag wurde ein vom DHV entwickeltes strukturiertes Risikomanagementprogramm für freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe von den beteiligten Versicherern und hevianna unterstützt. Hinzu kommt die Akademisierung des Hebammenberufs und die damit verbundene Neuausrichtung der Ausbildung


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