Frühstartrente: Streit um Beratung, Kosten und Finanzbildung

Die geplante Frühstartrente stößt grundsätzlich auf Zustimmung. Bei der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 5. Oktober 2026 zeigte sich allerdings, dass über die konkrete Ausgestaltung erheblich diskutiert wird. Versicherer, Banken, Fondsbranche, Verbraucherschützer und Wissenschaftler setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Besonders für die Versicherer und Vermittler ist die Frage interessant, welche Rolle Beratung und Vertrieb künftig spielen sollen.

Zehn Euro monatlich vom Staat

Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kinder frühzeitig an kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Der Staat soll für anspruchsberechtigte Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen.

Der Start ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen, zunächst für die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Für Kinder des Jahrgangs 2020 soll die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen.

Neben den staatlichen Beiträgen sollen private Einzahlungen möglich sein. Vorgesehen sind bis zu 6.840 Euro jährlich. Wird kein individuelles Depot eröffnet, sollen die staatlichen Beiträge in einer von der Deutschen Bundesbank verwalteten Auffanglösung angelegt werden.

Das angesparte Frühstartrentenvermögen ist grundsätzlich langfristig gebunden und soll der späteren Altersvorsorge dienen.

Finanzwirtschaft begrüßt die Grundidee

Bei der Anhörung im Finanzausschuss fiel die grundsätzliche Bewertung aus weiten Teilen der Finanzwirtschaft positiv aus.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) bezeichnete die geplante Frühstartrente nach dem offiziellen Bericht des Bundestages als einfach, transparent und bürokratiearm.

Auch der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) begrüßte insbesondere die enge Verzahnung mit der geplanten Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unterstützt ebenfalls die Einführung. Der Verband begrüßt insbesondere, dass für den Vertrieb der Standarddepots gleiche Wettbewerbsbedingungen für unterschiedliche Anbieter geschaffen werden sollen. Der GDV fordert allerdings eine weitergehende Lösung: Die Förderung sollte nach Auffassung des Verbandes nicht lediglich schrittweise auf weitere Geburtsjahrgänge ausgedehnt werden, sondern möglichst allen Jahrgängen offenstehen.

Deutsche Kreditwirtschaft und BVI kritisieren Kostenregeln

Deutlich kontroverser wird es bei der Frage, wie Beratung und Vertrieb finanziert werden sollen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft wendet sich gegen das vorgesehene Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten. Nach ihrer Argumentation könnte dies dazu führen, dass Anbieter Leistungen erbringen müssten, ohne diese entsprechend vergüten zu können.

Im offiziellen Bericht des Bundestages wird die Position der DK mit den Worten wiedergegeben, dies sei etwas,

„was mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar ist“.

Auch der BVI sieht das vorgesehene Verbot kritisch. Nach Darstellung des Bundestages argumentierte der Fondsverband, dadurch werde der Zugang zur Beratung erschwert. Gerade bei Entscheidungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die finanzielle Absicherung im Alter haben, hält der BVI dies für problematisch.

Damit geht es bei der Frühstartrente nicht nur darum, welches Produkt angeboten wird. Es stellt sich auch die Frage, wie viel Beratung gewünscht ist – und wie diese wirtschaftlich erbracht werden kann.

BVK meldet sich anlässlich der Anhörung zu Wort

Nicht als Sachverständiger des Finanzausschusses an der Anhörung beteiligt war der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Der Vermittlerverband veröffentlichte jedoch am 5. Oktober anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss eine eigene Pressemitteilung und eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

Grundsätzlich unterstützt der BVK die Einführung der Frühstartrente. Kritisch sieht der Verband jedoch insbesondere die vorgesehene Möglichkeit eines beratungsfreien Standardprodukts.

BVK-Präsident Michael H. Heinz erklärt:

„Finanzbildung entsteht jedoch nicht allein durch staatliche Zuschüsse oder digitale Informationen und Abschlussstrecken, sondern vor allem durch qualifizierte Beratung und persönliche Begleitung durch Vermittler.“

Auch die geplante Ausnahme von Beratungs- und Dokumentationspflichten kritisiert Heinz:

„Es ist absurd, dass eine Beratungspflicht bei einfachen Versicherungsprodukten gelten soll, bei der viel weitgreifenderen privaten Altersvorsorge jedoch nicht.“

Der BVK sieht außerdem die Kombination aus niedrigen Förderbeträgen, Kostendeckelung sowie dem Ausschluss von Abschluss- und Vertriebskosten kritisch. Nach Auffassung des Verbandes könnte dies die Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger Angebote durch private Anbieter erschweren.

Verbraucherschützer kritisieren hohe private Zuzahlungen

Einen anderen Schwerpunkt setzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Der Verband kritisierte im Rahmen der Anhörung insbesondere die Möglichkeit, zusätzlich bis zu 6.840 Euro pro Jahr privat in das Frühstartrentendepot einzuzahlen. Nach Darstellung des Bundestages sieht der vzbv darin die Gefahr, bestehende Vermögensunterschiede zu verstärken. Familien mit entsprechenden finanziellen Möglichkeiten könnten erheblich höhere Beträge für ihre Kinder investieren als Haushalte, denen dieser finanzielle Spielraum fehlt.

Grundsätzlich lehnt der vzbv die Frühstartrente allerdings nicht ab. Richtig ausgestaltet könne sie nach seiner Einschätzung dazu beitragen, kapitalmarktbasierte Zusatzvorsorge zu verbreiten und die Finanzkompetenz von Eltern und Kindern zu stärken.

Smartbroker: Private Einzahlungen auch für Studium und Ausbildung?

Einen bemerkenswerten Vorschlag brachte Thomas Soltau von der Smartbroker AG, der bei der Anhörung auch für die Initiative Digitale Altersvorsorge auftrat, in die Diskussion ein.

Soltau schlug vor, private Zuzahlungen von Eltern oder Großeltern später beispielsweise auch für Ausbildung oder Studium verwenden zu können.

Gleichzeitig warnte Soltau davor, mit der Frühstartrente neben der Altersvorsorge weitere politische Ziele zu verfolgen. Konkret wandte er sich gegen Überlegungen, das angesparte Kapital gezielt zur Finanzierung der deutschen Wirtschaft oder von Start-ups heranzuziehen. Für ihn sollte stattdessen eine möglichst hohe Altersvorsorge im Mittelpunkt stehen.

Ist ein Depot bereits Finanzbildung?

Kontrovers diskutiert wurde während der Anhörung auch das Ziel der Bundesregierung, mit der Frühstartrente zugleich die Finanzbildung junger Menschen zu verbessern.

Juniorprofessorin Anja Bonfig von der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd machte deutlich, dass Informationen über Produkte und deren Wertentwicklung für sich genommen noch keine Finanzbildung seien.

Ihr Anspruch lautet:

„Ziel muss die Förderung einer umfassenden Finanzkompetenz sein.“

Finanzbildung dürfe ihrer Auffassung nach nicht lediglich mit der Förderung bestimmter Aktivitäten am Kapitalmarkt gleichgesetzt werden.

Auch Professor Harald Hantke von der Leuphana Universität Lüneburg argumentierte in diese Richtung. Entscheidend sei nicht allein, dass Kinder früh Erfahrungen mit dem Kapitalmarkt sammeln, sondern wie diese Erfahrungen pädagogisch erschlossen und eingeordnet werden.

Eine andere Position vertrat Professorin Ulrike Malmendier von der University of California, Berkeley. Sie bezeichnete die Frühstartrente als

„innovativen Schritt zur Finanzbildung“.

Malmendier sieht gerade im praktischen Erleben von Kapitalmarktentwicklungen einen möglichen Lerneffekt. Gleichzeitig sprach sie sich für weniger Bürokratie und eine Konzentration auf global breit gestreute aktienbasierte Anlagen aus.

Viel Zustimmung – aber entscheidende Detailfragen bleiben

Die Anhörung zeigt: Die Frühstartrente selbst stößt auf breite Zustimmung, über ihre konkrete Ausgestaltung wird jedoch weiter gestritten. Im Mittelpunkt stehen vor allem Beratung und Vertriebskosten, private Zuzahlungen sowie die Frage, welchen Beitrag das Modell tatsächlich zur Finanzbildung leisten kann. Damit sind die zentralen Streitpunkte für das weitere parlamentarische Verfahren abgesteckt.


Entdecke mehr von Sachthemen.blog

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Wöchentlicher Newsletter

Einmal pro Woche erhältst du die wichtigsten Artikel und Einordnungen redaktionell zusammengestellt.

Für den Newsletter anmelden
Artikel teilen: LinkedIn · Facebook · WhatsApp · E-Mail

Diskutiere mit

Deine Meinung ist uns wichtig!