Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge. Und wer sein Recht tatsächlich durchsetzen will, landet schnell beim Anwalt – oder irgendwann vor Gericht. Dass dies keineswegs ein Ausnahmefall ist, zeigen aktuelle Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
Auf rund 26,2 Millionen Rechtsschutzverträge kamen im Jahr 2025 insgesamt 5,1 Millionen Schadenfälle. Rein rechnerisch steht damit etwa jedem fünften Vertrag innerhalb eines Jahres ein Leistungsfall gegenüber. Die Versicherer wendeten dafür insgesamt 4,1 Milliarden Euro auf.
„Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, nutzt diese also auch“,
sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Der Versicherungsschutz trage dazu bei, dass nicht die Angst vor hohen Kosten darüber entscheide, ob jemand seine Rechte wahrnimmt.
Die Zahl der Fälle wächst schneller als der Bestand
Interessant wird es beim Blick zurück. 2015 zählte die Branche noch 21,8 Millionen Rechtsschutzverträge. Innerhalb von zehn Jahren ist der Bestand damit um rund 20 Prozent auf 26,2 Millionen Verträge gestiegen.
Noch stärker entwickelte sich allerdings die Zahl der Leistungsfälle. Aus vier Millionen Fällen im Jahr 2015 wurden 2025 bereits 5,1 Millionen – ein Plus von 28 Prozent.
Die Rechtsschutzversicherung wird also nicht nur häufiger abgeschlossen. Sie wird auch häufiger gebraucht.
Nach Angaben des GDV verfügen inzwischen rund 60 Prozent der deutschen Haushalte über eine Rechtsschutzversicherung. Bereits eine im April veröffentlichte Auswertung des Verbandes hatte gezeigt, dass die Absicherung gegen Rechtskosten an Bedeutung gewinnt. Der GDV sieht dabei auch einen Zusammenhang mit wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Unsicherheit.
Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehr – Streit kann teuer werden
Die Gründe, weshalb aus einer Meinungsverschiedenheit ein Versicherungsfall wird, liegen häufig mitten im Alltag: Ärger mit dem Vermieter, eine Kündigung durch den Arbeitgeber, Streit nach einem Verkehrsunfall oder Probleme rund um eine Reise.
Wer einen Prozess verliert, muss je nach Verfahren nicht nur mit den eigenen Anwalts- und Gerichtskosten rechnen. Hinzukommen können Kosten der Gegenseite sowie Ausgaben für Sachverständige. Genau dieses finanzielle Risiko soll die Rechtsschutzversicherung auffangen – vorausgesetzt natürlich, der betreffende Rechtsbereich ist im Vertrag eingeschlossen und es greift kein Ausschluss.
Denn Rechtsschutz ist nicht gleich Rechtsschutz. Verkehrs-, Privat-, Berufs- oder Wohnungsrechtsschutz können unterschiedlich kombiniert sein. Auch Selbstbeteiligungen, Wartezeiten und Ausschlüsse unterscheiden sich. Der bloße Besitz einer Police sagt deshalb noch wenig darüber aus, welcher konkrete Streit tatsächlich versichert ist.
Nur 0,3 Prozent wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt
Bemerkenswert ist noch eine andere Zahl aus der GDV-Auswertung. Weniger als 0,3 Prozent der Deckungsanfragen wurden 2025 mit der Begründung abgelehnt, dass keine ausreichende Aussicht auf Erfolg bestanden habe.
Das bedeutet allerdings nicht, dass insgesamt nur 0,3 Prozent aller Deckungsanfragen abgelehnt werden. Die Zahl bezieht sich ausdrücklich nur auf Ablehnungen wegen fehlender Erfolgsaussichten. Zudem basiert sie auf einer Umfrage unter GDV-Mitgliedsunternehmen, die zusammen einen Marktanteil von 50,06 Prozent repräsentieren.
Diese Einschränkung ist wichtig. Eine Rechtsschutzversicherung kann eine Kostenübernahme schließlich auch aus ganz anderen Gründen verweigern – beispielsweise weil der betreffende Rechtsbereich nicht versichert ist, der Versicherungsfall vor Vertragsbeginn beziehungsweise innerhalb einer Wartezeit liegt oder ein vertraglicher Ausschluss greift.
Eine Versicherung, die offenbar tatsächlich genutzt wird
5,1 Millionen Fälle und 4,1 Milliarden Euro Leistungsaufwand innerhalb eines Jahres zeigen jedenfalls, dass Rechtsschutz längst kein Nischenprodukt ist.
Und die Entwicklung dürfte vorerst kaum zum Stillstand kommen. Schon in seiner Prognose für 2026 ging der GDV davon aus, dass die Rechtsschutzversicherung angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten gefragt bleiben dürfte. Gleichzeitig erhöhen steigende Gebühren für Anwälte und Notare die durchschnittlichen Schadenaufwendungen.
Für Vermittler steckt darin noch eine andere Botschaft: Bei einer Versicherung, die statistisch derart häufig in Anspruch genommen wird, sollte die Beratung nicht beim Satz
„Rechtsschutz vorhanden“
enden. Entscheidend ist, was versichert ist. Spätestens wenn der Streit bereits begonnen hat, ist es für diese Frage nämlich zu spät.

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