Neue Gutachten rücken im Verius-Skandal in den Fokus
Erstmals sind bislang nicht bekannte Gutachten öffentlich geworden, mit denen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) von der grundsätzlichen Zulässigkeit der Investments überzeugt werden sollten.
Neu bekannt wurde auch, dass die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe rund 40 Millionen Euro in die Verius-Fonds investiert hat. Hinzu kommt der bereits bestätigte Totalverlust der AOK Bremen in Höhe von 5,5 Millionen Euro. Nach Informationen aus Finanzkreisen sollen insgesamt sogar 28 Krankenkassen und KVen mehr als 500 Millionen Euro in die Fonds investiert haben. Wie hoch der tatsächliche Gesamtschaden ausfällt, ist derzeit noch unklar.
Brisant sind vor allem die jetzt bekannt gewordenen Gutachten. Unter anderem soll ein Rechtsgutachten von KPMG zu dem Ergebnis gekommen sein, dass Investments in die Verius-Fonds grundsätzlich mit den Anlagevorschriften des Sozialgesetzbuchs vereinbar seien. Mehrere Krankenkassen geben an, ihre Investitionsentscheidungen auch auf diese Einschätzungen gestützt zu haben. Gleichzeitig weisen die Gutachten darauf hin, dass die wirtschaftliche Bewertung der Anlage in der Verantwortung der Investoren selbst liege. KPMG äußerte sich unter Hinweis auf gesetzliche Verschwiegenheitspflichten nicht zu den damaligen Bewertungen.
Der Verkaufsprospekt der Verius-Fonds zeichnet allerdings ein anderes Bild. Er nennt insgesamt 27 Risiken, darunter drei mit der Einstufung „hoch“, und weist ausdrücklich auf die Möglichkeit eines vollständigen Kapitalverlustes hin. Zudem flossen die Gelder in Projekte mit Zinssätzen von 15 bis 18,5 Prozent – Renditen, die üblicherweise nur bei entsprechend hohen Risiken erzielt werden.
Der unabhängige Finanzanalyst Stefan Loipfinger bewertet die neuen Erkenntnisse kritisch. Das Totalverlustrisiko sei im Verkaufsprospekt klar benannt gewesen und hätte von den Krankenkassen nicht ignoriert werden dürfen. Auch Zinssätze von 15 bis 18,5 Prozent seien ein eindeutiges Warnsignal für ein erhebliches Ausfallrisiko gewesen. Aus seiner Sicht hätten Krankenkassen und KVen unter diesen Voraussetzungen nicht investieren dürfen.
Mehrere Krankenkassen und KVen haben inzwischen Klage gegen die hinter den Fonds stehenden Finanzunternehmen erhoben. Vor dem Landgericht Frankfurt wird nun unter anderem zu klären sein, ob die Einrichtungen unzulässige Risiken eingegangen sind oder ob sie über die tatsächliche Struktur der Investments getäuscht wurden.
Ein Verhandlungstermin ist für Dezember angesetzt.
Mein Kommentar
Als gesetzlich Versicherter stelle ich mir vermutlich dieselbe Frage wie viele andere Beitragszahler: Was macht ihr eigentlich mit unseren Beitragsgeldern?
Ob die Investments am Ende rechtlich zulässig waren oder nicht, werden Gerichte klären müssen. Mein Unbehagen beginnt allerdings schon deutlich früher. Wer Beiträge von Millionen Versicherten verwaltet, sollte aus meiner Sicht keine Risiken eingehen, bei denen am Ende dreistellige Millionenbeträge verloren gehen können.
Die gesetzlichen Krankenkassen stehen seit Jahren unter erheblichem finanziellem Druck. Beiträge steigen, Leistungen werden diskutiert und an vielen Stellen wird über Einsparungen gesprochen. Umso schwerer nachvollziehbar ist es, wenn gleichzeitig Gelder in Anlagekonzepte fließen, die erhebliche Verlustrisiken bergen.
Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber hier noch klarere Grenzen zieht. Beitragsgelder sind kein Kapital für Renditeexperimente. Sie dienen der Gesundheitsversorgung von Millionen Menschen und sollten deshalb ausschließlich so angelegt werden, dass Sicherheit oberste Priorität hat. Alles andere untergräbt das Vertrauen der Versicherten – unabhängig davon, wie die Gerichte den Fall am Ende rechtlich bewerten.

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