Warum Milliarden aus den Staatskassen verschwanden – und warum das nie legal war
Der Schaden für den deutschen Staat durch Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte wird insgesamt auf rund 30 bis 40 Milliarden Euro geschätzt und zählt damit zu den größten Steuerskandalen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Wer sich zum ersten Mal mit Cum-Ex und Cum-Cum beschäftigt, stößt schnell auf ein Problem: Fast alles klingt kompliziert. Aktiengeschäfte rund um Dividendenstichtage, Steuerbescheinigungen, Leerverkäufe, internationale Banken, Fonds und Anwaltskanzleien.
Genau diese Komplexität hat lange dazu beigetragen, dass viele Menschen dachten: Wenn selbst Experten Jahre brauchen, um das zu verstehen, dann muss es sich wohl um irgendeine rechtliche Grauzone handeln.
Doch genau diesen Eindruck hält die frühere Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker für einen der größten Irrtümer der gesamten Debatte. Als Teil der Geschäftsführung der Bürgerinitiative Finanzwende kämpft sie für eine bessere Verfolgung von Finanzkriminalität in ganz Deutschland. Brorhilker, die als eine der bekanntesten Ermittlerinnen im Cum-Ex-Komplex gilt und inzwischen mehrere Veröffentlichungen zum Thema vorgelegt hat, vertritt eine klare Position: Der wirtschaftliche Kern der Geschäfte sei von Anfang an eindeutig gewesen. Der Staat zahlte Geld zurück, das er nie erhalten hatte.
Die komplizierte Konstruktion änderte nichts am Ergebnis.
Woher kommen die Begriffe Cum-Ex und Cum-Cum?
Die Bezeichnungen stammen aus dem Lateinischen.
„Cum“ bedeutet „mit“.
„Ex“ bedeutet „ohne“ oder „aus“.
Im Aktienhandel spricht man von einer Aktie „cum Dividende“, wenn sie noch mit Dividendenanspruch gehandelt wird. Nach dem sogenannten Dividendenstichtag wird sie „ex Dividende“ gehandelt – also ohne den Anspruch auf die bevorstehende Dividendenausschüttung.
Der Begriff „Cum-Ex“ beschreibt daher Geschäfte rund um den Wechsel zwischen „mit Dividende“ und „ohne Dividende“.
„Cum-Cum“ bezeichnet eine andere Konstruktion, bei der Aktien vor dem Dividendenstichtag zwischen verschiedenen Eigentümern verschoben werden. Der Begriff entstand in Anlehnung an Cum-Ex und hat sich als Bezeichnung für diese besondere Form der Steuervermeidung beziehungsweise Steuerumgehung eingebürgert.
Der Kern der Sache: Steuererstattungen, auf die kein Anspruch bestand
Um Cum-Ex zu verstehen, muss man zunächst wissen, wie die Besteuerung von Dividenden funktioniert. Wenn ein Unternehmen eine Dividende ausschüttet, behält der Staat automatisch Kapitalertragsteuer ein. Ein Anleger erhält also nicht die volle Dividende, sondern den Betrag nach Abzug der Steuer. Für die gezahlte Steuer erhält der Anleger einen Nachweis. Mit diesem Nachweis kann er später belegen, dass die Steuer tatsächlich abgeführt wurde. Genau an diesem Punkt setzte das Cum-Ex-System an. Cum-Ex beschreibt Aktiengeschäfte rund um den Tag der Dividendenausschüttung. Bestimmte Banken, Fonds, Händler und Berater entwickelten Konstruktionen, bei denen durch eine Kombination aus Aktienleihe, Leerverkäufen und sehr schnellen aufeinander abgestimmten Transaktionen der Eindruck entstand, dieselbe Steuer sei mehreren Personen entstanden.
Am Ende verfügten mehrere Beteiligte über Unterlagen, die sie zur Beantragung einer Steuererstattung nutzten. Das Problem: Die Steuer war nur einmal gezahlt worden. Der Staat erstattete jedoch mehrfach.
Warum werden Kapitalertragsteuern überhaupt erstattet?
Dass sich jemand eine bereits gezahlte Kapitalertragsteuer vom Staat zurückholen kann, ist zunächst völlig normal und rechtmäßig. Der Gesetzgeber sieht verschiedene Fälle vor, in denen Anleger, Fonds, Stiftungen oder ausländische Investoren Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Erstattung haben. Dafür erhalten sie einen Nachweis, dass die Steuer tatsächlich gezahlt wurde.
Das Problem war nicht die Steuererstattung an sich. Das Problem war, dass am Ende mehrere Beteiligte den Eindruck erweckten, sie hätten Anspruch auf die Erstattung derselben Steuer.
Warum viele Menschen glaubten, das sei legal
Hier liegt der vielleicht interessanteste Teil der Geschichte. In der öffentlichen Debatte wurde oft von einer „Gesetzeslücke“ gesprochen. Das Wort klingt harmlos. Viele Menschen verbinden damit die Vorstellung, dass jemand lediglich eine unvollständige Regelung nutzt. Etwa so, als würde man das Steuerrecht besonders clever einsetzen oder eine steuerliche Gestaltung wählen, die der Gesetzgeber übersehen hat.
Doch Cum-Ex funktionierte nicht nach diesem Prinzip.
Der entscheidende Denkfehler lautet:
„Wenn es eine Gesetzeslücke gab, dann war das Ganze legal.“
Diese Schlussfolgerung ist falsch.
Denn auch wenn Behörden und Gesetzgeber bestimmte Abläufe zunächst nicht vollständig verstanden hatten, änderte das nichts an der entscheidenden Tatsache: Mehrere Beteiligte ließen sich Steuerbeträge erstatten, die nur einmal oder teilweise überhaupt nicht gezahlt worden waren. Der Bundesgerichtshof hat deshalb festgestellt, dass Cum-Ex-Geschäfte Steuerhinterziehung darstellen. Die Frage lautete letztlich nicht, ob die Vorgänge moralisch fragwürdig waren. Die Frage lautete, ob sie rechtmäßig waren. Und die Antwort der Gerichte fiel eindeutig aus: Es wurde Geld ausgezahlt, auf das kein Anspruch bestand.
Das Geld, das hier erschlichen wurde, kam nicht aus einer Gesetzeslücke, sondern direkt aus der Staatskasse. Geschädigt wurde dabei weder ein anonymer Finanzinvestor noch irgendein abstraktes System. Der Schaden traf letztlich die Allgemeinheit – also alle Bürgerinnen und Bürger, die Steuern zahlen. Jeder zu Unrecht ausgezahlte Euro fehlte letztlich für Schulen, Straßen, Krankenhäuser, Polizei oder soziale Leistungen.
Cum-Cum: Der kleine Bruder mit möglicherweise größerem Schaden
Während Cum-Ex inzwischen weithin bekannt ist, rückt seit einigen Jahren ein zweiter Komplex stärker in den Fokus: Cum-Cum. Nach Einschätzung vieler Experten könnte der finanzielle Schaden sogar größer gewesen sein als bei Cum-Ex. Das Grundprinzip war allerdings anders. Hier ging es nicht darum, Steuererstattungen mehrfach zu beantragen.
Vielmehr nutzten ausländische Anleger die Tatsache, dass sie deutsche Kapitalertragsteuer normalerweise nicht oder nur teilweise zurückfordern konnten. Ausländische Investoren müssen auf Dividenden deutscher Unternehmen Kapitalertragsteuer zahlen. Einen Teil davon können sie zwar häufig zurückfordern, den gesamten Betrag jedoch oft nicht. Deutsche Banken oder andere inländische Investoren waren dagegen steuerlich teilweise besser gestellt.
Kurz vor dem Dividendenstichtag wurden Aktien deshalb vorübergehend an deutsche Banken oder andere inländische Institutionen übertragen. Diese konnten die Steuererstattung beantragen. Nach der Dividendenausschüttung gingen die Aktien wieder an die ursprünglichen Eigentümer zurück. Der steuerliche Vorteil wurde anschließend zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Wirtschaftlich änderte sich oft kaum etwas. Die Aktien wechselten nur vorübergehend den Besitzer. Der eigentliche Zweck bestand darin, eine steuerliche Begünstigung zu erzeugen.
Warum auch Cum-Cum nicht einfach legal war
Die Verteidigung vieler Beteiligter lautete lange:
„Damals war das erlaubt.“
Doch auch hier wird die Lage von zahlreichen Juristen anders bewertet.
Entscheidend ist die Frage, ob die vorübergehenden Übertragungen einen echten wirtschaftlichen Zweck hatten oder lediglich dazu dienten, Steueransprüche zu erzeugen. Wenn der einzige Zweck einer Konstruktion darin besteht, eine Steuer zu vermeiden oder zurückzuerhalten, auf die wirtschaftlich kein Anspruch besteht, wird es rechtlich problematisch. Genau deshalb beschäftigen sich Finanzverwaltung, Gerichte und Staatsanwaltschaften bis heute mit der Aufarbeitung zahlreicher Cum-Cum-Fälle.
Warum die Aufarbeitung so lange dauert
Viele Menschen fragen sich, weshalb die Verfahren Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Der Grund liegt in der enormen Komplexität. Oft sind hunderte Transaktionen, zahlreiche internationale Beteiligte und riesige Datenmengen zu prüfen. Hinzu kommt, dass die Geschäfte häufig über verschiedene Länder verteilt waren. Die Ermittler mussten daher nicht nur Finanztransaktionen nachvollziehen, sondern auch internationale Rechtsbeziehungen auswerten. Gleichzeitig verfügten die beteiligten Finanzakteure über erhebliche finanzielle Mittel und hoch spezialisierte Berater. Die Aufarbeitung eines einzelnen Falles kann daher Jahre dauern.
Anne Brorhilkers zentrale Botschaft
Anne Brorhilker hat in Interviews, Vorträgen und Veröffentlichungen immer wieder darauf hingewiesen, dass man sich von der technischen Komplexität nicht täuschen lassen sollte. Wer den Vorgang auf seinen wirtschaftlichen Kern reduziert, erkennt das eigentliche Problem. Der Staat erstattete Geld, auf das kein Anspruch bestand. Oder steuerliche Vorteile wurden durch Konstruktionen erzeugt, die wirtschaftlich kaum einen anderen Zweck hatten. Die vielen Fachbegriffe, komplizierten Verträge und internationalen Strukturen änderten daran nichts.
Brorhilkers Botschaft lautet deshalb sinngemäß:
Nicht alles, was kompliziert aussieht, ist auch kompliziert zu bewerten.
Manchmal genügt eine einfache Frage: Wurde hier ein Anspruch geltend gemacht, auf den wirtschaftlich tatsächlich ein Recht bestand?
Bei Cum-Ex lautete die Antwort der Gerichte eindeutig: nein.
Und auch bei Cum-Cum wird zunehmend deutlich, dass die Vorstellung einer harmlosen Steuergestaltung den tatsächlichen Vorgängen nicht gerecht wird.
Die Geschichte von Cum-Ex und Cum-Cum ist nicht nur ein Finanzskandal. Sie ist auch eine Lektion darüber, wie leicht Komplexität die Wahrnehmung verändern kann. Was bei einem normalen Bürger sofort als Betrug erkannt würde, erschien plötzlich diskutabel, sobald internationale Banken, Investmentfonds und hoch spezialisierte Juristen beteiligt waren.
Doch am Ende steht:
Die Gerichte sprechen heute von Steuerhinterziehung und nicht von einer cleveren Nutzung einer Gesetzeslücke.
Der vielleicht größte Irrtum der gesamten Debatte bestand darin, die Komplexität der Konstruktionen mit ihrer Rechtmäßigkeit zu verwechseln.

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