Die NAG-Gewerkschaft warnt vor einem massiven Abbau von Arbeitnehmerrechten, der AGV begrüßt dagegen die Pläne der Bundesregierung ausdrücklich. Ausgelöst wurde die Debatte durch die geplante Ausweitung sachgrundloser Befristungen. Doch ausgerechnet in der Versicherungswirtschaft scheinen solche Verträge bislang kaum verbreitet zu sein. Was bleibt also von der Aufregung?
NAG schlägt wegen Reformvorschlägen Alarm
Die geplanten Reformen am Arbeitsmarkt sorgen auch in Versicherungswirtschaft für kontroverse Reaktionen. Besonders deutlich positionierte sich die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG). In einer Stellungnahme, über die zunächst „Procontra“ berichtete, spricht ihre Vorsitzende Gaby Mücke im Zusammenhang mit den Vorschlägen der Bundesregierung von einem „massiven Abbau von Arbeitnehmerrechten“.
Ein Kritikpunkt sind die geplanten Verschärfungen bei Krankschreibungen. Die Versicherungsbranche sei bereits an der Belastungsgrenze angelangt. Hohe Krankenstände, eine Vielzahl unbesetzter Stellen und eine seit Jahren anhaltend viel zu hohe Mehrarbeit prägten das Bild in den Betrieben.
„Dieses Reformpaket droht die bestehenden Probleme in den Unternehmen weiter zu verschärfen, anstatt durch Investitionen in gute Arbeitsbedingungen und wirksame Prävention die eigentlichen Ursachen anzugehen“, sagt Mücke.
Und weiter: „Besonders kritisch sehen wir die geplante Ausweitung sachgrundloser Befristungen.“ Wer Beschäftigung fördern will, muss sichere Arbeitsplätze schaffen und nicht den Einstieg in Beschäftigungsverhältnisse erleichtern, die von Unsicherheit, mangelnder Planbarkeit und fehlenden Zukunftsperspektiven geprägt sind. Befristete Arbeitsverhältnisse erschweren die Familienplanung, den Erwerb von Wohneigentum und langfristige finanzielle Entscheidungen. Sie schwächen die Bindung an den Arbeitgeber und senden das falsche Signal an die Menschen.“ Richtig wäre laut Mücke vielmehr das Gegenteil, also die weitgehende Abschaffung sachgrundloser Befristungen.
Die NAG versteht sich als Spartengewerkschaft für die Versicherungsbranche. Gemessen an der Mitgliederstärke und tarifpolitischen Bedeutung spielt sie allerdings nur eine untergeordnete Rolle. Die Organisation veröffentlicht keine belastbaren aktuellen Mitgliederzahlen und tritt im Tarifgeschehen deutlich seltener in Erscheinung als Verdi.
Für eine Stellungnahme war die Gewerkschaft Anfrage nicht zu erreichen. Per Mail gestellte Fragen des Sachthemen-Blogs blieben unbeantwortet.
Wie gering die Arbeitgeberseite ihren Einfluss einschätzt, zeigt eine Formulierung aus der Antwort des von uns angefragten Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der nach eigener Aussage für den Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen (AGV) spricht. Darin wird die NAG als „nicht tariffähige Organisation“ bezeichnet. Der Verband sieht in der Gewerkschaft offensichtlich keinen gleichwertigen sozialpolitischen Akteur.
Arbeitgeberverband: Mehr Flexibilität ist überfällig
Inhaltlich bewertet ein Sprecher für den AGV die Pläne der Bundesregierung grundlegend anders.
„Das deutsche Arbeitsrecht ist geprägt von Verkrustungen, die aufgebrochen werden müssen, um unser Land fit für die Zukunft zu machen.“ Die geplante Ausweitung sachgrundloser Befristungen sei deshalb ausdrücklich zu begrüßen.
Den Vorwurf eines massiven Abbaus von Arbeitnehmerrechten weist der Verband zurück. Der von der NAG erhobene Vorwurf sei unbegründet. Vielmehr handele es sich um einen ersten Schritt hin zu einem flexibleren Arbeitsrecht. Weitere Reformen seien aus Sicht des AGV notwendig.
Für die Versicherungswirtschaft selbst zeichnet der Verband allerdings ein vergleichsweise unspektakuläres Bild. Befristungen spielten eine „eher untergeordnete Rolle“. Deutlich weniger als fünf Prozent der Beschäftigten im Innendienst verfügten über einen befristeten Arbeitsvertrag.
Zu Neueinstellungen gebe es keine Daten, so der Sprecher, sondern lediglich zur Übernahme von Auszubildenden. Demnach erhält immerhin ein etwa ein Viertel der Absolventen zunächst einen befristeten Vertrag im Innendienst und weitere zehn Prozent im Außendienst. Diese Werte seien seit Jahren weitgehend konstant.
Ob die geplanten Änderungen künftig zu einer stärkeren Nutzung führen, lässt der Arbeitgeberverband offen. Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass das Instrument der Befristung weiterhin zur Abdeckung eines vorübergehenden Personalbedarfs genutzt werde, beispielsweise zur Vertretung während der Elternzeit, bei Krankheit oder Sabbaticals sowie bei saisonalen Auftragsspitzen oder zeitlich begrenzten Projekten.
Gleichzeitig verschaffe die Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer den Arbeitgebern zusätzliche Flexibilität. „Vor dem Hintergrund des weiter zunehmenden Fachkräftemangels bleibt jedoch abzuwarten, ob die Arbeitgeber dieses Instrument künftig tatsächlich in vollem Umfang nutzen können“, sagt der AGV-Sprecher.
Kommentar: Viel Reflex, wenig Realität
Die Debatte, wie viel Flexibilität der Arbeitsmarkt braucht – und wo der Abbau von Beschäftigtenschutz beginnt, folgt nach meiner Meinung einem vertrauten Muster. Beide Seiten reagieren beinahe reflexhaft auf politische Vorhaben, die das Arbeitsrecht verändern. Das gehört zum Selbstverständnis ihrer jeweiligen Rolle.
Vergessen wird dabei, dass die eigentliche Frage nicht lautet, ob sachgrundlose Befristungen grundsätzlich gut oder schlecht sind, sondern wie sie eingesetzt werden.
Dass Missbrauch möglich ist, hat vor allem der Wissenschaftsbetrieb über Jahre eindrucksvoll demonstriert. Kaum ein Bereich steht so sehr für Kettenbefristungen, unsichere Karriereperspektiven und dauerhaft verschobene Lebensplanung wie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dort wurde aus einem Instrument zur Flexibilisierung vielfach ein Dauerzustand. Die Kritik daran kommt längst nicht mehr nur von Gewerkschaften, sondern auch aus der Wissenschaft selbst.
Vor diesem Hintergrund ist das Misstrauen gegenüber einer Ausweitung sachgrundloser Befristungen nachvollziehbar. Zumal Arbeitgeberverbände stets den Eindruck erwecken wollen, dass sich all ihre Mitgliedsunternehmen vorbildlich verhalten, was der Realität nach meiner Erfahrung überhaupt nicht entspricht.
Es geht nicht um die Existenz des Instruments, sondern um seine Grenzen. In der Versicherungswirtschaft scheint die Diskussion bislang vor allem eine theoretische zu sein. Wenn weniger als fünf Prozent der Innendienstbeschäftigten befristet angestellt sind, spricht wenig dafür, dass die Branche in großem Stil auf solche Verträge setzt und auch nicht in Zukunft setzen wird.
Hinzu kommt: Wer heute qualifizierte Fachkräfte gewinnen will, dürfte mit einem sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag kaum punkten. Der Arbeitsmarkt setzt Unternehmen engere Grenzen als viele gesetzliche Vorgaben.
Das deckt sich auch mit der Stimmung in der Bevölkerung. Laut einer aktuellen repräsentativen Yougov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen 54 Prozent der Befragten die geplante Ausweitung sachgrundloser Befristungen ab. Nur 26 Prozent befürworten sie. Die Sorge vor mehr Unsicherheit ist also keineswegs ein Randthema einzelner Gewerkschaften.
Bleibt die Frage, ob die heftige Debatte der Bedeutung des Themas in der Assekuranz überhaupt gerecht wird. Betrachtet man die verfügbaren Zahlen, spricht einiges dafür, dass hier vor allem ein arbeitsmarktpolitischer Stellvertreterkonflikt ausgetragen wird. Die Akteure führen eine Grundsatzdebatte über ein Instrument, das sie selbst bislang nur sehr zurückhaltend nutzt. Womöglich also viel Lärm um nichts.

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