Die Rentenkommission hat ihren Abschlussbericht vorgelegt – und eine Empfehlung sticht für Selbstständige besonders hervor: Wer künftig ein Unternehmen gründet und nicht bereits über ein berufsständisches Versorgungswerk oder eine andere Pflichtversorgung abgesichert ist, soll verpflichtend Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Eine Alternative über private Altersvorsorge ist nach den Vorschlägen nicht mehr vorgesehen.
Für bereits selbstständig Tätige gilt etwas anderes. Sie sollen zwar ebenfalls unter die Versicherungspflicht fallen, sich aber jederzeit mit einer einfachen Erklärung davon befreien lassen können. Damit zieht die Kommission eine klare Grenze zwischen bestehenden und künftigen Selbstständigen.
Die Empfehlungen wurden einstimmig beschlossen und haben damit politisches Gewicht. Eine gesetzliche Umsetzung wäre frühestens zum 1. Januar 2027 realistisch.
Pflichtversicherung statt Wahlfreiheit
Bislang ging die Politik überwiegend davon aus, dass Selbstständige zwar verpflichtend für das Alter vorsorgen sollten, die Form der Vorsorge aber selbst wählen können. Wer ausreichend privat vorsorgt, sollte sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien können.
Von diesem Ansatz rückt die Rentenkommission nun ab. Für neue Selbstständige soll der Weg künftig direkt in die gesetzliche Rentenversicherung führen – ohne Wahlmöglichkeit.
Damit verändert sich die finanzielle Situation vieler Gründer erheblich. Während sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Rentenbeiträge teilen, tragen Selbstständige den gesamten Beitrag allein.
Warum die Politik diesen Weg einschlägt
So kritisch die Pläne aus Sicht vieler Selbstständiger auch gesehen werden – die Gründe dafür sind nachvollziehbar.
In den vergangenen Jahrzehnten gab es viele Selbstständige, deren Einkommen gerade ausreichte, um den laufenden Lebensunterhalt zu bestreiten. Für den Aufbau einer ausreichenden Altersvorsorge blieb oft wenig oder gar kein Geld übrig. Manche verzichteten bewusst darauf, andere konnten es sich schlicht nicht leisten.
Die Folgen wurden häufig erst im Ruhestand sichtbar. Nicht wenige ehemalige Selbstständige waren später auf die steuerfinanzierte Grundsicherung angewiesen. Die Kosten trug damit am Ende die Allgemeinheit.
Genau das möchte die Politik künftig vermeiden. Wer während seines Erwerbslebens Pflichtbeiträge zahlt, soll im Alter besser abgesichert und seltener auf staatliche Unterstützung angewiesen sein.
Dieses Ziel ist berechtigt. Es erklärt, warum die Einbeziehung von Selbstständigen inzwischen parteiübergreifend deutlich mehr Zustimmung findet als noch vor einigen Jahren.
Die eigentliche Diskussion dreht sich deshalb weniger um die Frage, ob Selbstständige vorsorgen sollen. Strittig ist vielmehr, wie diese Pflicht ausgestaltet wird.
So sollen die Beiträge aussehen
Als Orientierung schlägt die Kommission den heutigen Regelbeitrag für pflichtversicherte Handwerker vor. Dieser liegt derzeit bei rund 736 Euro im Monat.
Alternativ sollen Selbstständige ihre Beiträge nach ihrem steuerpflichtigen Gewinn berechnen lassen können. Wer wenig verdient, müsste dadurch entsprechend weniger zahlen.
Für Gründer ist außerdem eine Entlastung vorgesehen. In den ersten drei Jahren soll nur der halbe Regelbeitrag fällig werden.
Auf den ersten Blick klingt das vernünftig. Allerdings endet diese Erleichterung nach drei Jahren. Gerade Unternehmen, die sich langsam entwickeln, könnten dadurch plötzlich mit deutlich höheren Abgaben konfrontiert werden.
Der Knackpunkt ist die Beitragsberechnung
Ob die Reform akzeptiert wird, entscheidet sich vor allem an einem Punkt: der Höhe der Beiträge.
Selbstständige zahlen ihre Sozialabgaben auf Grundlage ihres Gewinns und müssen den gesamten Rentenbeitrag allein tragen. Arbeitnehmer teilen sich diese Last mit ihrem Arbeitgeber.
Viele Verbände fordern deshalb seit Jahren eine gerechtere Berechnung der Beiträge. Bleibt es beim bisherigen System, würden gerade kleinere Betriebe und Solo-Selbstständige oft stärker belastet als vergleichbare Arbeitnehmer.
Hier liegt einer der größten Schwachpunkte der bisherigen Vorschläge.
Mehr Bürokratie droht
Auch der Verwaltungsaufwand dürfte steigen.
Wer einkommensabhängige Beiträge zahlt, muss regelmäßig seinen Steuerbescheid einreichen. Je nach tatsächlichem Gewinn kann es anschließend zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommen.
Für Selbstständige mit stark schwankenden Einnahmen ist das nicht nur schwer kalkulierbar, sondern verursacht zusätzlichen Aufwand.
Sinnvoll wäre deshalb ein automatischer Datenaustausch zwischen Finanzämtern, Krankenkassen und Rentenversicherung. Das würde viele doppelte Meldungen und unnötige Bürokratie vermeiden.
Ohne Reform der Statusfeststellung wird es schwierig
Ein weiterer Punkt bereitet vielen Selbstständigen Sorgen.
Damit die Rentenversicherung überhaupt feststellen kann, wer künftig versicherungspflichtig ist, wird sie auf Daten der Finanzverwaltung angewiesen sein.
Viele befürchten, dass dadurch gleichzeitig die Prüfungen wegen angeblicher Scheinselbstständigkeit zunehmen könnten. Besonders wichtig wird sein, wie mit bereits geprüften Selbstständigen umgegangen wird. Ein intensiverer Datenaustausch zwischen Finanzämtern, Krankenkassen und Rentenversicherung könnte Veränderungen in den tatsächlichen Arbeitsverhältnissen leichter sichtbar machen. Haben sich die Umstände seit einer früheren Statusbeurteilung wesentlich geändert, könnte dies eine erneute Prüfung auslösen. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 29. März 2022 (Az. B 12 KR 1/20 R) klargestellt, dass ein Statusfeststellungsbescheid ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist. Ändern sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse wesentlich, kann dieser Bescheid jedoch für die Zukunft aufgehoben und der Status neu bewertet werden. Umso wichtiger ist eine Reform der Statusfeststellung mit klaren und verlässlichen Kriterien.
Auftraggeber und Auftragnehmer brauchen klare Regeln und Rechtssicherheit. Niemand sollte Jahre später feststellen müssen, dass eine Zusammenarbeit rückwirkend als Beschäftigungsverhältnis eingestuft wird.
Mehr als nur eine Rentenreform
Mit der Einführung einer Rentenversicherungspflicht allein ist es allerdings nicht getan.
Ebenso wichtig wären eine gerechtere Beitragsberechnung, eine Lösung für stark schwankende Gewinne, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, weniger Bürokratie und bessere Möglichkeiten für Selbstständige, zusätzlich privat oder betrieblich fürs Alter vorzusorgen. Erst wenn diese Punkte mitgedacht werden, entsteht ein System, das sowohl soziale Sicherheit bietet als auch unternehmerisches Handeln nicht unnötig erschwert.
Ausblick
Die Rentenkommission verfolgt ein nachvollziehbares Ziel: Künftig sollen deutlich weniger Selbstständige im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein. Angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Belastung der öffentlichen Haushalte ist das ein berechtigtes Anliegen.
Ob die Reform am Ende überzeugt, hängt jedoch von ihrer Ausgestaltung ab. Eine Rentenversicherungspflicht allein reicht nicht aus. Wenn Beiträge zu hoch ausfallen, die Bürokratie wächst oder die Unsicherheit bei der Statusfeststellung bestehen bleibt, droht die Reform genau jene zu belasten, die sie eigentlich absichern soll.
Jetzt ist die Politik am Zug. Aus den Empfehlungen der Kommission müssen konkrete Gesetze werden. Dabei sollte sie das Ziel nicht aus den Augen verlieren: Selbstständige sollen im Alter besser abgesichert sein, ohne dass Existenzgründungen und unternehmerisches Handeln unnötig erschwert werden.

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