Kostendeckel: Kampf schon verloren?

Altersvorsorgedepot: Wird es still um die Forderungen der Vermittlerverbände?

Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geht in die entscheidende Phase. Mit dem geplanten Altersvorsorgedepot will die Politik ein neues Standardprodukt schaffen – verbunden mit einem Kostendeckel von 1,5 Prozent Effektivkosten pro Jahr.

Doch während sich die politische Debatte auf die Zielgerade zubewegt, hat sich das Kräfteverhältnis in der öffentlichen Diskussion merklich verschoben. Verbraucherschützer und finanzpolitische Initiativen fordern inzwischen deutlich niedrigere Kosten. Ihre Bestrebungen gehen in Richtung 0,5 % Effektivkosten pro Jahr, während aus Kreisen der Versicherungsbranche und ihrer Vermittlerverbände die Forderung besteht, den Kostendeckel weit über 1,5 % anzusetzen. Allerdings werden die Stimmen aus der Finanzbranche scheinbar zunehmend leiser, während die Verbraucherschützer offensichtlich immer stärker in Erscheinung treten.

Kleinlein stieß Debatte an – BVK reagierte scharf

Ausgangspunkt von Diskussionen war eine Analyse des Versicherungsmathematikers Axel Kleinlein. Kleinlein, früher Vorstandssprecher des Bund der Versicherten, arbeitet heute als unabhängiger Experte zu versicherungsmathematischen Fragen. In seiner Analyse argumentierte er, dass ein Kostendeckel von 1,5 Prozent Effektivkosten langfristig erhebliche Vermögenseffekte haben kann. Gerade bei jungen Sparern könnten über Jahrzehnte große Teile der Rendite durch Kosten verloren gehen. Über die Debatte und die scharfe Reaktion des BVK berichtete auch der Sachthemen-Blog:

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) warnte dabei, dass zu niedrige Kostenobergrenzen die Beratung wirtschaftlich unmöglich machen könnten. Michael H. Heinz vom BVK wurde dabei wie folgt zitiert: Den Vorwurf Kleinleins, die Abschlusskosten seien zu hoch, „halten wir für ideologisch und interessengeleitet, um unseren Berufsstand zu diskreditieren„.

Die Argumentation aus Vermittlersicht lautet: Beratung kostet Geld. Wenn die Kostenobergrenzen zu stark begrenzt werden, ließen sich Provisionen und Beratungsleistungen nicht mehr finanzieren.

Walz greift Kritik auf – und gibt Kleinlein Raum auf seinem Blog

Kurz darauf meldete sich auch der Finanzwissenschaftler Hartmut Walz zu Wort.

Walz griff die Argumentation Kleinleins auf und stellte ebenfalls die Frage, ob ein Kostendeckel von 1,5 Prozent tatsächlich verbraucherfreundlich ist – oder ob er nicht eher als Obergrenze für Anbieter wirkt.

In diesem Zusammenhang lud Walz Kleinlein sogar ein, seine Analyse als Gastbeitrag auf seinem Blog zu veröffentlichen und damit die Diskussion über Kosten in der staatlich geförderten Altersvorsorge weiter anzustoßen.

Tenhagen startet Petition

Inzwischen hat sich auch der bekannte Branchenkritiker Hermann-Josef Tenhagen eingeschaltet.

Der Chefredakteur des Verbraucherportals Finanztip startete eine Petition gegen den Kostendeckel in der geplanten Form. Die Petition steht unter dem provokanten Titel: „Stoppt die Gebührenfalle: Kosten im Altersvorsorge-Depot auf 0,5 % deckeln!“ Ziel ist es, noch vor der parlamentarischen Entscheidung Änderungen am Gesetzentwurf zu erreichen.

Die Petition hatten vor Veröffentlichung dieses Artikels bereits 100.675 Personen unterschrieben.

Tenhagen argumentiert, dass ein staatlich gefördertes Standardprodukt nur dann sinnvoll sei, wenn es wirklich kostengünstig ausgestaltet wird. In der Debatte wird deshalb häufig ein Kostenrahmen von rund 0,5 Prozent pro Jahr genannt. Auch darüber berichtete der Sachthemen-Blog:

Finanzwende bringt sich politisch ein

Auch die Bürgerbewegung Finanzwende hat sich klar positioniert.

Die Organisation argumentiert ebenfalls, dass ein staatlich gefördertes Standardprodukt deutlich günstiger sein müsse als klassische Versicherungsprodukte.

Politisch interessant ist dabei die personelle Aufstellung des Vereins. Für Finanzwende arbeitet unter anderem Kevin Kühnert, ehemaliger Generalsekretär der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Kühnert gilt weiterhin als gut vernetzt in der Berliner Politik – auch in das Umfeld von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, dessen Haus die Reform verantwortet.

GDV setzt auf Standardprodukt ohne Vermittlung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verfolgt in der Debatte eine etwas andere Linie.

Der Verband hat signalisiert, dass sich ein Kostendeckel von 1,5 Prozent grundsätzlich einhalten lasse, wenn das Produkt stark standardisiert und ohne klassische Vermittlung angeboten wird. Ohne Provisionen und mit digitalem Vertrieb könnten die Kosten deutlich sinken. Das Altersvorsorgedepot würde damit eher einem standardisierten Fonds- oder ETF-Depot ähneln.

Für Vermittler wäre das allerdings eine wenig attraktive Perspektive.

Was nun, Versicherungsbranche?

Damit stellt sich eine einfache Frage: Was nun, liebe Versicherungsbranche? Die Positionen liegen längst auf dem Tisch. Die Forderungen sind formuliert. Auch in Richtung Politik sind sie adressiert worden.

Doch die öffentliche Debatte wird derzeit klar von einer anderen Seite geprägt. Verbraucherschützer, Finanzinitiativen und Teile der Zivilgesellschaft argumentieren öffentlich für einen Kostendeckel in Richtung 0,5 Prozent. Diese Position ist medial präsent und politisch anschlussfähig.

Dem gegenüber steht die Position der Vermittlerverbände:
Ein Kostendeckel von 1,5 Prozent sei bereits ambitioniert – eigentlich müsse er deutlich höher liegen, weil sonst Beratung und Provisionen nicht mehr finanzierbar seien. Dazu veröffentlichte der BVK unter anderem eine Pressemitteilung. In welche Höhe und ob nach Meinung des BVK die Kosten überhaupt gedeckelt werden sollten, bleibt dabei offen.

BVK setzt auf Anhörung – letzter Versuch vor der Entscheidung?

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) forderte die Abgeordneten erneut auf, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten. BVK-Präsident Michael H. Heinz warnte, eine funktionierende private Altersvorsorge brauche wirtschaftlich tragfähige Produkte und qualifizierte Beratung – nicht deren Einschränkung. In der jetzigen Fassung könne das Altersvorsorgereformgesetz negative Folgen für Beratung, Produktqualität und Verbraucherschutz haben.

Im Bundestag geht die Beratung der Reform derzeit im Finanzausschuss weiter. Die Abgeordneten haben beschlossen, am 16. März eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drucksache 21/4088) durchzuführen.

Parallel dazu will der BVK am selben Tag in Berlin eine Podiumsdiskussion mit den Bundestagsabgeordneten Carsten Brodesser und Michael Thews, BVK-Präsident Heinz sowie weiteren Fachvertretern organisieren.

Ein später Versuch, in der entscheidenden Phase des parlamentarischen Verfahrens noch einmal Einfluss zu nehmen. Denn während Verbraucherschützer ihre Forderungen nach deutlich niedrigeren Kosten öffentlichkeitswirksam platzieren, Petitionen starten und mit Kevin Kühnert von der Bürgerinitiative Finanzwende einen echten Politik-Insider ins Feld schicken, wirkt die Gegenwehr aus der Branche bislang vergleichsweise verhalten.

Mein Kommentar:

Argumente, die in der öffentlichen Debatte schwer verfangen!

Vielleicht liegt die auffällige Zurückhaltung der Branche aber auch schlicht daran, dass ihre zentralen Argumente in der öffentlichen Debatte nur begrenzt überzeugen. Denn im Kern läuft die Kritik der Vermittlerverbände auf eine einfache Botschaft hinaus: Ohne ausreichend hohe Kostenobergrenzen lassen sich Provisionen und damit Beratung nicht mehr finanzieren.

Aus Sicht der Vermittler ist dieses Argument durchaus nachvollziehbar. Beratung kostet Zeit, Fachwissen und Infrastruktur – und muss am Ende auch bezahlt werden. Doch in einer politischen Diskussion, in der es vor allem darum geht, wie Sparer möglichst viel Rendite aus ihrer privaten Altersvorsorge erzielen können, wirken diese Argumente schnell wie eine Verteidigung bestehender Geschäftsmodelle.

Zumal die öffentliche Wahrnehmung der Branche seit Jahren eine andere ist. Klassische Rentenversicherungen stehen zunehmend unter Druck, und auch die Riester-Rente hat sich in der öffentlichen Debatte nie wirklich vom Image eines komplizierten und kostenintensiven Produkts erholen können.

Hinzu kommt die wachsende Dringlichkeit zusätzlicher privater Vorsorge. Angesichts der demografischen Entwicklung und der bekannten Herausforderungen der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich der Blick der Politik zunehmend auf Lösungen, die möglichst effizient, transparent und kostengünstig sind – schlicht deshalb, weil niedrigere Kosten unmittelbar zu einem höheren aufgebauten Altersvorsorgekapital führen können.

Der Trend geht deshalb schon länger in Richtung schlanker, standardisierter und kostengünstiger Vorsorgemodelle. Genau diese Argumentationslinie spielt klassischen Versicherungsprodukten mit ihren komplexeren Kostenstrukturen jedoch kaum in die Karten.

Vor diesem Hintergrund stellt sich zwangsläufig die Frage, ob die Argumente der Vermittlerverbände in der politischen Diskussion überhaupt noch ausreichend Resonanz finden – oder ob sie von vielen Beobachtern schlicht als Klientelpolitik zur Sicherung bestehender Provisionseinnahmen wahrgenommen werden.

Und genau das könnte erklären, warum der öffentliche Druck auf die Politik derzeit vor allem aus einer Richtung kommt: vom Verbraucherschutz.

Ist die Messe schon gelesen?

Der Eindruck drängt sich auf, dass sich das öffentliche Kräfteverhältnis in dieser Debatte deutlich verschoben hat. Während Verbraucherschützer mit Studien, Petitionen und politischer Vernetzung Druck aufbauen, wirken die Einwürfe der Branche zuletzt vergleichsweise defensiv.

Allenfalls dem BVK kann man noch eine gewisse Stimme in der Sache attestieren. Ob diese jedoch mittlerweile nicht auch mehr nach innen spricht, um die eigenen Mitglieder bei der Stange zu halten, lässt sich nur mutmaßen. Von den anderen Vermittlerverbänden hört man wenig. Der GDV hingegen hat einmal mehr deutlich gemacht, dass er nicht die Interessen der Vermittler vertritt, sondern ausschließlich die der Versicherer.

Die Frage ist meines Erachtens deshalb durchaus erlaubt: Hat die Versicherungswirtschaft insgeheim bereits akzeptiert, dass sich ihre Forderungen nicht durchsetzen lassen?

Waren die öffentlichen Stellungnahmen der Vermittlerverbände in den vergangenen Wochen vor allem dazu gedacht, den eigenen Mitgliedern zu zeigen, dass man sich im politischen Prozess engagiert hat? Denn eines wird immer deutlicher: Wenn sich der Kostendeckel tatsächlich in Richtung 0,5 Prozent bewegt – oder selbst bei 1,5 Prozent „ohne Vertrieb“ bleibt – dann könnte das Altersvorsorgedepot für klassische Vermittlungsmodelle kaum noch attraktiv sein.

Ein Geschäftsfeld weniger?

Sollte sich diese Entwicklung bestätigen, hätte das für den Vertrieb eine klare Konsequenz. Das neue staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukt würde dann vermutlich nicht mehr über klassische Versicherungsvermittlung funktionieren, sondern über standardisierte und kostengünstige Depotlösungen. Profitieren könnten dann allenfalls noch Honorarberater.

Für klassische Vermittler könnte das schlicht bedeuten:

Ein Geschäftsfeld weniger!

Und genau deshalb dürfte die entscheidende Frage für die Branche jetzt sein, ob sie in dieser Debatte noch einmal sichtbar wird – oder ob die Weichen bereits gestellt sind.


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