Die Bundesregierung hat die geplante Führerscheinreform per Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Durch mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie sollen die Kosten für den Führerschein spürbar sinken. Die neuen Regelungen könnten nach aktuellem Stand Anfang 2027 in Kraft treten.
Denn der deutsche Führerschein ist teuer geworden. Sehr teuer. Für viele Fahrschüler liegen die Kosten inzwischen deutlich über 3.000 Euro, nicht selten sogar bei 4.000 Euro oder mehr. Genau hier setzt die geplante Reform der Bundesregierung an: Ausbildung modernisieren, Kosten senken, mehr Fahrpraxis ermöglichen.
Das Ziel dahinter gilt politisch als nachvollziehbar – und überfällig. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder begründet die Reform ausdrücklich mit den hohen Ausbildungskosten. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums kostet der Pkw-Führerschein der Klasse B in Deutschland inzwischen durchschnittlich rund 3.400 Euro.
Wie stark die Kosten zuletzt gestiegen sind, zeigt auch der Blick auf die Fahrschulen selbst. Der Hamburger Fahrlehrerverband nennt als Kostentreiber unter anderem die hohen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für Fahrzeuge, steigende Gehälter und Sozialabgaben sowie verschärfte Prüfungsanforderungen. Hinzu kämen die hohe Verkehrsdichte, zahlreiche Baustellen und sinkende Vorkenntnisse vieler Fahrschüler. Verbandschef Dietmar Witt erklärte, die Schüler benötigten deshalb deutlich mehr Fahrstunden als früher.
Die Folgen zeigen sich auch bei den Prüfungszahlen: Nach Angaben des Hamburger Senats bestanden 2025 nur 57 Prozent der Fahrschüler die praktische Prüfung beim ersten Versuch. Der Fahrlehrerverband sieht darin einen weiteren Grund für die überdurchschnittlich hohen Führerscheinkosten in Hamburg.
Der Kern der Reform: Mehr private Fahrpraxis
Nach den bisherigen Plänen sollen Fahrschüler künftig einen Teil ihrer Fahrpraxis außerhalb klassischer Fahrschulstunden absolvieren können – begleitet von einer geeigneten Begleitperson im privaten Fahrzeug.
Die Idee klingt zunächst plausibel: Zusätzliche Fahrpraxis bei geringeren Kosten. Denn zusätzliche Übungsfahrten mit Eltern oder anderen Begleitpersonen wären deutlich günstiger als weitere Fahrstunden in der Fahrschule. Voraussetzung wäre nach den bisherigen Plänen eine bestandene Theorieprüfung sowie lediglich sechs absolvierte praktische Fahrstunden in der Fahrschule.
Auch bei den verpflichtenden Sonderfahrten plant die Reform mehr Flexibilität. Die bisher feste Vorgabe von zwölf Sonderfahrten — etwa bei Nacht, auf der Autobahn oder über Land — soll entfallen. Stattdessen sollen Fahrschulen künftig stärker individuell entscheiden können, wie viele Fahrstunden je nach Fähigkeiten und Lernfortschritt der Fahrschüler notwendig sind.
Bei den Führerscheinprüfungen plant die Reform ebenfalls Änderungen. Die Theorie soll weniger Prüfungsfragen enthalten sowie eine stärkere Fokussierung auf praxisnahe Inhalte und digitale Abläufe. Die praktische Prüfung soll nach den bisherigen Plänen von derzeit 55 auf 40 Minuten verkürzt werden, die reine Fahrzeit würde dabei von bislang 30 auf 25 Minuten sinken.
Herausforderungen für den Versicherungsschutz
Je konkreter die Reform wird, desto deutlicher zeigt sich: Hinter dem Projekt steckt weit mehr als nur digitale Theorie oder weniger Pflichtstunden. Tatsächlich könnte die Reform tief in Haftungsfragen und Versicherungsverträge eingreifen.
Auf den ersten Blick wirkt die Reform versicherungsrechtlich hochproblematisch. Denn nach geltendem Recht darf ein Kraftfahrzeug grundsätzlich nur mit entsprechender Fahrerlaubnis geführt werden. Genau darauf bauen auch heutige Kfz-Versicherungsverträge auf. Das Bundesverkehrsministerium erkennt dieses Problem in seinen Reformunterlagen ausdrücklich an. Dort wird darauf hingewiesen, dass herkömmliche Kfz-Haftpflichtversicherungen solche privaten Übungsfahrten normalerweise nicht automatisch abdecken. Deshalb soll ein besonderer Versicherungsschutz verpflichtend vorgeschrieben werden.
Bei genauerer Betrachtung ließe sich die Lage deutlich entschärfen – vorausgesetzt, der Gesetzgeber schafft für diese Übungsfahrten einen klar definierten gesetzlichen Sonderstatus. Denn das Kernproblem für Versicherer liegt zunächst weniger darin, dass es sich um Fahranfänger handelt, sondern darin, ob der Fahrer rechtlich überhaupt zum Führen des Fahrzeugs berechtigt ist.
Würde der gesetzliche Rahmen entsprechend angepasst, dürfte sich die Debatte deutlich verschieben: weg von der grundsätzlichen Frage der Versicherbarkeit — hin zur klassischen Tarifgestaltung durch die Versicherer.
Und was ist mit der Kasko?
Öffentlich diskutiert wird bislang vor allem die Haftpflichtversicherung, da sie zentral im allgemeinen Interesse und im Interesse des Gesetzgebers liegt. Für viele Versicherte dürfte allerdings auch die Kaskoversicherung ein entscheidender Faktor sein.
Denn die Haftpflicht reguliert Schäden Dritter. Selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug laufen dagegen über die Vollkasko – also genau über jene Versicherung, die Versicherungsnehmer, vermutlich besonders beschäftigt, wenn künftig noch nicht vollständig ausgebildete Fahrschüler private Übungsfahrten mit dem versicherten Fahrzeug absolvieren sollen.
Die eigentliche Herausforderung dürfte für Haftpflicht- und Kaskoversicherer vor allem in der künftigen Tarifkalkulation liegen.
Für Versicherer stellt sich vor allem die Frage, ob sich für diese neue Risikogruppe überhaupt eine auskömmliche und zugleich noch bezahlbare Prämie für den Zeitraum der Übungsfahrten kalkulieren lässt.
Denn die geplanten Übungsfahrten wären versicherungstechnisch kaum direkt mit bestehenden Modellen vergleichbar.
Beim „Begleiteten Fahren ab 17“ etwa haben die jungen Fahrer bereits:
eine vollständige professionelle Fahrausbildung absolviert,
alle Pflichtfahrten abgeschlossen
und die praktische Prüfung bestanden.
Das Risiko wird dort deshalb deutlich anders bewertet.
Bei der geplanten Reform dagegen würden teilweise noch nicht vollständig ausgebildete Fahrschüler zusätzliche Praxisfahrten absolvieren – also Fahrer, die sich noch am Anfang eines Lernprozesses befinden.
Hinzu kommt ein weiterer sicherheitsrelevanter Unterschied:
In klassischen Fahrschulfahrzeugen kann der Fahrlehrer über zusätzliche Pedale auf der Beifahrerseite jederzeit aktiv eingreifen – etwa durch Bremsen oder unterstützende Kontrolle des Fahrzeugs.
Bei privaten Übungsfahrten im Pkw der Eltern oder anderer Begleitpersonen fehlt diese technische Eingriffsmöglichkeit in der Regel vollständig.
Gerade in kritischen Situationen könnte das ein erheblicher Unterschied sein.
Genau darin könnte aus Sicht der Versicherer ein entscheidender Unterschied liegen. Das Risiko dürfte zugleich deutlich höher sein als bei klassischen Tarifmerkmalen wie „Begleitetes Fahren ab 17“ oder „Fahrer unter 25 Jahren“.
Denn dort kalkulieren Versicherer zwar bereits mit erhöhtem Unfallrisiko – allerdings bei Fahrern mit abgeschlossener Ausbildung und offizieller Fahrerlaubnis.
Bei Fahrschülern in einer laufenden Ausbildungsphase könnten dagegen zusätzliche Unsicherheiten hinzukommen:
geringere Fahrpraxis,
unsichere Fahrzeugbeherrschung,
fehlende Routine in Gefahrensituationen
sowie eine möglicherweise sehr unterschiedliche Qualität privater Ausbildungsfahrten.
Genau deshalb könnte die Versicherungsfrage am Ende sogar zum entscheidenden Wirtschaftlichkeitsfaktor der gesamten Reform aus Sicht der Versicherten werden.
Denn wenn die Risikozuschläge zu hoch ausfallen, könnten zusätzliche Beiträge einen erheblichen Teil der erhofften Führerschein-Ersparnis wieder aufzehren.
Versicherer halten sich bislang auffällig zurück
Bemerkenswert ist dabei die Zurückhaltung der Branche. Weder beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft noch bei großen deutschen Kfz-Versicherern finden sich bislang klar erkennbare öffentliche Grundsatzpositionen zur Reform.
Gleichzeitig zeigen Bundestagsdrucksachen, dass Versicherungsfragen längst Teil der politischen Abstimmungen sind. Die Branche dürfte also bereits eingebunden sein – allerdings eher hinter den Kulissen.
Fahrlehrerverbände warnen offen vor Qualitätsverlusten
Deutlich offensiver äußern sich dagegen Fahrlehrerverbände.
Der Landesverband der Hessischen Fahrlehrer kritisiert mehrere Reformpunkte ausdrücklich. Verbandschef Frank Dreier sagte laut Medienberichten: „Da gibt es einige Punkte, die können wir nicht nachvollziehen.“ Besonders kritisch sieht der Verband den möglichen Wegfall verpflichtenden Präsenzunterrichts.
Dreier argumentiert, Fahrausbildung bestehe nicht nur aus Verkehrsregeln und Theorie, sondern auch aus sozialem Verhalten und verantwortungsbewusstem Fahren. Reine Lern-Apps könnten das aus Sicht des Verbands nicht vollständig ersetzen.
Kritisiert werden vor allem weniger verpflichtende Sonderfahrten, mehr digitale Theorieanteile, stärkere Simulatornutzung und die Verlagerung von Fahrpraxis in den privaten Bereich.
Der Verband bezweifelt, dass Simulatoren reale Gefahrensituationen ausreichend abbilden können. Ebenso stößt die mögliche Reduzierung verpflichtender Nacht-, Autobahn- oder Überlandfahrten auf Widerstand.
Noch völlig offen: Wie sollen private Fahrten kontrolliert werden?
Ein weiterer Punkt ist bislang kaum beantwortet: Wie soll nachgewiesen werden, dass private Übungsfahrten tatsächlich stattgefunden haben?
Denn ohne Kontrollsystem könnten Fahrpraxiszeiten theoretisch einfach bestätigt werden, ohne jemals gefahren worden zu sein.
Denkbar wären digitale Fahrtenbücher, App-basierte Dokumentation, GPS-Nachweise, oder verpflichtende Bestätigungen durch Fahrschulen.
Öffentlich bekannte, ausgereifte Regelungen dazu liegen bislang allerdings nicht vor.
Eine Reform mit gutem Ziel – aber enormem Regelungsbedarf
Das politische Grundanliegen der Reform bleibt dennoch nachvollziehbar. Ein günstigerer Führerschein könnte vielen jungen Menschen den Zugang zur Mobilität erleichtern.
Gerade deshalb ist die Debatte inzwischen so sensibel.
Denn je tiefer die Reform in praktische Details vordringt, desto deutlicher wird: Hier geht es längst nicht mehr nur um moderne Fahrausbildung.
Tatsächlich steht der Gesetzgeber vor einer grundlegenden Neuordnung von Fahrerlaubnisrecht, Ausbildungsstandards und staatlicher Kontrolle privater Fahrstunden.
Deshalb dürfte die eigentliche politische Diskussion gerade erst beginnen. Man darf gespannt sein, wie es dort weitergeht.

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