Landgericht München I, Urteil vom 28. Mai 2026 – Az. 26 O 869/26.
München. Das Landgericht München I hat in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass Google für rechtswidrige Inhalte in seinen KI-generierten Suchübersichten verantwortlich gemacht werden kann. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Suchmaschinen und Anbieter generativer Künstlicher Intelligenz haben.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die sogenannten „Übersichten mit KI“ (AI Overviews), die Google seit einiger Zeit oberhalb der klassischen Suchergebnisse anzeigt. Die Funktion fasst Informationen aus verschiedenen Quellen automatisiert zusammen und präsentiert Nutzern eine direkte Antwort auf ihre Suchanfrage.
Geklagt hatten zwei Münchner Verlage, die sich gegen eine von Googles KI erzeugte Zusammenfassung wehrten. Darin wurden die Unternehmen mit Vorwürfen wie Betrug, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht. Nach Auffassung der Kläger waren die Aussagen falsch und rufschädigend.
Das Landgericht gab den Verlagen Recht. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei den KI-generierten Zusammenfassungen nicht lediglich um eine technische Aufbereitung fremder Inhalte. Vielmehr wähle das System Informationen aus, ordne sie ein und formuliere daraus eigenständige Aussagen. Dadurch entstehe ein neuer Inhalt, der Google zuzurechnen sei.
Die Richter machten deutlich, dass sich der Konzern in einem solchen Fall nicht darauf berufen könne, lediglich fremde Informationen weiterzugeben. Wer KI-generierte Texte als Antwort auf Suchanfragen anbiete, müsse auch für deren Inhalt Verantwortung übernehmen.
Das Gericht untersagte Google die weitere Verbreitung der beanstandeten Aussagen. Zudem wurde dem Unternehmen ein Großteil der Verfahrenskosten auferlegt. Die Entscheidung gilt als bemerkenswert, weil sie die Haftungsfrage bei generativer KI erstmals deutlich zugunsten der Betroffenen beantwortet.
Rechtslage noch nicht abschließend geklärt
Das Urteil des Landgerichts München I ist bislang nicht rechtskräftig. Google hat angekündigt, die Entscheidung rechtlich überprüfen zu lassen und gegen das Urteil vorzugehen. Damit dürfte sich voraussichtlich das Oberlandesgericht München mit dem Fall befassen.
Die Entscheidung stammt zudem aus einem Eilverfahren. Das Gericht hatte darüber zu befinden, ob die beanstandeten Aussagen bis zu einer endgültigen Klärung weiter verbreitet werden dürfen. Auch wenn das Urteil bereits eine ausführliche rechtliche Begründung enthält, ist damit noch keine letztinstanzliche Klärung der Haftungsfrage verbunden.
In der Digitalwirtschaft wird die weitere Entwicklung mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Sollte die Münchner Entscheidung in höheren Instanzen bestätigt werden, könnte dies die rechtlichen Anforderungen an Anbieter generativer KI deutlich verschärfen. Unternehmen müssten dann möglicherweise umfangreichere Kontrollmechanismen etablieren, um fehlerhafte oder rufschädigende KI-Antworten zu verhindern.
Mögliche Signalwirkung für die KI-Branche
Juristen sehen in der Entscheidung einen möglichen Wendepunkt für die Haftung von KI-Systemen. Bislang wurde bei Suchmaschinen häufig zwischen der Verantwortung für eigene Inhalte und der bloßen Vermittlung fremder Informationen unterschieden. Das Münchner Urteil legt nahe, dass KI-generierte Zusammenfassungen eher als eigene Äußerungen des Anbieters betrachtet werden könnten.
Die Entscheidung könnte deshalb über den konkreten Fall hinaus Bedeutung entfalten. Nicht nur Google, sondern auch andere Anbieter generativer KI wie OpenAI, Microsoft oder Anthropic stehen vor der Frage, in welchem Umfang sie für fehlerhafte oder verleumderische Aussagen ihrer Systeme haften.
Für Betroffene bedeutet das Urteil vor allem eines: Unternehmen, die KI-generierte Antworten bereitstellen, können sich nicht ohne Weiteres hinter der Technologie verstecken. Werden durch solche Systeme falsche Tatsachen verbreitet und Persönlichkeitsrechte verletzt, können Betroffene unter Umständen direkt gegen den Anbieter vorgehen.
Der Fall gilt bereits jetzt als wichtiger Test für die rechtliche Einordnung generativer Künstlicher Intelligenz. Das Landgericht München I hat die Verantwortung des Anbieters für KI-generierte Aussagen deutlich betont und damit einen neuen Akzent in der Haftungsdebatte gesetzt. Ob daraus ein dauerhafter rechtlicher Maßstab wird, hängt jedoch von den Entscheidungen der nächsten Instanzen ab. Sollte das Urteil bestätigt werden, könnte es zu einem der wichtigsten Präzedenzfälle für die Regulierung und Haftung von KI-Systemen in Deutschland werden.

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