Bundesrechnungshof kritisiert erneut Millionen-Ausgaben für Berater bei der Rentenversicherung
Nachdem die Prüfer erst kürzlich ein jahrzehntelanges Versagen bei der Erfassung rentenversicherungspflichtiger Selbstständiger bemängelt und dadurch entgangene Millioneneinnahmen für die Rentenkasse aufgezeigt hatten, der Sachthemen-Blog hatte berichtet, rückt nun ein weiteres Themenfeld in den Fokus: der millionenschwere Einsatz externer Berater.
Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs hat die Deutsche Rentenversicherung Bund über Jahre hinweg hohe Summen für Beratungsleistungen ausgegeben, ohne deren Bedarf und Nutzen ausreichend zu dokumentieren. Auch nach früheren Beanstandungen seien wesentliche Mängel nicht behoben worden. Die Prüfer sehen daher weiterhin erheblichen Handlungsbedarf.
Alte Kritik, neue Prüfung
Bereits in seinen Bemerkungen 2024 hatte der Bundesrechnungshof „eklatante Mängel“ beim Einsatz externer Berater festgestellt. Damals kritisierten die Prüfer unter anderem fehlende Bedarfsnachweise, unzureichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Schwächen bei Vergabeverfahren. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages forderte die Rentenversicherung daraufhin auf, ihre Praxis zu überarbeiten und die Ausgaben stärker zu begrenzen.
Die nun veröffentlichte Nachprüfung sollte klären, ob die Behörde die damaligen Vorgaben umgesetzt hat. Das Ergebnis fällt aus Sicht des Bundesrechnungshofs ernüchternd aus: Zwar seien organisatorische Veränderungen angestoßen worden, ein tatsächlicher Wandel im Umgang mit externen Beratern sei bislang jedoch nicht nachweisbar.
Fast 20 Millionen Euro für strategische Beratung
Besonders kritisch bewerten die Prüfer die Ausgaben für sogenannte strategische Beratungsleistungen. Nach Angaben der Rentenversicherung summierten sich entsprechende Verträge im untersuchten Zeitraum auf nahezu 20 Millionen Euro.
Im Mittelpunkt steht dabei die Digitalstrategie der Behörde. Seit 2019 flossen demnach rund 8,6 Millionen Euro an externe Beratungsunternehmen. Weitere 2,9 Millionen Euro wurden für Unterstützung beim Aufbau einer internen Geschäftsstelle ausgegeben. Hinzu kamen etwa 210.000 Euro für wissenschaftliche Begleitung.
Nach Ansicht des Bundesrechnungshofs bleibt dabei häufig unklar, welche konkreten Ziele mit den Beratungsleistungen verfolgt wurden und warum die Aufgaben nicht durch eigenes Personal hätten erledigt werden können.
Mehr Personal – trotzdem mehr Beratung
Besonders auffällig erscheint den Prüfern die Entwicklung innerhalb der zuständigen Organisationseinheiten. Während die für die Digitalstrategie verantwortliche Stabsstelle ursprünglich mit drei Beschäftigten startete, wuchs sie inzwischen auf 57 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.
Gerade dieser Personalaufbau sollte nach Auffassung des Rechnungshofs eigentlich dazu beitragen, internes Know-how aufzubauen und die Abhängigkeit von externen Beratern zu reduzieren. Stattdessen stiegen die Ausgaben für Beratungsleistungen weiter an.
Weitere Millionen für „Transformation“ und „Weiterentwicklung“
Auch bei einer weiteren Stabsstelle für Unternehmensentwicklung sieht der Bundesrechnungshof Schwächen. Für die Jahre 2025 bis 2029 plant die Rentenversicherung dort externe Beratungsausgaben von rund 4,7 Millionen Euro.
Die Prüfer bemängeln, dass die Begründungen häufig auf allgemeine Schlagworte wie „Transformation“, „Weiterentwicklung“ oder die Entwicklung von Kennzahlen verweisen. Konkrete, messbare Ziele oder belastbare Erfolgskriterien seien dagegen oft nicht dokumentiert.
Rentenversicherung weist Vorwürfe zurück
Die Deutsche Rentenversicherung Bund widerspricht der Kritik teilweise. Nach ihrer Darstellung seien die Beratungsleistungen Teil eines umfassenden Modernisierungs- und Digitalisierungsprozesses. Die Behörde verweist auf die Herausforderungen einer der größten Sozialverwaltungen Deutschlands und betont, dass der digitale Wandel erhebliche organisatorische Veränderungen erfordere.
Zudem erklärt die Rentenversicherung, bereits Maßnahmen eingeleitet zu haben, um die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs umzusetzen. Der aktuelle Bericht befinde sich zudem noch im parlamentarischen Verfahren.
Politisch sensibles Thema
Die Diskussion trifft die Rentenversicherung in einer Phase wachsender finanzieller Belastungen. Angesichts der demografischen Entwicklung rechnen Experten in den kommenden Jahren mit steigenden Beitragssätzen und wachsenden Ausgaben für das Rentensystem.
Vor diesem Hintergrund dürfte die Frage, ob externe Beratungsleistungen tatsächlich notwendig sind und wirtschaftlich eingesetzt werden, weiter politische Aufmerksamkeit erhalten. Der Bundesrechnungshof macht jedenfalls deutlich, dass er bei der Deutschen Rentenversicherung weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf sieht.


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