Helmsauer-Verbund: Gerichtliche Klärung im Rechtsstreit um Wettbewerbsverbot und Äußerungen
Der Helmsauer Verbund hat am 10. Februar 2026 auf seiner offiziellen Unternehmensseite auf LinkedIn über den Ausgang einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth informiert, in der es unter anderem um wettbewerbsrechtliche Fragen und öffentlich getätigte Aussagen ging.
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Reihe von personellen und strukturellen Veränderungen im Umfeld der traditionsreichen Helmsauer Gruppe, eines auf Gewerbe-, Industrie- und Gesundheitsmarkt spezialisierten Versicherungsmaklerunternehmens mit jahrzehntelanger Geschichte und einem großen Kundenstamm. Ende 2025 hatte der langjährige Gründer Bernd Helmsauer überraschend seine operativen Funktionen in der Gruppe niedergelegt – ein Schritt, der von Branchenbeobachtern nicht als routinemäßige Übergabe, sondern als abrupt wahrgenommener Schnitt interpretiert wurde.
In der Folge gründeten seine Söhne, Bastian Helmsauer und Steffen Helmsauer, im Januar 2026 mit dem Helmsauer Verbund ein eigenes Maklerunternehmen in Nürnberg – formal „auf der grünen Wiese“, aber mit dem erklärten Ziel, ähnliche Kundensegmente wie zuvor zu bedienen. Der Sachthemen.blog berichtete.
Parallel dazu wurde bei der Helmsauer Gruppe eine neue Managementstruktur etabliert. Seit dem 9. Februar 2026 ist Marco Gerhardt als CEO für die Gruppe tätig; er folgt auf die zuvor interimistisch geführte Geschäftsleitung durch Sven Tischendorf. Gerhardt bringt langjährige Erfahrung in der Makler- und Versicherungsbranche mit und soll die Organisation in ihre nächste Entwicklungsphase führen. Auch dazu hatte der Sachthemen.blog einen Artikel veröffentlicht.
Der Helmsauer Verbund teilte nun auf seiner LinkedIn-Unternehmensseite mit, man habe in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Dr. Tischendorf sowie der Helmsauer & Kollegen Assekuranzmakler AG und weiteren von ihm geführten Versicherungsmaklern einen „großen Erfolg“ erzielt.
Dr. Tischendorf, der einst von Nordic Capital, einem führenden international tätigen Private-Equity-Investor mit Fokus auf Nordeuropa, als Geschäftsführer in diesen Unternehmen eingesetzt worden sei, habe nach Auffassung des Helmsauer Verbundes in der Vergangenheit eine Reihe unzutreffender Aussagen über die Brüder Helmsauer und deren Unternehmen getätigt.
Im aktuellen Verfahren hatten die Brüder Helmsauer nach eigenen Angaben unter anderem gerichtlich klären lassen, ob sie einem Wettbewerbsverbot nach dem 31. Dezember 2025 unterliegen und inwieweit öffentlich geäußerte Aussagen über ihre Person und unternehmerischen Fähigkeiten rechtlich zu beanstanden sind.
Nach der Verhandlung stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth demnach Folgendes fest:
- Bastian und Steffen Helmsauer unterliegen nach dem 31. Dezember 2025 weder einem vertraglichen Wettbewerbsverbot noch einem solchen gemäß § 60 HGB.
- Mitarbeitende der betroffenen Unternehmen sind frei in der Wahl ihres Arbeitgebers.
- Die Kanzlei act legal Tischendorf Rechtsanwälte PartG mbB wird keine kostenlose Rechtsberatung mehr anbieten. Die Kanzlei act legal Tischendorf Rechtsanwälte PartG mbB ist für die Helmsauer Gruppe tätig und hatte Mitarbeitenden aus diesem Umfeld unentgeltliche rechtliche Einschätzungen erteilt, was das Gericht im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsstreit als unzulässig bewertete.
- Die beteiligten Gesellschaften und deren Organe verpflichten sich, keine negativen Aussagen über die persönlichen Kompetenzen der Brüder Helmsauer zur Führung eines Maklerunternehmens zu tätigen.
- Zum Zeitpunkt der Verhandlung hatte Dr. Tischendorf keine positive Kenntnis davon, dass ein Wettbewerbsverstoß des Vaters der Kläger, Bernd Helmsauer, vorlag.
Mit der gerichtlichen Klärung wurden nach Darstellung des Helmsauer Verbunds viele der strittigen Fragen aus dem Zentrum der öffentlichen Debatte genommen. Die Brüder Helmsauer bekräftigten in ihrer Mitteilung, dass ihr Blick nun auf dem weiteren Aufbau ihres Unternehmens, dem Team, der Mandantenbetreuung und einer langfristigen unternehmerischen Entwicklung liege.
Stellungnahme des Landgerichts Nürnberg-Fürth
Auf Anfrage von Sachthemen.blog hat sich das Landgericht zu den Verfahren geäußert. Wie der stellvertretende Pressesprecher des Landgerichts, Dr. Jens Rogler, mitteilte, waren unter den Aktenzeichen 3 HK O 17/26 und 3 HK O 297/26 zwei Verfahren anhängig, an denen auf beiden Seiten mehrere Beteiligte aus dem Umfeld der „Helmsauer-Gruppe“ mitwirkten, darunter auch die in dieser Berichterstattung genannten natürlichen Personen.
Im Verfahren 3 HK O 17/26 fand am 5. Februar 2026 ein öffentlicher Verhandlungstermin statt. In diesem Termin schlossen die Parteien einen umfassenden Vergleich. Nach Angaben des Gerichts wurde mit diesem Vergleich zugleich auch das Verfahren 3 HK O 297/26 mit erledigt.
Zum Inhalt des Vergleichs äußerte sich das Gericht nicht. Es handele sich um eine private vertragliche Vereinbarung, über deren Details keine Auskunft erteilt werden könne, so Dr. Rogler.
Mein Kommentar
Seit mehreren Wochen verfolge ich den Konflikt, den ich mittlerweile augenzwinkernd als das „doppelte Lottchen“ bezeichne. Vieles spricht dafür, dass die aktuelle juristische Auseinandersetzung nicht die letzte im Abnabelungsprozess der Gebrüder Helmsauer von ihrem einstigen Familienunternehmen gewesen sein dürfte, das heute unter dem Einfluss eines Private-Equity-Investors steht.
Dafür sind die geschäftlichen Wurzeln beider Seiten zu tief miteinander verflochten – und ist der Markt, in dem sie sich bewegen, zu eng gesteckt. Eine nahezu identische geschäftliche Ausrichtung, oft gleiche regionale Standorte und ein gemeinsamer historischer Hintergrund bilden ein Spannungsfeld, das auch künftig Raum für Reibung bieten dürfte.
Für den Helmsauer Verbund bedeutet die kurzfristig geplante Entwicklung von der Neugründung „auf der grünen Wiese“ hin zu einem ernstzunehmenden Wettbewerber eine erhebliche unternehmerische Herausforderung. Ein solcher Aufbau ist kein Selbstläufer – auch dann nicht, wenn manch Beobachter dort den höheren moralischen Kompass in der Fortführung einer Familientradition verortet.
Auf der anderen Seite steht die Helmsauer Gruppe vor der Aufgabe, personelle und strukturelle Kontinuität zu sichern. Abwanderungen von Mitarbeitenden und Kunden hinterlassen Lücken, die zügig geschlossen werden müssen, um Stabilität und Vertrauen im Markt zu bewahren.
Dass beide Unternehmen mit nahezu deckungsgleichem Profil um dieselben Kunden, Talente und Regionen konkurrieren, macht deutlich: Der eigentliche Konflikt reicht weit über juristische Fragen hinaus. Er ist Ausdruck eines tiefgreifenden Transformationsprozesses – mit offenem Ausgang und erheblichem Konfliktpotenzial auch für die Zukunft.

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