Bafin genehmigt Bestandsübertragung: Helvetia-Policen wechseln zu Baloise

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am 3. November 2026 die Übertragung des deutschen Schaden- und Unfallversicherungsbestandes der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland, auf die Baloise Sachversicherung AG Deutschland genehmigt. Damit übernimmt Baloise die Rechte und Pflichten aus den betroffenen Versicherungsverträgen.

Für Versicherungsmakler ändert sich vor allem die Zuordnung des Risikoträgers. Die bisherigen Verwaltungsprozesse bleiben zunächst bestehen. Die Bestandsübertragung ist Teil der Zusammenführung von Helvetia und Baloise, deren Zusammenschluss am 5. Dezember 2025 rechtlich vollzogen wurde. Neben den Versicherungsverträgen wurden auch Vermögenswerte, Betriebsmittel und Mitarbeiter auf die Baloise Sachversicherung übertragen. Das Lebensversicherungsgeschäft ist von diesem Schritt nicht betroffen.

Kunden werden ab dem 4. November informiert

Nach Angaben von Helvetia beginnt am 4. November der schrittweise Versand persönlicher Anschreiben an die betroffenen Versicherungsnehmer. Darin werden sie über den neuen Risikoträger und die weitere Vertragsführung informiert. Eine Zustimmung zur Bestandsübertragung ist nicht erforderlich. Die vereinbarten Versicherungsbedingungen, Leistungen und Beiträge bleiben unverändert. Änderungen gibt es dagegen bei der Beitragszahlung. Künftig zieht die Baloise Sachversicherung AG Deutschland die Versicherungsbeiträge ein. Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit. Helvetia weist ausdrücklich darauf hin, dass die erste Abbuchung durch Baloise möglicherweise schon erfolgt, bevor das Informationsschreiben beim Versicherungsnehmer eintrifft.

Was Makler bei der Bestandsverwaltung beachten müssen

Der Portfoliotransfer erfolgt zunächst ausschließlich rechtlich. Eine technische Migration der Versicherungsbestände ist damit nicht verbunden. Bestehende Vermittlernummern, Ansprechpartner und Bearbeitungsprozesse bleiben erhalten. Verträge mit Ursprung bei Helvetia können weiterhin über HelvetiaNET eingesehen und bearbeitet werden. Bereits im Juli hatte Helvetia die bestehenden Courtagevereinbarungen auf die Baloise Sachversicherung AG Deutschland übertragen. Nach den bisherigen Informationen bleiben die vereinbarten Courtagen bei unveränderter Vertragsfortführung bestehen.

Eine konkrete Änderung betrifft die Zuordnung der Versicherungsverträge in Maklerverwaltungsprogrammen. Durch den Wechsel des Versicherers ändert sich die Bafin-Unternehmensnummer. Künftig gilt für die betroffenen Verträge die VU-Nummer 5633 der Baloise Sachversicherung AG Deutschland. Helvetia kündigt an, die Änderung über den BiPRO-Dokumentenaustausch nach Norm 430 mit der GEVO-ID 130019001 zu übermitteln. Die Meldung erfolgt für jede aktive Versicherungsnummer. Nach Vollzug der Bestandsübertragung enthalten sämtliche nachfolgenden Datenlieferungen ausschließlich die neue VU-Nummer. Makler sollten deshalb prüfen, ob ihre Verwaltungssoftware die geänderte Versichererzuordnung korrekt verarbeitet.

Der Versicherer wechselt, die Marke bleibt

Mit der Übertragung wird das bisherige Helvetia-Sachgeschäft rechtlich unter dem Dach der Baloise Sachversicherung AG Deutschland geführt. Im Vertrieb treten beide Gesellschaften bereits seit Mai 2026 gemeinsam unter der Marke Helvetia auf. Im Oktober folgten die ersten gemeinsam entwickelten Firmenkundenprodukte in der gewerblichen Haftpflicht- und Transportversicherung. Für 2027 ist ein weiterer Schritt vorgesehen: Die Baloise Sachversicherung AG Deutschland soll in Helvetia Sachversicherung AG umbenannt werden. Bis dahin unterscheiden sich der gemeinsame Marktauftritt unter der Marke Helvetia und die rechtliche Bezeichnung des Versicherers.

Was gilt für bestehende Versicherungsscheine?

Nach § 13 Absatz 7 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) muss der übernehmende Versicherer die Versicherungsnehmer über Anlass, Ausgestaltung und Folgen einer genehmigten Bestandsübertragung informieren. Eine ausdrückliche allgemeine Verpflichtung, sämtliche bereits ausgestellten Versicherungsscheine wegen des Risikoträgerwechsels neu auszustellen, ergibt sich daraus nicht. Für die betroffenen Helvetia-Verträge bedeutet das, dass auf älteren Versicherungsscheinen weiterhin die bisherige Gesellschaft genannt sein kann, obwohl inzwischen Baloise Vertragspartner ist. Helvetia hat die persönliche Benachrichtigung der Versicherungsnehmer angekündigt. Ob darüber hinaus aktualisierte Versicherungsscheine oder Nachträge ausgestellt werden, geht aus der veröffentlichten Information nicht hervor.


Entdecke mehr von Sachthemen.blog

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Wöchentlicher Newsletter

Einmal pro Woche erhältst du die wichtigsten Artikel und Einordnungen redaktionell zusammengestellt.

Für den Newsletter anmelden
Artikel teilen: LinkedIn · Facebook · WhatsApp · E-Mail

Diskutiere mit

Deine Meinung ist uns wichtig!