EU-Gremium legt Entwurf für Provisionsverbot in Leben und Kranken vor.
Ein neu eingesetztes europäisches Expertengremium, das European Financial Advisory Council (EFAC), hat einen ersten Richtlinienentwurf vorgelegt, der ein Provisionsverbot in der Lebens- und Krankenversicherung vorsieht.
Ziel der Initiative ist es, den Verbraucherschutz weiter zu stärken und potenzielle Interessenkonflikte in der Beratung zu reduzieren.
Nach dem vorliegenden Entwurf soll die Vermittlung in diesen Sparten künftig grundsätzlich auf Honorarbasis erfolgen. Damit würde die Honorarberatung im Versicherungsvertrieb deutlich an Bedeutung gewinnen.
Zentraler Bestandteil der Überlegungen sind Regelungen zur praktischen Umsetzung der Honorarmodelle. So sollen Versicherer verpflichtet werden, Kunden die Möglichkeit einzuräumen, Beratungshonorare in Raten zu begleichen. Um den Zugang zur Beratung unabhängig von der finanziellen Situation sicherzustellen, ist vorgesehen, dass Versicherer entsprechende Honorare bei Bedarf zunächst in Form zinsloser Darlehen vorstrecken und diese anschließend in planbaren Raten vom Kunden zurückführen lassen.
Darüber hinaus ist die Einführung standardisierter und transparenter Honorarmodelle im Gespräch, um die Vergleichbarkeit von Beratungsleistungen zu erhöhen.
Im Bereich der Lebensversicherung soll das Provisionsverbot zudem mit der Abschaffung des sogenannten Zillmerverfahrens einhergehen.
Dabei handelt es sich um ein etabliertes Verfahren, bei dem Abschlusskosten – insbesondere Provisionen – zu Beginn der Vertragslaufzeit vollständig einkalkuliert und über die ersten Jahre aus den Beiträgen finanziert werden.
Deutliche Kritik aus der Vermittlerschaft
In der Branche stößt der Vorstoß bereits in einem frühen Stadium auf erhebliche Kritik. Versicherungsmittler warnen vor gravierenden wirtschaftlichen Folgen.
„Das stellt für viele von uns einen massiven Eingriff in bestehende Geschäftsmodelle dar“, heißt es aus Vermittlerkreisen. Teilweise wird sogar vor einer Konsolidierungswelle gewarnt. „Ein nicht unerheblicher Teil der Vermittlerbetriebe dürfte die Umstellung wirtschaftlich nicht tragen können“, so ein Versicherungsmakler aus Potsdam auf LinkedIn. In Einzelfällen ist auch von drohenden Insolvenzen die Rede.
Zugleich wird darauf hingewiesen, dass Honorarmodelle in der Breite des Marktes bislang nur begrenzt akzeptiert seien und sich insbesondere im Privatkundengeschäft schwer durchsetzen ließen.
Verbände bislang ohne Stellungnahme
Auffällig ist, dass sich die großen Vermittlerverbände bislang nicht öffentlich zu dem Vorstoß positioniert haben. Aus Branchenkreisen verlautet, dass derzeit noch keine einheitliche Linie erkennbar sei.
Beobachter führen dies unter anderem darauf zurück, dass der Entwurf in dieser Form offenbar überraschend vorgelegt wurde. Entsprechend dürfte man sich verbandsintern zunächst mit einer detaillierten Bewertung der möglichen Auswirkungen auf die unterschiedlichen Vermittlermodelle befassen.
Versicherer sehen Anpassungsbedarf im Vertrieb
Auf Seiten der Versicherer wird der Vorstoß differenzierter bewertet. Branchenvertreter verweisen darauf, dass der Vertriebsweg grundsätzlich nachrangig sei, solange Kunden weiterhin Zugang zu geeigneten Absicherungslösungen erhalten.
„Die Art der Vergütung ist nicht entscheidend, solange die Versorgung der Kunden sichergestellt bleibt“, heißt es aus Unternehmenskreisen.
Gleichzeitig wird ein Rückgang der Vermittleranzahl als mögliches Szenario gesehen. Dieser könnte nach Einschätzung einzelner Marktteilnehmer jedoch zumindest teilweise durch den Ausbau digitaler Abschlussstrecken kompensiert werden.
Darüber hinaus prüfen mehrere Versicherer offenbar Programme zur Qualifizierung und strukturellen Weiterentwicklung ihrer Vertriebspartner mit Blick auf honorarbasierte Beratungsansätze.
Übergangsphase und Zeitplan
Nach aktuellem Stand wird über eine Übergangsfrist von 24 Monaten diskutiert. Das Provisionsverbot soll demnach voraussichtlich zum 1. April 2028 in Kraft treten.
Beobachter rechnen bereits jetzt mit intensiven Diskussionen innerhalb der Branche sowie auf politischer Ebene.
Mein Kommentar
Das muss das Boot abkönnen!
Redaktioneller Hinweis: Veröffentlichung im Kontext des 1. April. 😉
Nochmal Schwein gehabt!


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