Corporate Influencing: Arbeitszeit, Freizeit – oder eine Frage der Haltung?
Bevor wir in dieses komplexe Thema einsteigen, lohnt es sich, einen Schritt zurückzutreten. Vielen dürfte gar nicht bewusst sein, was mit dem Begriff Corporate Influencer überhaupt genau gemeint ist. Daher zunächst eine offizielle Beschreibung dessen, was landläufig als Corporate Influencer bezeichnet wird.
Corporate Influencer sind Mitarbeitende eines Unternehmens, die im Rahmen ihrer beruflichen Rolle oder mit Bezug zu ihrem Arbeitgeber auf sozialen Netzwerken – insbesondere auf Business-Plattformen wie LinkedIn – öffentlich kommunizieren. Sie teilen fachliche Inhalte, Unternehmenswerte oder persönliche Perspektiven und tragen so zur Sichtbarkeit, Glaubwürdigkeit und Reputation des Unternehmens bei. Im Unterschied zu externen Influencern handeln Corporate Influencer nicht werblich im klassischen Sinne, sondern wirken durch ihre persönliche Authentizität, fachliche Expertise und Nähe zum Unternehmen als glaubwürdige Markenbotschafter.
Corporate Influencing ist längst mehr als ein Buzzword für Social-Media-affine Unternehmen. Immer mehr Organisationen setzen gezielt auf Mitarbeitende, die auf Plattformen wie LinkedIn sichtbar sind, Einblicke in ihren Arbeitsalltag geben, Haltung zeigen und damit Vertrauen aufbauen. Doch je größer die Reichweite, desto drängender wird eine Frage, die bislang oft unbeantwortet bleibt: Ist Corporate Influencing Teil der Arbeitszeit – oder privates Engagement in der Freizeit?
Nun wurde eine intensive Debatte durch einen LinkedIn-Post von Raik Adler ausgelöst.
Raik Adler unterstützt Unternehmer und Personal Brands dabei, systematisches Wachstum und Kundengewinnung auf LinkedIn zu erreichen. All das rein organisch, ohne Werbeanzeigen oder Kaltakquise. Bereits im Jahr 2024 gehört er offiziell zu den „TOP 200 LinkedIn Germany“ und wurde als Best-Practice-Beispiel im OMR-Report für Personal Branding gewürdigt. Als Inhaber der Crazy Goals Company agiert er darüber hinaus als Sparringspartner für KMU-Unternehmer, die ambitionierte oder unkonventionelle Ziele („Crazy Goals“) verfolgen.
Er schilderte in seinem Beitrag ein Gespräch mit einem Geschäftsführer, der stolz von seinem Corporate-Influencer-Programm berichtete – und im gleichen Atemzug erklärte, die Mitarbeitenden würden ihre LinkedIn-Aktivitäten „in der Freizeit“ erledigen. Für Adler ein klarer Widerspruch. Seine Haltung formulierte er unmissverständlich: Wenn Mitarbeitende für ein Unternehmen sichtbar sind, Reichweite aufbauen und Vertrauen schaffen, dann ist das Arbeitszeit. LinkedIn sei kein Hobby, keine Beschäftigung am Sonntagabend, sondern Teil moderner Unternehmenskommunikation. Wer Sichtbarkeit einfordere, ohne Zeit dafür bereitzustellen, sende ein deutliches Signal: Aufmerksamkeit ja, Zeit nein.
Die Reaktionen auf diesen Post ließen nicht lange auf sich warten – und zeigten, wie vielschichtig das Thema ist. Rund 150 Kommentare gab es bereits innerhalb weniger Stunden nach der Veröffentlichung.
Klare Zustimmung: Corporate Influencing ist Arbeit
Ein großer Teil der Kommentierenden unterstützte die Position ausdrücklich. Die Erwartung, Corporate Influencing solle in der Freizeit stattfinden, wurde vielfach als absolutes No-Go bezeichnet. Sichtbarkeit für das Unternehmen sei kein privates Vergnügen, sondern eine Leistung mit konkretem wirtschaftlichem Nutzen: für Arbeitgebermarke, Reputation, Recruiting und Kundenbeziehungen.
Mehrere Stimmen betonten, LinkedIn sei längst ein integraler Bestandteil der Unternehmenskommunikation. Wer Mitarbeitende gezielt als Markenbotschafter einsetzen wolle, müsse ihnen dafür auch Zeit im Arbeitsalltag einräumen. Engagement entstehe nicht durch impliziten Druck, sondern durch klare Unterstützung, Anerkennung und Führung. Mitarbeitende seien keine austauschbaren Marketingkanäle, sondern Partner der Marke – und sollten auch so behandelt werden.
Differenziertere Perspektiven: Es kommt darauf an
Neben der klaren Zustimmung meldeten sich jedoch auch differenzierte Stimmen zu Wort. Sie plädierten dafür, Corporate Influencing sauber vom Personal Branding zu trennen. Corporate Influencing sei dann Arbeitszeit, wenn es Teil einer klaren Unternehmensstrategie sei, definierte Ziele verfolge und inhaltlich auf die Marke einzahle. Persönlicher Markenaufbau hingegen sei ein individueller, oft langfristiger Prozess, der nicht vollständig plan- oder steuerbar sei.
Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass man von Mitarbeitenden nicht verlangen könne, ihren persönlichen Markenaufbau ausschließlich während der Arbeitszeit zu betreiben. Genauso wenig dürfe man jedoch davon ausgehen, dass strategische Sichtbarkeit für das Unternehmen selbstverständlich in der Freizeit erfolge. Ein häufig zitierter Grundsatz lautete: Wer bestellt, muss zahlen. Wenn ein Unternehmen Sichtbarkeit aktiv einfordert, muss es Zeit und Ressourcen bereitstellen. Wenn Mitarbeitende sich freiwillig engagieren, entstehe daraus nicht automatisch ein Anspruch.
Kritische Stimmen: Nicht jede Aktivität dient dem Unternehmen
Deutlich kritischer äußerten sich jene Stimmen, die vor einer Verwässerung des Begriffs Corporate Influencing warnten. Nicht jede LinkedIn-Aktivität zahle tatsächlich auf Unternehmensziele ein. Ein nicht unerheblicher Teil der Inhalte diene eher der Selbstinszenierung, dem persönlichen Networking oder der Vorbereitung des nächsten Karriereschritts.
Wenn Inhalte primär dem eigenen Profil dienten und keinen strategischen Bezug zum Unternehmen hätten, seien sie legitim – gehörten dann aber auch konsequent in die Freizeit. Plattformaktivität sei nicht automatisch Arbeitsleistung. Wer jede Form von Sichtbarkeit pauschal als Corporate Influencing deklariere, laufe Gefahr, den Begriff zu entwerten und Erwartungen zu verzerren.
Ein Streit über Zeit – und über Verantwortung
Was diese Debatte deutlich macht: Es geht weniger um einzelne Stunden als um Haltung und Klarheit. Unternehmen müssen sich entscheiden, ob Corporate Influencing ein strategisches Instrument sein soll oder lediglich ein gern gesehener Nebeneffekt individuellen Engagements. Wo Erwartungen nicht klar formuliert werden, entstehen Grauzonen – und genau dort beginnen Konflikte.
Raik Adler hat diese Fragen bewusst zugespitzt. Nicht, um einfache Antworten zu liefern, sondern um auf ein strukturelles Problem aufmerksam zu machen. Denn dort, wo Zeit nicht eingeplant wird, bleibt Wertschätzung oft Behauptung. Oder, wie er es formulierte: Wertschätzung zeigt sich nicht in Worten, sondern im Kalender.
Mein Kommentar
Gerade weil der Begriff Corporate Influencer noch ein relativ neuzeitliches Phänomen ist, wird für mich eine Sache besonders deutlich: Corporate Influencing darf kein Graubereich bleiben. Wenn Unternehmen beginnen, Mitarbeitende gezielt als Markenbotschafter einzusetzen, braucht es klare, transparente und verbindliche Regelungen. Aus meiner Sicht führt deshalb kein Weg daran vorbei, entsprechende Vereinbarungen schriftlich zu fixieren – idealerweise als Zusatz zum Arbeitsvertrag und sauber dokumentiert in der Personalakte.
In diesen Vereinbarungen sollte eindeutig geregelt sein, welche konkreten Tätigkeiten zum Corporate Influencing gehören, wie viel Zeit dafür realistisch vorgesehen ist – etwa pro Woche oder Monat – und welchen Mehrwert das Unternehmen davon erwartet. Ebenso wichtig ist die Frage nach Gegenleistungen: Gibt es Bonuszahlungen, Sondervereinbarungen, Weiterbildungsbudgets oder andere Vergünstigungen? Gerade bei geldwerten Vorteilen ist besondere Sorgfalt geboten. Alles, was vergütet oder begünstigt wird, muss korrekt über den Lohnzettel laufen und steuerlich sauber behandelt werden.
Sobald Corporate Influencer im klaren Auftrag des Unternehmens tätig werden, handelt es sich arbeitsrechtlich um Arbeitszeit. Damit gelten selbstverständlich auch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes – insbesondere in Bezug auf Höchstarbeitszeiten sowie Pausen- und Ruhezeiten. Gerade weil Social-Media-Arbeit oft zeitlich entgrenzt wirkt, darf diese Tätigkeit nicht „nebenbei“ erfolgen, sondern muss erfasst und in die reguläre Arbeitszeit integriert werden. Andernfalls entstehen schnell rechtliche Risiken – für Unternehmen ebenso wie für Mitarbeitende.
Gleichzeitig muss man aber auch klar sagen: Überall dort, wo Corporate Influencing ausschließlich vom Mitarbeitenden selbst ausgeht – ohne klaren Auftrag, ohne definierte Erwartungen und ohne explizite Positionierung des Unternehmens –, wird es aus meiner Sicht schwierig, später rechtliche Ansprüche etwa auf Arbeitszeit oder Vergütung zu formulieren. Wenn ein Unternehmen Aktivitäten lediglich billigend in Kauf nimmt oder sie „gerne sieht“, ohne sie offiziell einzuordnen, entsteht für Mitarbeitende ein unsicherer Raum. Genau deshalb kann man letztlich beiden Seiten nur raten, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Ein weiterer Punkt ist mir dabei besonders wichtig: Mitarbeitende handeln in der Regel mit der Überzeugung, dem Unternehmen etwas Gutes zu tun. Doch gut gemeint ist nicht automatisch gut gemacht. Es kann Situationen geben, in denen Inhalte aus Sicht des Mitarbeiters positiv sind, vom Unternehmen im Nachhinein jedoch anders bewertet werden – etwa weil sie nicht zur strategischen Ausrichtung, zur Corporate Identity oder zu aktuellen Zielen passen. Um solche Konflikte zu vermeiden, braucht es klare Leitplanken und eine enge Abstimmung mit der Unternehmensleitung.
Mein Appell lautet daher: Sprecht miteinander. Klärt Erwartungen, Verantwortlichkeiten und Grenzen. Und fixiert diese im Zweifel schriftlich. Das schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Mitarbeitenden davor, im Nachgang in arbeitsrechtliche Schwierigkeiten zu geraten – bis hin zu Abmahnungen für Inhalte, die gut gemeint waren, aber nicht im Sinne der Unternehmensführung lagen.
Je früher Corporate Influencing aus der Grauzone geholt wird, desto größer ist der Nutzen für alle Beteiligten – und desto geringer das Risiko, dass Engagement am Ende zur Belastung wird.


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