Bayer fordert Milliarden von AIG
Bayer verschärft den Streit um die finanziellen Folgen der Roundup-Übernahme. Der Leverkusener Konzern hat den US-Versicherer AIG verklagt und verlangt die Übernahme von Versicherungsleistungen in Milliardenhöhe. Aus der Klageschrift, über die der Versicherungsmonitor berichtet, geht hervor, dass Bayer AIG vorwirft, sich seiner vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten zu entziehen. Die Klage wurde bei einem Gericht im US-Bundesstaat Missouri eingereicht.
Im Kern geht es um Haftpflichtversicherungen aus den Jahren 1967 bis 1986, die der damalige Monsanto-Konzern abgeschlossen hatte. Nach Auffassung von Bayer decken diese Policen auch heute noch einen erheblichen Teil der Prozess- und Vergleichskosten rund um den Unkrautvernichter Roundup. Diese Einschätzung lässt sich sowohl aus der Berichterstattung des Versicherungsmonitor als auch aus einem aktuellen Beitrag des OFI Magazine ableiten.
Alte Policen, neue Risiken
Die Auseinandersetzung ist Teil der anhaltenden juristischen Aufarbeitung der Glyphosat-Klagen in den USA. Tausende Kläger machen geltend, durch den Einsatz von Roundup an Krebs erkrankt zu sein. Monsanto war 2018 von Bayer übernommen worden – inklusive der damit verbundenen Rechtsrisiken. Nach Zahlen, die OFI Magazine zusammengetragen hat, hat Bayer seit 2020 mehr als zehn Milliarden US-Dollar für Vergleiche, Urteile und Verteidigungskosten gezahlt.
Wie aus Berichten des US-Agrardienstes DTN Progressive Farmer hervorgeht, waren zeitweise mehr als 140.000 Klagen anhängig. Zwar konnte Bayer einen großen Teil der Verfahren durch Vergleichsprogramme beenden, doch noch immer sind zehntausende Fälle offen. Für den Konzern bleibt das Thema damit auch bilanziell relevant.
Bayer sieht klare Deckungspflicht
Bayer argumentiert, dass es sich bei den historischen Versicherungsverträgen um ereignisbasierte Haftpflichtpolicen handelt. Maßgeblich sei nicht der Zeitpunkt der Klage, sondern der Zeitraum, in dem der behauptete Schaden entstanden sei. Diese rechtliche Linie wird in der Berichterstattung des Versicherungsmonitor detailliert dargestellt. Da Roundup bereits seit den 1970er-Jahren eingesetzt wurde, sieht Bayer die damaligen Versicherer in der Pflicht.
Nach Darstellung des Konzerns wurden sämtliche Prämien ordnungsgemäß gezahlt. AIG habe dennoch die Kostenübernahme verweigert. Aus einem Bericht von DTN Progressive Farmer geht hervor, dass der Versicherer unter anderem auf angeblich unzureichende Informationen zur Anspruchsprüfung verweist. Bayer hält dem entgegen, sämtliche relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt zu haben.
Vorwurf gezielter Verzögerung
Besonders schwer wiegt aus Sicht von Bayer der Vorwurf, AIG habe Zahlungen bewusst hinausgezögert. Dies ergibt sich aus Passagen der Klageschrift, die vom Versicherungsmonitor zitiert werden. Demnach seien Erstattungsforderungen gestellt worden, die vertraglich innerhalb klar definierter Fristen hätten bearbeitet werden müssen. Entscheidungen seien jedoch immer wieder vertagt worden.
Der Konflikt beschränkt sich nicht allein auf Glyphosat. Wie aus der Branchenberichterstattung hervorgeht, geht es auch um weitere Altlasten, darunter PCB-Schadstofffälle, bei denen ebenfalls hohe Erstattungsansprüche im Raum stehen. Das erhöht den finanziellen Druck zusätzlich.
Signal an Versicherer
Bayer beantragt eine gerichtliche Feststellung der Deckungspflicht sowie Schadenersatz. Dass der Konzern ein Geschworenenverfahren anstrebt, lässt sich aus einem Bericht des OFI Magazine entnehmen. AIG hat sich bislang nicht öffentlich geäußert und verweist auf das laufende Verfahren.
In der Versicherungs- und Chemiebranche wird der Fall aufmerksam verfolgt. Das Verfahren könnte Signalwirkung entfalten. Im Kern steht die Frage, wie weit alte Haftpflichtversicherungen bei langfristigen Produkthaftungsrisiken tatsächlich reichen – und wer am Ende die Milliardenlast trägt.
Für Bayer ist der Prozess ein weiterer Versuch, die finanziellen Folgen der Monsanto-Übernahme zu begrenzen. Der Konzern macht deutlich, dass er bereit ist, auch langjährige Geschäftspartner juristisch in die Pflicht zu nehmen.
Foto: Bayer AG


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