Ich fordere mehr Transparenz in Versicherungsverträgen: Risikoträger muss klar erkennbar sein!
Die Insolvenz der ELEMENT Insurance AG hat eine zentrale Schwachstelle in der Kommunikation und Struktur vieler Versicherungsverträge offengelegt: Für zahlreiche Kundinnen und Kunden war nicht klar ersichtlich, dass ELEMENT der tatsächliche Risikoträger ihrer Versicherungspolice war – insbesondere bei Verträgen, die über Assekuradeure oder Maklerkonzepte vermittelt wurden. Die Folge waren eine weit verbreitete Verunsicherung und erhebliche Informationsdefizite.
Zwar ist bei Assekuradeursverträgen der Risikoträger rechtlich meist korrekt in den Vertragsunterlagen genannt – jedoch häufig nur in schwer auffindbaren Schlussnoten der Vertragsbedingungen. Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ist diese Information dadurch kaum nachvollziehbar. Im Ernstfall, wie etwa bei einer Insolvenz, führt dies zu erheblichen Orientierungslosigkeit darüber, ob die eigene Police betroffen ist – und von wem Leistungen zu erwarten sind.
Hintergrund: Die Insolvenz der ELEMENT Insurance AG
Die ELEMENT Insurance AG, ein auf White-Label-Versicherungen spezialisierter Anbieter, geriet Ende 2024 in finanzielle Schieflage. Nachdem das Unternehmen am 20. Dezember 2024 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seine Überschuldung gemäß § 19 Insolvenzordnung angezeigt hatte, stellte die BaFin am 23. Dezember 2024 beim Amtsgericht Charlottenburg einen Insolvenzantrag. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 8. Januar 2025 eröffnet, gefolgt vom endgültigen Verfahren am 1. März 2025. Infolge dessen endeten alle Versicherungsverträge automatisch zum 1. April 2025 um 24:00 Uhr, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedurfte .
ELEMENT war als Risikoträger für zahlreiche Versicherungsprodukte tätig, die über verschiedene Assekuradeure und Makler vertrieben wurden. Viele Versicherte waren sich nicht bewusst, dass ELEMENT hinter ihrer Police stand, da die Verträge oft unter dem Namen des Vertriebspartners liefen. Diese Intransparenz führte dazu, dass zahlreiche Kunden erst spät oder gar nicht erfuhren, dass ihre Versicherung vom Insolvenzverfahren betroffen war.
Die Assekuradeure und Vertriebspartner, die namentlich auf den Policen genannt wurden, waren in vielen Fällen mit der Situation überfordert. Sie informierten ihre Kunden in den meisten Fällen nur unzureichend über das Schicksal ihrer Verträge und ließen telefonische und schriftliche Kundenanfragen oft unbeantwortet. Die Folge waren Unsicherheiten und fehlender Versicherungsschutz, insbesondere bei essenziellen Policen wie Haftpflicht-, Hausrat- Unfall- oder Wohngebäudeversicherungen .
Meine Forderung nach klarer Kennzeichnung des Risikoträgers.
Diese Situation macht deutlich: Es besteht dringender Handlungsbedarf für mehr Transparenz in Versicherungsverträgen. Der Gesetzgeber und die Bundesaufsicht sind jetzt gefordert, klare gesetzliche und regulatorische Vorgaben zu schaffen, die sicherstellen, dass der Risikoträger einer Versicherungspolice klar, verständlich und prominent ausgewiesen wird – und zwar auf der ersten Seite der Police sowie im Produktinformationsblatt, nicht erst im Anhang oder Fließtext der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Zudem sollten auch in den digitalen Bestandsdaten die Risikoträger der einzelnen Verträge entsprechende Berücksichtigung finden, da es Konzeptgeber und Assekuradeure gibt, die inhaltlich identische Produkte gleich auf mehrere Risikoträger verteilen. Ohne dies dürfte es für den Abschlussvermittler, Maklerpool oder Vertrieb kaum möglich sein, betroffene Policen zu selektieren.
Erschwerend kommt hinzu, dass einige Assekuradeure bereits seit Jahren die Gepflogenheit eingeführt haben, regelmäßig den Risikoträger für ihre Deckungskonzepte auszutauschen. In einigen Vertragswerken ist sogar geregelt, dass bei Austausch des Risikoträgers der Kunde weder aktiv zustimmen noch auch nur darüber informiert werden muss. Vor diesem Hintergrund greift meine Minimalforderung im Grunde noch zu kurz. Vielmehr müsste auch bei jeder Umdeckung auf einen neuen Risikoträger zumindest eine individuelle Vertragsinformation erfolgen. Wie sonst sollen Kunde und Makler wissen, bei welchem Risikoträger die Police aktuell platziert ist?
Ach, ihr habt gedacht, das sei selbstverständlich? Nein, leider ist es das nicht!
Neben der klaren Nennung des Risikoträgers braucht es auch eine allgemeinverständliche Erklärung der Rollenverteilung innerhalb eines Versicherungsprodukts. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen nicht, was ein Konzeptmakler oder Assekuradeur ist – und vor allem, dass diese nicht selbst das Versicherungsrisiko tragen. Es sollte daher verpflichtend sein, dass Policen und Produktinformationsblätter einfach und transparent erklären, wer vermittelt, wer verwaltet und wer tatsächlich haftet. Nur so kann der Versicherungsnehmer fundierte Entscheidungen treffen und im Schadens- oder Krisenfall richtig reagieren.
Ein solches Maß an Transparenz ist nicht nur im Sinne des Verbraucherschutzes – es ist auch eine Grundlage für das Vertrauen in den gesamten Versicherungsmarkt. Wenn Kundinnen und Kunden nicht nachvollziehen können, bei wem sie letztlich versichert sind, werden Aufsicht und Gesetzgebung ihrer Schutzfunktion nicht gerecht.
Die Ereignisse rund um ELEMENT zeigen: Intransparente Strukturen können im Schadensfall verheerende Folgen haben. Eine klar erkennbare Nennung des Risikoträgers ist daher keine Formalität, sondern ein notwendiger Schritt hin zu einem verlässlicheren und faireren Versicherungssystem.

Deine Meinung ist uns wichtig!