
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. März 2025 ein wichtiges Urteil gefällt, das die Klagerechte von Verbraucherschutzverbänden und Mitbewerbern bei Datenschutzverstößen erheblich erweitert. Dies berichtete heute Zeit Online. In drei Verfahren entschied das Gericht, dass diese Akteure auch ohne individuellen Auftrag betroffener Personen gegen Datenschutzverstöße vorgehen dürfen.
Im ersten Verfahren klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook (Meta Platforms). Der Vorwurf: Im „App-Zentrum“ des sozialen Netzwerks wurden Nutzer nicht ausreichend über die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten informiert. Durch einen Klick auf „Sofort spielen“ wurden ihre Daten an Spielebetreiber übermittelt, ohne dass ihnen der Umfang der Verarbeitung klar war.
Bereits 2020 hatte der BGH angedeutet, dass hier ein Datenschutzverstoß vorliegen könnte. Die Frage, ob Verbände klagen dürfen, legte er dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Im Juli 2024 entschied dieser, dass Verbraucherschutzorganisationen auch ohne individuellen Auftrag Klagebefugnis haben.
Auf dieser Grundlage bestätigte der BGH die Klagebefugnis des vzbv und wies Metas Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin zurück. Damit ist das Verbandsklagerecht im Datenschutzrecht nun gefestigt.
In zwei weiteren Verfahren klagten Apotheker gegen Konkurrenten, die apothekenpflichtige Medikamente über Amazon verkauften, ohne eine ausdrückliche Einwilligung zur Speicherung von Kundendaten einzuholen. Da Gesundheitsdaten besonders sensibel sind, wurde ein Datenschutzverstoß geltend gemacht. Auch hier entschied der EuGH zugunsten der Kläger. Der BGH folgte dieser Einschätzung.
Die Urteile haben weitreichende Auswirkungen. Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber können nun eigenständig gegen Datenschutzverstöße vorgehen. Dies dürfte zu einer Zunahme von Klagen führen und Unternehmen dazu bringen, ihre Datenschutzpraktiken zu überdenken.
Der vzbv begrüßte das Urteil als wichtigen Fortschritt für den Verbraucherschutz. Aktuell läuft ein weiteres Verfahren des vzbv gegen Meta: Eine Sammelklage soll Betroffenen eines Facebook-Datenlecks helfen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Insgesamt markieren diese Urteile einen Meilenstein für den Datenschutz in Deutschland. Unternehmen müssen Datenschutzverstöße nun noch ernster nehmen, da nicht nur Betroffene, sondern auch Verbände und Mitbewerber rechtlich dagegen vorgehen können.
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