Die Insolvenz der ELEMENT Insurance AG, die am 1. März 2025 offiziell eröffnet wurde, stellt für viele Anspruchsberechtigte und Versicherte eine erhebliche Bedrohung dar, insbesondere für jene, die auf regelmäßige Rentenzahlungen aus Haftpflicht- oder Unfallversicherungen angewiesen sind. Es ist jedoch derzeit nicht definitiv geklärt, ob tatsächlich Rentenbezieher von der Insolvenz betroffen sind. Diese Unsicherheit ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Insolvenz eines Versicherers immer erhebliche Risiken für Versicherte birgt. In einem System, in dem es für Haftpflicht- und Unfallversicherungen keinen allgemeinen Sicherungsfonds gibt, sind die betroffenen Rentenempfänger potenziell gefährdet, ihre Ansprüche vollständig zu verlieren.
Für Geschädigte, die Renten aus einer Haftpflichtversicherung erhalten, gelten spezielle rechtliche Regelungen. Haftpflichtversicherungen, die zur Deckung von Schäden bei einem Unfall oder einer anderen haftpflichtigen Handlung abgeschlossen wurden, zahlen den Geschädigten eine Entschädigung. Wird ein dauerhaft bleibender Schaden angerichtet, der eine Rentenzahlung zur Folge hat, übernimmt in der Regel die Versicherung die Rentenzahlungen an den Geschädigten. Sollte der Versicherer jedoch insolvent gehen, bleibt der Anspruch des Geschädigten gegen den Schädiger bestehen. Das bedeutet, dass der Geschädigte seine Ansprüche auch nach der Insolvenz des Versicherers weiterhin direkt gegen den Schädiger geltend machen kann. In der Praxis bedeutet dies jedoch häufig, dass der Geschädigte versuchen muss, die Rentenzahlungen von der haftpflichtigen Partei selbst einzufordern. Dies kann sich als äußerst schwierig erweisen, da der Schädiger möglicherweise ebenfalls nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um die Zahlungen zu leisten. Zu allem Überfluss gibt es für Haftpflichtversicherungen keinen Schutz durch einen Sicherungsfonds, wie er beispielsweise bei Lebensversicherungen existiert. Somit ist der Rentenempfänger im Falle der Insolvenz seines Haftpflichtversicherers auf sich selbst angewiesen und riskiert, keine Entschädigung zu erhalten. Für den Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung kann dies bedeuten, dass er plötzlich hohe Zahlungen an den von ihmGeschädigten selbst tragen muss, da sein Haftpflichtversicherer plötzlich ausfällt.
Für Rentenempfänger aus privaten Unfallversicherungen stellt die Situation eine ähnliche Problematik dar. Eine private Unfallversicherung tritt in Kraft, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt wird, und gewährt Rentenzahlungen, wenn eine bestimmte Invalidität erreicht wird. Laut § 316 VAG erlöschen jedoch alle Ansprüche auf Rentenzahlungen aus einer Unfallversicherung unmittelbar mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Versicherers. Das bedeutet, dass Rentenempfänger, die auf Zahlungen aus einer solchen Versicherung angewiesen sind, diese Zahlungen im Falle einer Insolvenz des Versicherers verlieren, ohne dass es eine Möglichkeit gibt, diese Ansprüche anderweitig geltend zu machen. Auch für Unfallversicherungen existiert kein Sicherungsfonds, der als Rettungsnetz für Betroffene dienen könnte. Insofern sind auch Unfallrentenempfänger im Fall der Insolvenz ihres Versicherers vollständig auf sich allein gestellt, ohne jegliche Garantie auf Entschädigung.
Ist der Versicherungsvertrag über einen Versicherungsmakler platziert worden, könnten sowohl Versicherungsnehmer einer Unfall- als auch einer Haftpflichtpolice ein Auswahlverschulden des Maklers prüfen lassen. Natürlich gebe ich zu bedenken, dass zwischen Vertragsschluss, Eintritt der Rentenzahlungen und Insolvenz des Versicherers lange Zeiträume, gar Jahrzehnte, liegen können. Da ist nicht immer abzusehen, wie sich selbst ein zunächst solide anmutender Versicherer entwickelt. Im Zeitalter der Cyberkriminalität ist auch nicht immer auszuschließen, dass eine solche Negativentwicklung aufgrund von Cyber-Attacken auf Versicherungen sich zukünftig in Einzelfällen relativ schnell vollziehen könnte.
Im Falle der Insolvenz der ELEMENT Insurance AG können betroffene Versicherte ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen, indem sie sich in die Gläubigerliste des Insolvenzverwalters eintragen lassen. Doch angesichts der begrenzten Insolvenzmasse und des Fehlens eines Sicherungsmechanismus für solche Versicherungen besteht die erhebliche Gefahr, dass Rentenempfänger nur einen geringen oder gar keinen Ausgleich für ihre Verluste erhalten. Während das Insolvenzverfahren grundsätzlich die Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen bietet, ist es unklar, ob ausreichend Mittel vorhanden sind, um alle Forderungen zu bedienen. Das Fehlen eines Sicherungsfonds für Haftpflicht- und Unfallversicherungen führt zu einer extrem hohen Unsicherheit für die betroffenen Versicherungsnehmer, die auf ihre Rentenzahlungen angewiesen sind.
Die Insolvenz der ELEMENT Insurance AG verdeutlicht auf dramatische Weise die Lücken im aktuellen Versicherungssystem. Während Lebensversicherungen durch einen Sicherungsfonds, wie den „Protektor“, abgesichert sind, gibt es für Haftpflicht- und Unfallversicherungen keinen vergleichbaren Schutzmechanismus. Diese Lücke führt dazu, dass Rentenempfänger, die auf regelmäßige Zahlungen angewiesen sind, im Falle einer Insolvenz ihres Versicherers im schlimmsten Fall ohne Entschädigung dastehen. Dies betrifft vor allem Personen, die aufgrund eines Unfalls oder einer anderen schädigenden Handlung lebenslang auf Rentenzahlungen angewiesen sind.
Die aktuelle Situation fordert eine dringende gesetzgeberische Initiative, um eine bessere Absicherung für Rentenempfänger aus Haftpflicht- und Unfallversicherungen zu gewährleisten. Die Einführung eines Sicherungsfonds für diese Versicherungszweige könnte die bestehenden Lücken im Versicherungsschutz schließen und den Rentenempfängern ein gewisses Maß an Sicherheit bieten. Es ist daher von äußerster Wichtigkeit, dass die Politik und die relevanten Aufsichtsbehörden zeitnah Maßnahmen ergreifen, um auch für Haftpflicht- und Unfallversicherer ein funktionierendes Absicherungssystem zu etablieren, das den Versicherten im Falle einer Insolvenz des Versicherers Schutz bietet. Nur so kann das Vertrauen der Versicherten in das System langfristig gesichert und die finanzielle Existenz der Betroffenen geschützt werden.
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