GDV Klausel rechtswidrig?

Die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im April vorgestellte Musterklausel für den Umgang mit Risiken durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, sorgt in der Industrieversicherung für heftige Diskussionen. Nach Ansicht des Gesamtverbands der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) ist die Klausel rechtswidrig. Dies habe ein vom Verband beauftragtes Rechtsgutachten ergeben, wie GVNW-Chef Patrick Fiedler bei der Eröffnung des diesjährigen Industrieversicherungs-Symposiums erklärte. Darüber berichtete der Versicherungsmonitor.

Der GVNW (Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e. V.) ist die zentrale Interessenvertretung der industriellen und gewerblichen Versicherungsnehmer in Deutschland. Er vertritt insbesondere große und mittelständische Unternehmen gegenüber Versicherern, Politik und Öffentlichkeit, fördert den Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder zu Risikomanagement- und Versicherungsthemen und setzt sich für faire, transparente und verlässliche Rahmenbedingungen in der Industrieversicherung ein.

PFAS, oft auch als Ewigkeitschemikalien bezeichnet, stehen seit Jahren in der Kritik, da sie in der Umwelt kaum abbaubar sind und mit gesundheitlichen Risiken in Verbindung gebracht werden. Die Versicherungswirtschaft befürchtet hohe Schadenlasten und hat daher begonnen, über Musterklauseln nachzudenken, die entsprechende Risiken ausschließen. Die vom GDV veröffentlichte Klausel sieht einen weitreichenden Ausschluss von Schäden vor, die direkt oder indirekt auf PFAS zurückzuführen sind. Sie sollte Versicherern eine einheitliche Grundlage bieten, um ihre Verträge an die wachsenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit diesen Stoffen anzupassen.

Der GVNW hält dieses Vorgehen jedoch für überzogen. In dem Rechtsgutachten wird laut Verband dargelegt, dass ein pauschaler Totalausschluss den Anforderungen des Vertragsrechts nicht standhält. Insbesondere fehle es an der gebotenen Transparenz und Verhältnismäßigkeit. Klauseln müssten so formuliert sein, dass Versicherungsnehmer die Tragweite klar erkennen könnten, was bei einer derart umfassenden Ausschlussregelung nicht gegeben sei. Außerdem sei ein vollständiger Ausschluss von PFAS-Risiken nicht mit den berechtigten Erwartungen von Unternehmen vereinbar, die einen Versicherungsschutz gerade auch für neuartige und schwer einzuschätzende Gefahren suchen.

In der Praxis hätte die GDV-Klausel gravierende Folgen. Unternehmen, die PFAS in Prozessen oder Produkten einsetzen, könnten kaum noch Versicherungsschutz erhalten, selbst wenn keine unmittelbare Gefährdung besteht. Kritiker warnen, dass dies die Absicherung großer Teile der Industrie erschweren und wichtige Wirtschaftszweige in Schwierigkeiten bringen könnte. Der GVNW sieht darin nicht nur ein Problem für einzelne Unternehmen, sondern auch eine Gefahr für die Verlässlichkeit der Industrieversicherung insgesamt.

Der Streit um die PFAS-Klausel verdeutlicht den Grundkonflikt zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Während die Assekuranz die Risiken beherrschbar halten will, besteht die Industrie auf einem praktikablen Versicherungsschutz, der auch in schwierigen Themenfeldern greift. Die kommenden Monate dürften zeigen, ob die Musterklausel in der vorliegenden Form überhaupt Bestand haben wird oder ob rechtliche Schritte und politischer Druck Anpassungen erzwingen. Klar ist schon jetzt: Das Thema PFAS bleibt ein Brennpunkt in der Industrieversicherung und wird die Branche noch lange beschäftigen.

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