Berlin. Der unabhängige Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein hat in einem aktuellen Fachbeitrag auf der Internetplattform LinkedIn erneut die Berechnung von Abschlusskosten bei Lebensversicherungen kritisiert. Im Mittelpunkt seiner Analyse steht das sogenannte Zillmerverfahren, mit dem Versicherungsunternehmen Abschlusskosten auf die Vertragslaufzeit verteilen.
Bis Ende 2017 durften Lebensversicherer bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen Abschlusskosten im Rahmen der Zillmerung mit bis zu vier Prozent der Beitragssumme ansetzen; seit dem 1. Januar 2018 gilt aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung eine reduzierte Höchstgrenze von 2,5 Prozent.
Anlass seiner Untersuchung ist ein anonymisierter Altvertrag aus dem Jahr 2001. Die Versicherungsnehmerin zahlt monatlich 100 Euro in eine Kapitallebensversicherung ein. Nach Kleinleins Berechnungen wurden dabei zwar Abschlusskosten in Höhe von vier Prozent der gesamten Beitragssumme angesetzt, der tatsächlich für die Finanzierung dieser Kosten verwendete Beitragsanteil habe jedoch bei rund 8,3 Prozent gelegen.
Kleinlein erläutert zunächst, dass Versicherungsnehmer die aus seiner Sicht wenig transparenten Versicherungsbedingungen häufig missverstehen:
„Das klingt erst mal so, als dürfte ein Versicherer von Hundert Euro Beitrag nur maximal 2,50 Euro oder bei älteren Verträgen vier Euro als Abschlusskosten von jedem Beitrag abziehen. Stimmt jedoch nicht.“
Warum aus vier Prozent plötzlich 8,3 Prozent werden
Der Hintergrund liegt in einem versicherungsmathematischen Grundprinzip, dem sogenannten Barwert. Ein Euro, den ein Versicherungsnehmer heute zahlt, ist für einen Versicherer mehr wert als ein Euro, der erst viele Jahre später eingeht. Das liegt daran, dass das Geld bis dahin angelegt werden und Zinsen erwirtschaften kann.
Deshalb werden zukünftige Beiträge in der Versicherungsmathematik auf ihren Wert zum Vertragsbeginn zurückgerechnet. Dieser Vorgang wird als „Abzinsung“ bezeichnet. Ein Beitrag von einem Euro, der erst in mehreren Jahrzehnten gezahlt wird, hat aus heutiger Sicht deshalb einen deutlich geringeren Wert als ein heute gezahlter Euro. Laut Kleinleins Rechnung ist ein Euro, den das Unternehmen in 2045 bekommt, mit dem Rechnungszins (hier 3,25 %) abgezinst zu Vertragsbeginn nur etwa nur 24 Cent wert.
Da die Abschlusskosten jedoch bereits bei Vertragsbeginn anfallen, muss der Versicherer sie aus den abgezinsten Beiträgen finanzieren. Dadurch ergibt sich rechnerisch ein höherer Anteil des laufenden Beitrags, der zur Deckung dieser Kosten verwendet wird.
Für den untersuchten Vertrag kommt Kleinlein zu folgendem Ergebnis:
„Das heißt: Von den 100 Euro, die die Dame jeden Monat zahlt, gehen 8,27 Euro nur für die Abschlusskosten weg. In ihrem Fall jeden Monat von 2001 bis 2045. Das fehlt dann beim Sparen.“
Nach seinen Berechnungen hätte die vereinbarte Versicherungssumme höher ausfallen können, wenn tatsächlich nur vier Prozent jedes Beitrags für Abschlusskosten verwendet worden wären.
Transparenzproblem im Fokus
Genau an diesem Punkt setzt die Kritik Kleinleins an. Er bestreitet nicht, dass der Versicherer die damals geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Zillmerung eingehalten habe. Seine Kritik richtet sich vielmehr gegen die Transparenz der Darstellung gegenüber den Kunden.
Nach seiner Auffassung könnten Verbraucher aus der Angabe eines Zillmersatzes von vier Prozent leicht schließen, dass auch nur vier Prozent jedes einzelnen Beitrags für Abschlusskosten verwendet werden. Tatsächlich könne die Wirkung auf den laufenden Beitrag – abhängig von Laufzeit und Rechnungszins – deutlich höher ausfallen.
„Aber generell gilt, kein Kunde kann erkennen, dass er deutlich mehr zahlt als nur den Maximalzillmersatz.“
Weiter schreibt er:
„Ich gebe zu, das ist alles ziemlich kompliziert und gar nicht einfach zu verstehen. Aber es geht um Geld, das dann nicht zum Sparen für die Kunden zur Verfügung steht. Und irgendjemand muss ja mal versuchen, das zu erklären.“
Nach Darstellung des Mathematikers verweisen die Versicherungsbedingungen in dem hier zugrundeliegenden Fall lediglich auf das Zillmerverfahren und darauf, dass der zu tilgende Betrag auf vier Prozent der Beitragssumme begrenzt sei. Die konkreten Auswirkungen auf den einzelnen Beitrag würden dagegen nicht erläutert.
Juristische Frage offen
Im Kern wirft Kleinlein die Frage auf, ob die Formulierungen in den Versicherungsbedingungen ausreichend transparent sind.
In seinem Factsheet formuliert er die zentrale juristische Fragestellung:
„Tatsächlich entnahm der Versicherer aber stets 8,3 Prozent des Beitrags für die Zillmerung. Frage: Ist der Abzug von Abschlusskosten von 8,3 Prozent des Beitrags von dieser Formulierung in den Versicherungsbedingungen gedeckt? Oder hätte der Versicherer nur 4 Prozent ansetzen dürfen?“
Eine rechtliche Bewertung liefert Kleinlein selbst nicht. Vielmehr endet sein Beitrag mit einem Appell an die Rechtsexperten:
„Hier sind nun die Juristen gefordert!“
Langjähriger Kritiker der Versicherungsbranche
Axel Kleinlein zählt seit vielen Jahren zu den bekanntesten unabhängigen Experten für Versicherungsmathematik in Deutschland. Der Diplom-Mathematiker war unter anderem Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten und gehört zu den Gründungsmitgliedern der Bürgerbewegung Finanzwende. Heute arbeitet er als unabhängiger Versicherungsmathematiker und Gutachter in Berlin.
Ob die von ihm aufgeworfenen Fragen auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten, bleibt allerdings offen. Fest steht jedoch: Die mathematischen Mechanismen hinter der Zillmerung sind für viele Verbraucher anhand der Vertragsbedingungen schwer nachvollziehbar – und genau darin sieht Kleinlein ein grundlegendes Transparenzproblem.


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