Axel Kleinlein: Kostendeckel zu hoch!

Kritik am Kostendeckel und Strukturwandel in der Altersvorsorge

Der geplante Kostendeckel in der staatlich geförderten Altersvorsorge sorgt für neue Diskussionen in der Finanzbranche und der Politik. Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein hält den vom Gesetzgeber vorgesehenen Kostendeckel von 1,5 Prozent Effektivkosten pro Jahr für zu hoch – insbesondere für junge Sparer, deren Kapital durch Gebühren über Jahrzehnte deutlich schrumpfen könne.

Nach Kleinleins Berechnungen würde ein heute 20-Jähriger, der monatlich 100 Euro über einen Zeitraum von 47 Jahren bei einer angenommenen Marktrendite von 5 Prozent investiert, durch Kosten in Höhe von 1,5 Prozent jährlich in der Ansparphase rund 78.500 Euro an möglichem Vermögen verlieren. Statt eines Endkapitals von knapp 220.000 Euro stünden zum Renteneintritt nur 141.500 Euro zur Verfügung. Umgerechnet entspreche das einem monatlichen Kostenabzug von rund 35 Euro – und damit mehr als einem Drittel des ursprünglichen Sparbeitrags.

Grund für diesen erheblichen Unterschied sei der Zinseszinseffekt. Über lange Laufzeiten potenzieren sich selbst scheinbar moderate Kosten stark, da sie nicht nur das eingezahlte Kapital, sondern auch die darauf entfallenden Erträge mindern. Bei älteren Sparern fällt dieser Effekt weniger ins Gewicht: Ein 50-Jähriger, der ebenfalls 100 Euro monatlich bis zum 67. Lebensjahr anlegt, hätte laut Kleinlein einen effektiven monatlichen Kostenabzug von rund 12,82 Euro.

Kleinlein kritisiert zudem die Bezeichnung „Effektivkosten“ als wenig verbraucherfreundlich. Für viele Anleger sei dieser Begriff kaum nachvollziehbar, da er ausdrücke, um wie viele Prozentpunkte die jährliche Rendite durch sämtliche Kostenbestandteile – etwa Verwaltungs- und Vertriebskosten – reduziert wird. Bei einer Marktrendite von 5 Prozent und Effektivkosten von 1,5 Prozent blieben real lediglich 3,5 Prozent Rendite übrig. Statt eines prozentualen Kostendeckels fordert der Aktuar daher eine Begrenzung, die sich am konkreten Sparbeitrag orientiert. Verbraucher sollten klar erkennen können, welcher Euro-Betrag monatlich für Kosten abgezogen wird. Nur eine solche transparente Darstellung ermögliche es, günstige von teuren Produkten tatsächlich zu unterscheiden.

Verbot der Zimmerung schützt Sparer nicht ausreichend

Trotz des geplanten Zillmerverbots in der geförderten Altersvorsorge könnten Versicherungsvermittler weiterhin hohe Provisionen erhalten. Das kritisiert der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein. Beim bisherigen Zillmerverfahren werden hohe Abschlussprovisionen direkt dem Neukunden belastet. Bei einem durchschnittlichen 30-jährigen Vertrag mit 100 Euro Monatsbeitrag können so etwa 900 Euro als Provision verrechnet werden. Nach dem Gesetzentwurf soll dieses Verfahren künftig nicht mehr möglich sein, sodass Provisionen stattdessen ratierlich gezahlt werden sollen.

Nach Analyse von Kleinlein verhindert das Verbot jedoch keine hohen Vertriebskosten. Versicherungsunternehmen kalkulieren neben der Zillmerung zusätzliche Abschlusskosten ein. Diese werden nicht mehr dem einzelnen Neukunden zugeordnet, sondern mindern das Geschäftsergebnis insgesamt und werden über eine geringere Überschussbeteiligung auf alle Versicherten verteilt. Damit würden künftig alle Kunden auf einen Teil ihrer Rendite verzichten, um weiterhin hohe Provisionen finanzieren zu können.

Schon heute seien etwa ein Drittel der Abschlusskosten nicht durch das Zillmerverfahren gedeckt. Im Jahr 2023 seien dadurch branchenweit über drei Milliarden Euro an Kosten entstanden, die über das zulässige Zillmern hinausgingen. Im Durchschnitt habe jeder Kunde pro Vertrag auf rund 40 Euro an möglichen Überschüssen verzichtet. Zudem zeige die Vergangenheit, dass eine Absenkung des Zillmersatzes nicht automatisch zu geringeren Abschlusskosten führt: 2014 wurde der Satz von vier auf 2,5 Prozent gesenkt, die Abschlusskosten reduzierten sich jedoch kaum.

Besonders kritisch sieht Kleinlein, dass nur Versicherer die Möglichkeit haben, Abschlusskosten auf den gesamten Kundenbestand zu verteilen. Banken oder Fondsgesellschaften könnten solche Kosten nicht auf andere Kunden abwälzen. Dadurch seien Versicherer weiterhin privilegiert. Als Lösungen nennt Kleinlein entweder eine strengere Aufsicht durch die BaFin, die eine auskömmliche und faire Kalkulation sicherstellt, oder eine gesetzliche Begrenzung der Provisionen in der geförderten Altersvorsorge. Alternativ könne vorgeschrieben werden, dass Provisionen ausschließlich ratierlich ausgezahlt werden dürfen. Gerade weil diese Produkte mit Steuergeldern gefördert werden, sei es problematisch, wenn Bestandskunden auf Rendite verzichten müssten, um provisionsgetriebenes Neugeschäft zu finanzieren.

Strukturwandel der Altersvorsorge

Parallel zu dieser Debatte findet ein grundsätzlicher Strukturwandel in der privaten Altersvorsorge statt. Klassische Lebensversicherungen verlieren zunehmend an Bedeutung, weil jüngere Generationen sie wegen komplexer Kostenstrukturen und vergleichsweise geringer Flexibilität skeptisch sehen. Kapitalmarktbasierte Vorsorgelösungen wie ETF-Sparpläne gewinnen dagegen an Attraktivität. Dieser Trend wird durch die politische Reform befördert, da neue Produkte wie ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot Teil der Reformpläne sind.

Kritik von Vermittlerverbänden:

Während Axel Kleinlein den Kostendeckel für zu hoch hält und die Politik diesen und andere Reformelemente als Modernisierung lobt, gehen Versicherer- und Vermittlerverbände hart mit dem Gesetzentwurf ins Gericht. Sie sehen durch den Kostendeckel von 1,5 Prozent die auf Provisionen basierende Beratung durch Versicherungsvermittler gefährdet, zudem kritisieren sie die neue Auszahlungslogik, das Verbot des  Zillmer-Verfahrens und bestimmte Ausschlüsse bei Zusatzleistungen. Viele Verbände sehen in der Reform einen radikalen Umbau nach 24 Jahren Riester-System, der zentrale Elemente der bestehenden staatlich geförderten Altersvorsorge über Versicherungslösungen in Frage stellt und Versicherer und Vermittler vor grundlegende Herausforderungen stellt.

Dass das Standarddepot ohne Beratung abgeschlossen werden darf, wird von Vermittlerverbänden ebenfalls kritisch gesehen, weil dies ihrer Ansicht nach der bisherigen Praxis des qualifizierten Verkaufs widerspricht.

Politische und marktstrategische Dimension

Politisch verfolgt die Reform das Ziel, die geförderte private Altersvorsorge attraktiver und vor allem einfacher zu machen. Der neue Ansatz soll von hohen Kosten und komplizierter Produktstruktur wegführen und stattdessen transparente, kapitalmarktorientierte Angebote fördern. Allerdings zeigen die Reaktionen aus Verbänden und der Branche, dass diese Pläne auf Widerstand stoßen, weil sie etablierte Geschäftsmodelle und Vermittlungsprozesse infrage stellen.

Reformdruck und Kontroversen

Die aktuelle Debatte über den Kostendeckel und die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge zeigt, wie sensibel dieses Politikfeld ist: Auf der einen Seite stehen Verbraucher- und Expertenkritik, wonach Gebühren junge Sparer überproportional belasten. Auf der anderen Seite wächst unter Versicherern und Vermittlern die Sorge, dass zentrale Reformbestandteile die Beratungspraxis und traditionelle Produkte erheblich verändern – zum Teil zum Nachteil der Branche selbst. Dies macht deutlich, dass bei der Altersvorsorgereform nicht nur mathematische Modelle, sondern auch wirtschaftliche Interessen und politische Visionen miteinander ringen.


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