Unter falscher Flagge gefahren? Gericht stoppt „Yachtversicherung“

Pantaenius unterliegt im Namensstreit – mitten auf der boot Düsseldorf

Düsseldorf / Hamburg – Das Landgericht Düsseldorf hat der Pantaenius GmbH per einstweiliger Verfügung untersagt, den Zusatz „Yachtversicherungen“ zu verwenden. Nach Auffassung des Gerichts ist die Bezeichnung irreführend, da das Unternehmen kein Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, aber die einstweilige Verbotsverfügung bereits in Kraft.

Die Entscheidung vom 15. Januar 2026 (Az. 34 O 5/26) erging auf Antrag der Nammert Assekuradeur GmbH, nachdem Pantaenius eine zuvor geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hatte. Beide Unternehmen sind im Markt für Wassersportversicherungen tätig und richten ihre Angebote an private und gewerbliche Kunden.

Eine Pressemitteilung mit der rechtlichen Begründung ist hier abrufbar: Pressemitteilung Nammert

Gericht sieht Irreführung der Verbraucher

Zur Begründung verwies das Landgericht auf § 6 VAG. Danach dürfen Bezeichnungen wie „Versicherung(en)“ oder „Versicherer“ nur von Unternehmen geführt werden, die als Versicherungsunternehmen zugelassen sind. Versicherungsvermittler dürfen solche Begriffe lediglich mit einem klarstellenden Zusatz verwenden.

Nach Auffassung des Gerichts erweckt die Bezeichnung „Yachtversicherungen“ den Eindruck, Pantaenius sei selbst Versicherungsunternehmen und Risikoträger. Tatsächlich ist das Unternehmen jedoch als Versicherungsvermittler tätig und verfügt über keine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Vorgeschichte mit mehreren Abmahnungen

Der gerichtlichen Entscheidung ging nach Insiderinformationen, die Sachthemen.blog exklusiv vorliegen, eine längere Auseinandersetzung zwischen beiden Marktteilnehmern voraus. Bereits Anfang 2025 war die Nammert Assekuradeur GmbH demnach selbst mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung konfrontiert worden. Beanstandet wurde die Verwendung des Begriffs „Bootsversicherer“, den Nammert in seiner Außendarstellung genutzt hatte. Hintergrund war auch hier der Vorwurf einer irreführenden Bezeichnung. Wie gegenüber Sachthemen.blog erklärt wurde, blieb es jedoch nicht bei einer einzelnen Abmahnung. Nachdem Nammert seinen Internetauftritt sowie die öffentliche Außendarstellung angepasst und den beanstandeten Zusatz „Bootsversicherer“ entfernt hatte, soll die Gegenseite die Unterlagen des Unternehmens erneut überprüft haben. Dabei seien in einzelnen Vertragswerken, Verbraucherinformationen und in Fußnoten weiterhin vereinzelte Verwendungen des Begriffs festgestellt worden. In der Folge sei Nammert erneut eine wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zugestellt worden.

Daraufhin seien auch verbliebene Fundstellen in Verbraucherinformationen, Fußnoten und Vertragsunterlagen korrigiert worden.

In diesem Zusammenhang ging Nammert schließlich seinerseits gegen die Bezeichnung „PANTAENIUS YACHTVERSICHERUNGEN“ vor. Nachdem Pantaenius die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigerte, beantragte Nammert schließlich den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Mitbewerber – mit Erfolg.

Brisanz durch Messezeitpunkt

Besonders brisant ist der Zeitpunkt der Entscheidung. Die einstweilige Verfügung fällt mitten in die laufende boot Düsseldorf, die als weltweit größte Bootsmesse gilt und noch bis zum 25. Januar andauert.

Laut Augenzeugen hatte dies auch unmittelbare Auswirkungen auf den aktuellen Messeauftritt von Pantaenius. Der beanstandete Zusatz „Yachtversicherungen“ musste auf dem Messestand sowie auf begleitenden Werbematerialien kurzfristig unkenntlich gemacht oder abgedeckt werden. Auch im digitalen Umfeld wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.

Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt der Vorgang dadurch, dass beide Unternehmen während der Messe in Düsseldorf vertreten sind. Ein sichtbares Nebeneinander auf dem großen Messeparkett, ohne dass es bislang zu einer öffentlich bekannten Annäherung oder Klärung zwischen den Beteiligten gekommen wäre.

Ein Markt rückt juristisch zusammen

Der Fall wirft zugleich ein Schlaglicht auf eine Praxis, die im Markt für Boots- und Yachtversicherungen über Jahre hinweg verbreitet war. Zahlreiche Vermittler traten öffentlich als „Boots-“ oder „Yachtversicherer“ auf, ohne dass dies erkennbar beanstandet wurde. Erst in jüngerer Zeit mehren sich rechtliche Auseinandersetzungen um die korrekte Verwendung versicherungsrechtlicher Begriffe.

Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung Signalwirkung haben könnte – auch für andere Anbieter, die bislang ähnliche Bezeichnungen verwenden.

Der Sachthemen.blog hat Pantaenius im Zuge der laufenden Berichterstattung um eine eigene Einschätzung zu den Ereignissen gebeten. Diese Anfrage blieb bisher unbeantwortet.


Mein Kommentar: Ein Streit um Begriffe – oder um mehr?

Der Konflikt zwischen Nammert und Pantaenius lässt sich auf den ersten Blick als juristische Auseinandersetzung um eine Unternehmensbezeichnung lesen. Bei näherer Betrachtung wirkt diese Erklärung jedoch unvollständig.

Zwar ließe sich der Vorgang als Machtkampf im Markt von Boots- und Yachtversicherungsmaklern deuten. Doch die tatsächlichen Geschäftsfelder beider Unternehmen überschneiden sich nur begrenzt. Pantaenius ist vor allem im hochpreisigen Yachtsegment aktiv, während Nammert überwiegend kleinere Boote und Yachten mit deutlich niedrigeren Versicherungswerten abdeckt. Direkter Wettbewerb findet – wenn überhaupt – nur am Rand statt.

Gerade deshalb erscheint es wenig überzeugend, den Konflikt allein als klassischen Verdrängungswettbewerb zu interpretieren. Für mich als Marktbeobachter spricht einiges dafür, dass die Spannungen eine längere Vorgeschichte haben könnten. In Märkten, in denen Konsolidierung immer wieder eine Rolle spielt, sind gescheiterte Annäherungen, verschmähte Übernahmeangebote oder nicht realisierte Kooperationsmodelle keine Seltenheit. Wie ich aus verlässlicher Quelle und aus dem engsten Umfeld einer der beiden Parteien erfahren habe, spricht hier einiges dafür, dass der Wind hier vermutlich genau aus dieser Richtung weht!

In diesem Zusammenhang ein kurzer Rückblick:
Wie mir aus der Vergangenheit bekannt ist, war die Element Insurance AG bis 2024 Risikoträger der Nammert Assekuradeur GmbH. Als sich Element im Laufe des Jahres 2024 von vielen Maklerbeständen trennte, betraf dies auch Nammert. Rückblickend betrachtet könnte man diese großflächigen Bestandskündigungen als erste deutliche Vorboten der im Januar 2025 bekannt gemachten Insolvenz von Element werten. Für Nammert bedeutete dies vor allem eines: die Suche nach einem neuen Risikoträger, das Bangen um die eigene Zukunft und um die Reputation. Nammert galt zu diesem Zeitpunkt als geschwächt und vielleicht sogar als potentieller Übernahmekandidat. Ob es in dieser Phase Gespräche zwischen Nammert und Pantaenius gab, die im Ergebnis für Unstimmigkeiten sorgten, lässt sich nur spekulieren. Erst als Nammert mit der Württembergische Versicherung AG einen neuen soliden Risikoträger präsentieren konnte, kam das Unternehmen wieder in stilleres Fahrwasser. Heute gilt diese Krise aus meiner Sicht als überwunden.

Auffällig ist zudem, dass die ersten Abmahnungen offenbar von Pantaenius ausgingen. Das jetzige Vorgehen von Nammert wirkt vor diesem Hintergrund weniger wie ein Angriff als vielmehr wie eine Gegenwehr – ein Hinweis darauf, dass rechtliche Maßstäbe nicht selektiv angewendet werden können.

Der Fall zeigt, wie schnell formale Fragen der Außendarstellung zu handfesten juristischen Auseinandersetzungen eskalieren können – und wie wenig Raum für informelle Lösungen bleibt, sobald Anwälte und Gerichte das Geschehen bestimmen. Zugleich macht er deutlich, dass in der Geschäftswelt offenbar etwas verloren gegangen ist: die Fähigkeit, unerwünschte Entscheidungen anderer zu akzeptieren, ohne im Nachgang nachzutreten.

Wenn stattdessen versucht wird, dem Wettbewerber abseits des eigentlichen Spielfelds juristische Stolpersteine in den Weg zu legen, sagt das mitunter mehr über den Urheber solcher Manöver aus als über denjenigen, der sich am Ende damit auseinandersetzen muss. Und manchmal kehren solche Strategien schneller zurück, als es den Beteiligten lieb sein kann – wie ein Bumerang.


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