BHV – Deckungssummen zu gering?

Betriebshaftpflicht in der Gastronomie: Weckruf nach Crans-Montana

Warum marktübliche Deckungssummen bei Personenschäden nicht mehr ausreichen und neue Modelle erforderlich sind

Der Brand im Gastronomiebetrieb Le Constellation in Crans-Montana mit 40 Todesopfern und 116 Verletzten hat schlagartig sichtbar gemacht, wie verwundbar bestehende Absicherungskonzepte insbesondere in der Gastronomie sind. Der Fall steht nicht nur für eine menschliche Tragödie, sondern auch für ein strukturelles Problem der Betriebshaftpflicht:

Die AXA hat als Betriebshaftpflichtversicherer des Lokals bereits selbst darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Deckungssummen bei Weitem nicht ausreichen werden, um das tatsächliche Schadensausmaß abzudecken.

In den Versicherungsbeständen dominieren weiterhin Deckungssummen von drei oder fünf Millionen Euro. Diese Limits sind historisch gewachsen und auf durchschnittliche Schadenverläufe zugeschnitten. Bei Großschäden mit vielen Verletzten stoßen sie jedoch sehr schnell an ihre Grenzen. Auch Deckungen von zehn Millionen Euro, die bereits deutlich seltener anzutreffen sind, bieten in solchen Szenarien nur begrenzten Schutz. Selbst höhere Deckungssummen im Bereich von zehn bis fünfzig Millionen Euro, die in der Praxis so gut wie nie vorkommen, würden bei einem Schadenverlauf wie in Crans-Montana nicht ausreichen, um das gesamte Schadenvolumen abzudecken. Die Gesamtschäden des Unglücks werden derzeit im hohen zweistelligen bis dreistelligen Millionenbereich verortet.

Warum Brandverletzungen besonders teuer sind

Personenschäden infolge von Bränden zählen zu den kostenintensivsten Risiken in der Haftpflichtversicherung. Schwerbrandverletzte benötigen häufig sofortige intensivmedizinische Behandlung in spezialisierten Zentren, oftmals über Wochen oder Monate hinweg. Darauf folgen zahlreiche operative Eingriffe, insbesondere Hauttransplantationen, sowie langwierige Rehabilitationsphasen. In vielen Fällen endet die Behandlung nicht nach Monaten, sondern geht in eine jahrelange oder lebenslange medizinische Nachsorge über. Hinzu kommen psychische Langzeitfolgen, die weitere therapeutische Maßnahmen erforderlich machen.

Aus haftpflichtrechtlicher Sicht bleibt es nicht bei den unmittelbaren Behandlungskosten. Verdienstausfälle, Rentenleistungen bei dauerhafter Invalidität und Berufsunfähigkeit, Pflegekosten sowie Schmerzensgeld- und Hinterbliebenenansprüche erhöhen das Schadenvolumen erheblich. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass Kranken- und Unfallversicherungen der Betroffenen regelmäßig in Vorleistung treten und ihre Aufwendungen im Wege des Regresses bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend machen. Diese Regressforderungen betreffen insbesondere Behandlungs-, Rehabilitations-, Pflege- und Rentenkosten und können sich über Jahrzehnte erstrecken. Sie sind ein wesentlicher Grund dafür, warum Personenschäden nach Bränden sehr schnell jede marktübliche Deckungssumme übersteigen.

Die Personenzahl entscheidet über das Schadenpotenzial

Für die Bemessung der Deckungssumme für Personenschäden ist vor allem ein Faktor ausschlaggebend: die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Menschen. Ob sich zwanzig oder zweihundert Personen in einem Betrieb aufhalten, macht einen erheblichen Unterschied für das potenzielle Schadenvolumen. Auch in Betrieben wie Hotels, Pensionen, Kinos, Theatern und sonstigen Eventlocations, ist die Anzahl der gleichzeitig beherbergten Gäste entscheidend. Ein kleines Haus mit begrenzter Belegung ist dabei anders zu bewerten als ein voll belegtes Hotel mit mehreren hundert Übernachtungsgästen, bei dem sich ein Schadenereignis über mehrere Etagen und Fluchtwege auswirken kann. Deckungssummen, die diese Personenzahlen nicht berücksichtigen, bilden das reale Personenschadenpotenzial nur unzureichend ab.

Höhere Deckungssummen rücken in den Fokus

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Diskussion über deutlich höhere Deckungssummen an Bedeutung. Für Betriebe mit hoher Personendichte erscheinen Deckungssummen von einhundert bis einhundertfünfzig Millionen Euro für Personenschäden sachlich begründbar. Diese Größenordnungen ergeben sich aus der Addition realistischer Einzelschäden, langfristiger Folgekosten und Regressansprüche. Die bislang im Markt verbreiteten Deckungssummen sind für solche Schadenverläufe nicht ausgelegt.

Einordnung zum Stellenwert der Betriebshaftpflicht

Unstrittig ist zunächst: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Weder Betreiber von Gastronomiebetrieben noch von Hotels oder vergleichbaren Lokalitäten sind rechtlich verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Es steht jedem Unternehmer frei, seinen Betrieb auch vollständig ohne Betriebshaftpflichtversicherung zu führen. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.

Zugleich ist festzuhalten, dass der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in der Praxis weit verbreitet und sinnvoll ist. Der gelegentlich erhobene Ruf nach einer Pflichtversicherung erscheint vor diesem Hintergrund zwar nachvollziehbar, würde sich jedoch nur schwer durchsetzen lassen und träfe zudem nicht den Kern der eigentlichen Fragestellung.

Denn das zentrale Problem liegt nicht darin, dass zu wenige Betriebe versichert wären, sondern darin, wie sie versichert sind. Wenn Betriebshaftpflichtversicherungen abgeschlossen werden – was in der Praxis der Regelfall ist –, dann müssen sie insbesondere im Bereich der Personenschäden auch ein realistisches Schadenpotenzial abbilden. Deckungssummen, die bei Großschäden mit vielen Verletzten bereits nach kurzer Zeit ausgeschöpft sind, erfüllen diesen Zweck nicht.

Genau hier sind die Versicherer gefordert.

Eine risikoadäquate Absicherung setzt voraus, dass entsprechende Deckungssummen überhaupt angeboten werden. Solange Deckungssummen im hohen zweistelligen oder dreistelligen Millionenbereich für Personenschäden faktisch nicht oder nur in Ausnahmefällen verfügbar sind, bleibt die Möglichkeit einer angemessenen Absicherung begrenzt. Der Fall Crans-Montana zeigt, dass es sich dabei nicht um eine theoretische Diskussion handelt, sondern um eine Fragestellung mit sehr konkreten Auswirkungen. Eines dürfen wir dabei nie aus dem Auge verlieren: Unzureichende Deckungssummen treffen am Ende die Opfer solcher Katastrophen. Reichen die versicherten Summen nicht aus, müssen Geschädigte auf einen Teil der finanziellen Entschädigung verzichten. Zu dem ohnehin erlittenen körperlichen und seelischen Leid kommen dann finanzielle Einbußen hinzu, die bis hin zu existenzbedrohenden Situationen reichen können.

Hat ein haftbarer Betrieb nach einem solchen Ereignis Insolvenz angemeldet, tritt die Haftungsfrage in den Hintergrund. Entscheidend ist dann allein, woher die finanziellen Mittel für Behandlung, Nachsorge und den Ausgleich von Einkommensausfällen stammen sollen. Vom Betrieb selbst ist in dieser Situation regelmäßig nichts mehr zu erwarten. Umso größer ist die Bedeutung ausreichend hoher Deckungssummen in der Betriebshaftpflicht, insbesondere im Bereich der Personenschäden.


Entdecke mehr von Sachthemen.blog

Melde dich für den Newsletter an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Published by

Kommentar verfassen

Entdecke mehr von Sachthemen.blog

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen