Neodigital Aufsichtsrat: Makler haben zweifelhafte Produkte verkauft

Wenn ein LinkedIn-Artikel eine Debatte über Haltung auslöst

Ich habe auf LinkedIn unlängst einen Beitrag veröffentlicht, der eine konkrete Beratungssituation beschreibt, wie sie viele Versicherungsvermittler aus der Praxis kennen: Kunden kommen mit Onlineangeboten, vorgefertigten Entscheidungen und klaren Preisvorstellungen in das Gespräch. Gesucht wird dabei nicht eine offene Beratung, sondern die Bestätigung einer bereits getroffenen Wahl – verbunden ¹mit der Erwartung, dass der Vermittler für deren Folgen Verantwortung übernimmt. Der Artikel thematisierte die daraus entstehenden Haftungsrisiken und die Notwendigkeit, in solchen Fällen professionelle Grenzen zu ziehen.

Auf diesen Beitrag reagierte auch der Aufsichtsratsvorsitzende der Neodigital, David Zimmer, der auch Geschäftsführer der coparion GmbH & Co. KG ist, mit einem Kommentar, der meinen Text erkennbar anders interpretierte. Statt den beschriebenen Zielkonflikt zwischen Entscheidung, Beratung und Haftung aufzugreifen, wurde der Beitrag als grundsätzliche Kritik an informierten Kunden und digitalen Informationswegen gelesen. Diese Lesart verfehlte aus meiner Sicht den Kern des Artikels, der weder Onlineabschlüsse noch eigenständige Recherche infrage stellte.

Besonders auffällig war dabei die Wortwahl und Bildsprache im Kommentar.

David Zimmer kommentierte wörtlich:

Der mündige Kunde als „Gefahr“ für den Makler. Haben Sie mal überlegt, dass die Maklerbranche selbst Schuld trägt am Misstrauen der Kunden und dem Bedarf sich selbst zu informieren? Nicht nur die Drückerkolonnen, auch vermeintlich seriöse Makler haben zweifelhafte Produkte verkauft, weil es attraktive Courtagen brachte

Foto: Screenshot des Kommentars

Der Kommentar von David Zimmer ist weniger eine Analyse als eine pauschale Abwertung – und genau darin liegt das Problem. Wer von „der Maklerbranche“ spricht, sie kollektiv für Kundenmisstrauen verantwortlich macht und sie sprachlich in die Nähe von „Drückerkolonnen“ rückt, verzichtet bewusst auf Differenzierung. Das ist kein Beitrag zur Debatte, sondern ein moralischer Rundumschlag.

Besonders gravierend wird diese Wortwahl jedoch vor dem Hintergrund von Zimmers Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Neodigital Versicherung AG. Neodigital arbeitet in erheblichem Umfang mit Versicherungsvermittlern zusammen und profitiert wirtschaftlich von deren Beratungs- und Vermittlungsleistung. Öffentliche Aussagen aus einer solchen Governance-Rolle heraus sind daher nicht privat, nicht folgenlos und nicht nur „Meinung“, sondern haben unausweichlich Signalwirkung in den Markt.

Der hier gezogene Vergleich zwischen Versicherungsvermittlung und sogenannten Drückerkolonnen ist zwar eine zugespitzte Metapher, lässt jedoch ein bestimmtes Mindset erkennen: Vermittlung erscheint darin primär als potenziell problematische Verkaufstätigkeit, weniger als regulierte, haftungsbewehrte Beratungsleistung. Diese Perspektive ist eine mögliche Sichtweise, sie bleibt jedoch stark verkürzt und blendet wesentliche Aspekte moderner Vermittlung aus.

Eine gewisse Ironie liegt darin, dass ausgerechnet der Begriff „Drückerkolonnen“ bemüht wird, während mit Carsten Maschmeyer ein bedeutender Investor bei der Neodigital Versicherung AG engagiert ist, der über seine Beteiligungsgesellschaft ALSTIN Capital in das Unternehmen investiert hat – eine Verbindung, die dem gewählten Vergleich zumindest eine zusätzliche historische, kontextuelle und geradezu ungewollt satirische Note verleiht.
Ich musste zumindest nach erster Verwunderung über diese unbedachte Wortwahl aus der Feder eines Vorstandsvorsitzenden schmunzeln, als ich das Wort „Drückerkolonne“ in diesem Zusammenhang las. Wir wissen, denke ich, alle warum.
Profitiert doch Neodigital ausgerechnet von Investoren, die vor diesem Hintergrund kein unbeschriebenes Blatt sind. Scheinbar scheint jedoch hier eine Art historischer Amnesie eingetreten zu sein, wenn ausgerechnet der Aufsichtsrat die damaligen Methoden sogenannter Drückerkolonnen als Ursache für aktuelle Herausforderungen in der Kundenberatung identifiziert und dann gleich noch der Maklerschaft pauschal ähnliche Vorgehensweisen unterstellt.

Heutige Versicherungsvermittlung ist stattdessen geprägt von umfassender Regulierung, Dokumentationspflichten, Weiterbildungsvorgaben und persönlicher Haftung. Vor diesem Hintergrund wirkt eine solche Zuspitzung erklärungsbedürftig, da sie die tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen Vermittler arbeiten, nur unvollständig abbildet.


Nachdem ich auf seinen Kommentar hin öffentlich geantwortet und dabei auf die besondere Verantwortung hingewiesen hatte, die mit seiner Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender einhergeht, ist sein ursprünglicher Kommentar für mich nicht mehr sichtbar. Ebenso lässt sich das LinkedIn-Profil von David Zimmer aus meiner Perspektive nicht mehr aufrufen. Ob der Kommentar gelöscht oder mein Zugriff eingeschränkt wurde, kann ich nicht abschließend beurteilen – fest steht lediglich, dass beides für mich nicht mehr einsehbar ist.

Unabhängig von der technischen Ursache wirft dieser Vorgang Fragen auf. Gerade Personen in exponierten Führungs- und Aufsichtsfunktionen stehen naturgemäß im öffentlichen Diskurs und müssen mit kritischer Einordnung rechnen. Kritik zu kommentieren, einzuordnen oder auch klar zurückzuweisen, gehört zu einem professionellen Umgang damit dazu. Der vollständige Rückzug aus der Sichtbarkeit gegenüber einem kritischen Gegenüber wirkt hingegen mindestens irritierend.

Glücklicherweise konnte ich zuvor einen Screenshot des Originalkommentars von Herrn David Zimmer als Beweis sichern.

Insbesondere vor dem Hintergrund der zuvor gewählten deutlichen Wortwahl überrascht dieser Umgang. Wer öffentlich pauschale Kritik äußert und dabei zugespitzte Vergleiche nutzt, sollte auch bereit sein, sich der daraus entstehenden Diskussion zu stellen. Das gilt umso mehr, wenn die Kritik nicht persönlich, sondern rollenbezogen und sachlich begründet formuliert wird.

Für sich genommen ist das Blockieren von Personen oder Entfernen von Kommentaren selbstverständlich ein individuelles Recht. In der Gesamtschau – Wortwahl, Position und anschließender Umgang mit Gegenrede – entsteht jedoch ein Bild, das nicht unbedingt für einen souveränen, professionellen Diskurs auf Augenhöhe spricht. Gerade in einer Aufsichtsratsfunktion darf man erwarten, dass Kritik nicht als Störung, sondern als Teil öffentlicher Verantwortung verstanden wird.

Dass dieser Eindruck entsteht, ist bedauerlich. Denn eine offene, differenzierte Auseinandersetzung hätte der Debatte – und allen Beteiligten – deutlich mehr genutzt.

Mein LinkedIn-Artikel wollte keinen Gegensatz zwischen digitalen Kunden und persönlicher Beratung konstruieren. Das Anliegen des Artikels war es, auf einen realen Zielkonflikt hinzuweisen: Wenn Entscheidungen bereits feststehen, Beratung aber dennoch Haftung tragen soll, geraten Rollen und Verantwortlichkeiten aus dem Gleichgewicht. Dies wirft meines Erachtens weniger einen Meinungsunterschied über Digitalisierung oder Kundenmündigkeit auf als über das Verständnis von Beratung selbst. Ob Vermittler als eigenständig verantwortliche Berater wahrgenommen werden oder primär als Ausführende fremder Entscheidungen, ist eine grundlegende Frage. Sie entscheidet darüber, wie Vertrauen, Verantwortung und Zusammenarbeit im Versicherungsmarkt gestaltet werden.

Gerade deshalb lohnt es sich, solche Reaktionen von höchster Ebene nicht nur inhaltlich, sondern auch in ihrer zugrunde liegenden Perspektive zu betrachten – nicht zur persönlichen Bewertung, sondern zur Einordnung unterschiedlicher Beratungsverständnisse und ihrer möglichen Auswirkungen. Ergänzend sei angemerkt, dass der Kommentar von David Zimmer deutlich aus dem Gesamtbild der übrigen Reaktionen auf den Artikel herausfiel. Die überwiegende Mehrheit der Kommentare war ausgesprochen positiv, zustimmend und konstruktiv. Viele Leserinnen und Leser bestätigten die geschilderte Beratungssituation aus eigener Erfahrung, teilten ähnliche Beobachtungen oder bedankten sich ausdrücklich für die klare und differenzierte Einordnung.

Abschließend bleibt festzuhalten: Von einem Aufsichtsratsvorsitzenden eines Versicherers, der sein Geschäft maßgeblich mit Versicherungsvermittlern – insbesondere Versicherungsmaklern – betreibt, darf man erwarten, dass eine differenziertere Sicht auf deren Rolle erkennbar ist. Kritik ist wichtig. Sie entfaltet ihre Wirkung jedoch nur dann, wenn sie der Komplexität des Themas gerecht wird und nicht auf pauschale gesellschaftliche Vorurteile gegen einen Berufsstand zurückgreift. Erst recht nicht dann, wenn dieser Berufsstand die Produkte des Unternehmens vertreibt, dessen Aufsichtsratsvorsitzender man ist.

Hier ein Link zum besagten LinkedIn-Beitrag.


Ergänzung vom 07.01.2026:

Der Fairness halber habe ich am 29.12. auch Steven Voss, Vorstand der Neodigital AG, kontaktiert und ihn um eine Stellungnahme zu dem Artikel gebeten. Wir standen bereits zuvor zu anderen Themen in einem stets respektvollen Austausch. Bis heute habe ich jedoch keine Rückmeldung von Herrn Voss erhalten. Sollte diese noch erfolgen, werde ich sie hier selbstverständlich ergänzen.

Artikelfoto: Verwaltungsgebäude Neodigital


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