Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Aufsicht über Lebensversicherer deutlich verschärft. Nach Jahren der Mahnungen greift sie nun direkt durch: Produkte mit zu hohen Kosten, mangelndem Kundennutzen oder fragwürdigen Vergütungsstrukturen werden vom Markt genommen, Verantwortliche verwarnt. Damit signalisiert die Aufsicht einen klaren Kurswechsel hin zu strengerem Verbraucherschutz.
Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen stecken seit Jahren in einer tiefen Vertrauenskrise. Niedrige Zinsen, hohe Kosten und intransparente Überschussbeteiligungen haben dazu geführt, dass viele dieser Verträge kaum noch halten, was sie einst versprachen. Die BaFin hat deshalb ihre sogenannte Wohlverhaltensaufsicht erweitert. Sie will sicherstellen, dass neue Produkte tatsächlich im Interesse der Kunden konzipiert werden und nicht vor allem den Vertriebsergebnissen oder Bilanzzielen der Unternehmen dienen.
Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der BaFin, erklärte auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht am 29. Oktober in Bonn, dass aktuelle Abfragen bei den Anbietern von Versicherungsanlageprodukten erfreuliche Entwicklungen zeigten. Vor allem bei fondsgebundenen Lebensversicherungen mit laufenden Beiträgen habe sich die Kostensituation verbessert. In manchen Marktsegmenten sanken die Effektivkosten um mehr als 40 Basispunkte im Vergleich zu 2021. Die Aufsicht führt diese Entwicklung auf ihre verstärkte Kontrolle und den Druck zur Kostensenkung zurück.
Die BaFin stützt sich in ihren Einschätzungen auf umfangreiche Analysen, die sie seit 2022 regelmäßig durchführt. Dabei wurden sämtliche Lebensversicherer zu ihren Effektivkosten befragt. Das Ergebnis zeigte eine deutliche Spannweite: Während der Durchschnitt bei etwa 1,9 Prozent pro Jahr lag, überschritten manche Produkte die Marke von vier Prozent. Besonders problematisch war das bei jenen Verträgen, die vorzeitig beendet wurden – also genau dort, wo die Effektivkosten den größten Schaden anrichten. Parallel analysierte die BaFin die Stornoquoten und stellte fest, dass viele Kunden ihre Policen bereits in den ersten Jahren kündigen. Das deutet darauf hin, dass die Produkte oft nicht zum Zielmarkt passen oder dass die Kostenstruktur zu stark belastet.
Auch die internen Prozesse der Versicherer nahm die Aufsicht unter die Lupe. Im sogenannten Produktfreigabeverfahren sollen Unternehmen prüfen, ob ein neues Produkt für den definierten Zielmarkt geeignet ist und ob es bei realistischer Laufzeit einen echten Kundennutzen bringt. Diese Prüfung erfolgt häufig unzureichend, so die BaFin. Zudem stellte sie fest, dass manche Vermittler oder Versicherer zusätzliche Zahlungen von Fondsanbietern erhalten, was die tatsächlichen Kosten der Produkte weiter in die Höhe treiben kann.
Dass die BaFin das Thema jetzt so offen und deutlich anspricht, hat mehrere Gründe. Zum einen haben sich die Marktstrukturen verändert: Klassische Policen verlieren an Bedeutung, fondsgebundene Produkte gewinnen, sind aber oft komplex und teuer. Zum anderen wächst der Druck aus Brüssel. Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA arbeitet an einheitlichen Regeln für mehr Transparenz und „Value for Money“. Außerdem sieht die BaFin ein akutes Vertrauensproblem in der Altersvorsorge. Wenn über Jahrzehnte hinweg Produkte verkauft werden, die nach Kosten und Renditeaussichten kaum überzeugen, gefährdet das nicht nur die Vorsorge der Verbraucher, sondern auch die Reputation der gesamten Branche.
Aufsichtsrechtlich zieht die Behörde inzwischen konkrete Konsequenzen. Produkte, die keinen ausreichenden Kundennutzen bieten, wurden vom Markt genommen, in anderen Fällen mussten Kunden entschädigt werden. Mehrere Vorstände von Lebensversicherern erhielten Verwarnungen – symbolisch gesprochen eine gelbe Karte. Aktuell stehen weitere Unternehmen im Fokus, weil sie durch hohe Kosten und auffällige Stornoquoten aufgefallen sind.
Neu ist zudem, dass die BaFin den Blick stärker auf die Rentenphase richtet. Bei vielen neueren Produkten wird keine oder nur eine geringe Risikoüberschussbeteiligung deklariert. Die Behörde hält das für unzulässig. Versicherer sollen mindestens 90 Prozent der Risikoüberschüsse, die durch Sicherheitsmargen entstehen, an die Versicherten weitergeben. Andernfalls drohen aufsichtsrechtliche Maßnahmen.
Die ersten Ergebnisse zeigen, dass der Druck wirkt. Viele Versicherer haben ihre Fondsportfolios überarbeitet, setzen auf günstigere Indexfonds oder ETFs und senken damit die Effektivkosten. Doch der Unterschied zwischen günstigen und teuren Anbietern bleibt erheblich. Manche verlangen immer noch über 2,5 Prozent Effektivkosten, was die Renditechancen massiv beeinträchtigt. Auch an der Transparenz hapert es weiterhin. Kunden erfahren zwar, welche Kosten anfallen, aber oft nicht, wie sich diese auf ihre Ablaufleistung auswirken.
Für die Versicherer markiert diese Entwicklung einen Wendepunkt. Produkte müssen künftig nachweislich ein angemessenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen aufweisen. Auch die Stornoquoten werden als Indikator für Produktqualität stärker gewichtet. Zudem geraten Vergütungssysteme, insbesondere Rückvergütungen von Fondsanbietern, unter verschärfte Beobachtung.
Die BaFin hat unmissverständlich klargemacht, dass sie sich nicht länger mit symbolischer Aufsicht begnügt. Sie will eine verbraucherorientierte, zukunftsfähige Branche – und ist bereit, dafür unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Verwarnungen, Marktverbote und öffentliche Kritik sind längst keine Ausnahme mehr. Lebensversicherungen dürfen kein reines Vertriebsgeschäft sein, sie müssen transparent, kosteneffizient und im Interesse der Kundinnen und Kunden konzipiert sein.
Wie Julia Wiens betonte, soll die Branche innovativ bleiben, aber Innovation dürfe nicht bedeuten, dass am Ende die Kunden das Nachsehen haben.
Kommentar:
Irgendwie kommt die kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung nicht so recht aus der Krise. Und hier zeigt sich, dass das kein bloßes Imageproblem ist. Zu hohe Kosten machen viele Produkte schlicht unattraktiv. Der Bund der Versicherten hat schon früh gewarnt und sprach in den 1980er Jahren vom „legalen Betrug“ – eine Aussage, die das Landgericht Hamburg 1983 als von der Meinungsfreiheit gedeckt bezeichnete. Vielleicht ist das überspitzt, aber die Richtung stimmt: Zu viele Produkte versprechen Sicherheit und Rendite, liefern aber beides nicht.
Man könnte fast sagen, wer an den Erfolg eines Versicherers glaubt, sollte vielleicht lieber dessen Aktie kaufen als seine Police. Denn als Anteilseigner profitiert man von den Gewinnen, während man als Versicherungsnehmer oft nur die Kosten trägt.
Und wer heute noch das Argument des sogenannten Langlebigkeitsrisikos anführt, sollte wissen, dass gerade dort in den kommenden Jahren erhebliche Herausforderungen auf die privaten Rentenversicherer zukommen. Steigende Lebenserwartungen, verschobene Sterbetafeln, medizinischer Fortschritt und die Unsicherheit künftiger Zinsentwicklungen könnten die bisherigen Kalkulationsgrundlagen grundlegend infrage stellen. Das vielzitierte Argument der „Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko“ wird damit zunehmend brüchig – vielleicht sogar ad absurdum geführt. Denn was nützt ein Versorechen auf eine lebenslange Rente, wenn die Produkte, die sie finanzieren sollen, strukturell nicht mehr tragfähig sind?
Foto: Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht – Quelle: BaFin


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