Qualitypool oder Controllitypool

Ein System zur Abhängigkeit? – Wie der neue Qualitypool-Vertrag nach Ansicht des IGVM die Maklerfreiheit einschränken könnte
Meinungskommentar zum offenen Streit zwischen IGVM und Qualitypool.


Mit dem Start der neuen Vermittlerplattform Smart Cockpit will der Lübecker Maklerpool Qualitypool seine Systemlandschaft modernisieren. Entwickelt wurde das Portal durch die firmeneigene Softwareschmiede – namentlich die Hypoport-Gruppe, zu der Qualitypool als 100-Prozent-Tochter gehört. Branchenkennern dürfte Hypoport unter anderem auch durch die Softwarelösung Smart InsurTech bekannt sein – eine Plattform, die ebenfalls Schnittstellen in die Versicherungsbranche liefert und schon heute an vielen Stellen im deutschen Vermittlermarkt präsent ist.

Diese enge Verzahnung von Softwarehaus und Poolbetreiber birgt, so meine Einschätzung, besondere Risiken – insbesondere für freie Makler. Denn wenn technische Änderungen im Sinne des Pools erfolgen sollen, bestehen dafür keine langen Wege: Interessen könnten kurzerhand per Produktentwicklung durchgesetzt werden. Der direkte Draht zwischen Plattform und Geschäftsführung mag Effizienz versprechen, öffnet aber zugleich eine Tür, durch die unbemerkt Einfluss auf die unternehmerische Selbstständigkeit von Maklern genommen werden kann.

Mit dem neuen Smart Cockpit wurde nun die alte Systemstruktur abgelöst. Zwei bislang parallel laufende Maklerportale – darunter auch das ASC-Extranet – wurden eingestellt. Ab sofort gilt: Wer das neue System nutzen will, muss einen neuen Kooperationsvertrag unterzeichnen. Ohne diese Zustimmung bleibt der Zugang zum Altbestand zwar bestehen – das aktive Einreichen von Neugeschäft wird jedoch technisch unterbunden.

Genau an diesem Punkt setzt die scharfe Kritik des IGVM an.


Wer ist der IGVM?
Der IGVM – die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e. V. – ist ein unabhängiger Berufsverband. Er richtet sich primär an inhabergeführte Maklerunternehmen, die ihren Bestand selbst verwalten, unabhängig beraten und Wert auf faire Geschäftsbeziehungen legen. In der Öffentlichkeit tritt der IGVM immer wieder mit dezidierten Einschätzungen auf, besonders dann, wenn Vertragswerke oder Markttrends die unternehmerische Freiheit freier Vermittler gefährden könnten.


Die Kritik des IGVM am neuen Vertrag
Aus Sicht des IGVM enthält der neue Kooperationsvertrag von Qualitypool zahlreiche Regelungen, die strukturell einseitig wirken und den Makler in eine wirtschaftliche Abhängigkeit treiben könnten.

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Übertragung von Beständen bei Vertragsbeendigung. Laut Vertrag kann ein Makler seine Bestände nur dann auf einen anderen Pool oder Vermittler übertragen, wenn er bei Qualitypool keinen negativen Saldo hat – also keine offenen Forderungen bestehen. Zudem muss die Übertragung innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein, sonst fällt der Bestand an Qualitypool zurück. Das birgt aus Sicht des IGVM gleich doppeltes Risiko: Wer zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen kündigen möchte, kann durch den Negativsaldo daran gehindert werden. Und wer nicht rechtzeitig überträgt, verliert womöglich sein wichtigstes Kapital – den Kundenbestand.

Ein weiteres Problem sieht der Verband bei der sogenannten Stornoreserve: Laut Vertrag kann diese auf bis zu 99 Prozent der vorausgezahlten Courtage erhöht werden – und zwar auf Basis nicht näher definierter Bonitätskriterien. Der IGVM kritisiert, dass so ein nahezu vollständiger Einbehalt der Provision möglich sei – was den Makler faktisch finanziell „austrocknen“ könne, auch wenn objektiv kein erhöhtes Risiko bestehe. Die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit könnte damit in kürzester Zeit massiv eingeschränkt werden.

Auch das Kündigungsrecht ist aus Sicht des IGVM unausgewogen geregelt. So kann Qualitypool den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Makler gegen bestimmte vertragliche Pflichten verstößt – etwa, indem er das Portal nicht regelmäßig prüft oder unklar definierte Verhaltenspflichten verletzt. Der Verband warnt, dass damit ein ständiges Kündigungsrisiko im Raum stehe – eines, das nicht klar begrenzt sei und auch ohne grobe Pflichtverletzung greifen könnte. Für den Makler bedeute das ein Dauerzustand der Unsicherheit.

Ein besonders kritischer Punkt betrifft die sogenannten Dynamikcourtagen – also die laufende Vergütung aus dynamisch wachsenden Versicherungsverträgen. Laut neuem Vertrag zahlt Qualitypool diese nach Vertragsbeendigung nur noch für sechs Monate weiter. Danach fließt nichts mehr – auch wenn der Vertrag vollständig durch den Makler vermittelt wurde. In der Praxis heißt das: Qualitypool profitiert dauerhaft, der Makler nicht. Der IGVM sieht darin einen systematischen Entzug von Vergütung, der kaum zu rechtfertigen sei.

Hinzu kommt ein vermeintlicher „Bestandsschutz“, der sich bei genauerem Hinsehen als leere Hülse erweist. Denn dieser Schutz endet exakt in dem Moment, in dem der Vertrag gekündigt wird – also dann, wenn er am dringendsten gebraucht würde. Der Verband bezeichnet ihn als „zeitlich befristet, inhaltlich lückenhaft und ohne tatsächliche Schutzwirkung“.

In der Gesamtschau entsteht so – folgt man der Einschätzung des IGVM – kein Bild partnerschaftlicher Zusammenarbeit, sondern eines, das eher an Vertragsdisziplinierung erinnert. Man könnte es zuspitzen: Mach sie systemisch abhängig – und quetsch sie dann aus wie eine reife Orange.


Was sagt Qualitypool?
Qualitypool verweist auf die technische Notwendigkeit der Umstellung. Der neue Vertrag sei transparent, rechtlich geprüft und diene der Vereinfachung. Viele der kritisierten Punkte seien bereits im alten Vertrag enthalten gewesen – nun aber klarer formuliert. Dass man sich einseitige Rechte einräume, weist das Unternehmen zurück. Dass viele Makler die Änderungen kritisch sehen, wird in der öffentlichen Kommunikation von Qualitypool kaum thematisiert – dabei zeigen Umfragen unter Vermittlern längst, dass die Zustimmung alles andere als flächendeckend ist.


Wenn die Kritik des IGVM zutrifft – und ich habe derzeit keinen Anlass, an der Substanz dieser Vorwürfe zu zweifeln – dann liegt hier ein Paradebeispiel dafür vor, wie die Bereitstellung digitaler Abwicklungsplattformen durch Maklerpools zukünftig die unternehmerische Freiheit unabhängiger Makler beschneiden könnte. Wenn dieses Modell Schule macht, wäre das fatal – es würde den Markt freier Vermittler strukturell schwächen und zentrale Prinzipien des Berufsbilds in Frage stellen.

Besonders brisant: Über die enge Verzahnung von Software, Plattform und Vertrag könnten auf diesem Weg auch Investoren, darunter zunehmend internationale Player, die in deutsche Maklerpools investieren oder diese übernehmen, direkten Einfluss auf das operative Geschäft unabhängiger Makler erhalten – subtil, aber wirkungsvoll.

Und wie geht’s jetzt weiter?
Bleibt die Frage, ob dieser Streit auf dem Wege des Dialogs gelöst wird – oder ob er in stillem Unfrieden versandet. Vielleicht stellt sich am Ende doch alles als ein großes Missverständnis heraus – so recht glauben mag man das im Moment nicht. Aber es bleibt spannend, wie sich dieser Konflikt entwickelt.


Quellen: dasinvestment.com, procontra-online.de, versicherungsjournal.de, igvm.de, tagesbriefing.de


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3 Kommentare zu „Qualitypool oder Controllitypool“

  1. voidfreeee477ef6e9

    Der Zwang, den neuen Vertrag unterzeichnen zu müssen, geht ja noch weiter als beschrieben. Eine Kundenbetreuung auf digitaler Basis ist nicht mehr möglich. Schon eine einfache Adressänderung eines ASC-Altkunden wurde bei mir ohne Neuvertrag abgelehnt. Also arbeite ich nun wieder analog mit Qualitypool???

    1. Das war mir gar nicht klar! Ehrlich jetzt? Sowas ist erlaubt? Ich finde das heftig!

  2. Wow, das ist heftig!

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