Wehrgeld statt Bürgergeld

***ACHTUNG SATIRE***

Wie ein interner Vorschlag an das Kanzleramt die Lösung für zwei Probleme gleichzeitig liefern könnte: Faulheit und Verteidigungspolitik.


Betreff: Vorschlag zur Stabilisierung des Sozialstaats durch sicherheitspolitische Integration nicht-kooperativer Erwerbsloser.

Fot***fritz – Persönlich


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

niemand will zur Bundeswehr. Nicht mal die Kinder und Enkelkinder der Rheinmetall-Bosse. Die Einsatzfähigkeit liegt in Trümmern, die Kasernen sind leer, die Auslandsmissionen personell unterbesetzt – und in den Bewerbungszentren der Streitkräfte weht der Wind durch Excel-Tabellen voller Lücken.

Gleichzeitig verzeichnen wir im Inland ein stabiles Reservoir an gesunden, vollständig betreubaren Bürgergeldbeziehern unter 45, die den öffentlichen Haushalt seit Jahren belasten, ohne nennenswerte Gegenleistung.

Da haben wir sie, unsere Zielgruppe! Alle gesunden Bürgergeldempfänger unter 45 Jahre ohne produktiven Zweck, die keine erkennbaren Bestrebungen zeigen, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Kurz: chronisch Bocklose!

Was wir also haben, ist auf der einen Seite ein Personalproblem bei der Armee – und auf der anderen eine Überbevölkerung in der Komfortzone des Sozialstaats. Wir haben zu viele Menschen, die für den Arbeitsmarkt nicht tauglich sein wollen – und eine Bundeswehr, die dringend Menschen braucht, denen man nicht zu viel erklären muss und die sich nach Führung, militärsprachlich deutlich artikulierten Motivationsimpulsen und Strukturen sehnen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die traditionellen Rekrutierungskanäle der Bundeswehr dauerhaft beschädigt sind. Die Kreiswehrersatzämter sind aufgelöst. Die Datenbestände zu ehemaligen Wehrpflichtigen, Reservisten und Veteranen sind unvollständig, veraltet oder schlicht verloren gegangen. In manchen Regionen weiß der Staat nicht einmal mehr, wer einmal gedient hat – geschweige denn, wo er wohnt.

Kurz gesagt: Diejenigen, die bereit waren, sind verschwunden.
Diejenigen, die nie bereit waren, sind noch da. Und sie kosten.

Diese Ausgangslage verlangt keine Moral, sondern Methodik.
Daher mein Vorschlag: das Wehrgeld-Modell.

Es ist kein Gesetz für den Frieden. Es ist ein Werkzeug zur Rückführung in die Verantwortung. Wer Jahre lang Bürgergeld kassiert, ohne sichtbare Bereitschaft zur Integration, der hat seine Schulden gegenüber der Solidargemeinschaft mit Zins und Demotivation angehäuft. Wir dürfen diese Schulden nicht länger abschreiben. Wir müssen sie eintreiben. Und zwar dort, wo sie sich in Nutzen umrechnen lassen: an der Waffe, im Dienst, unter Kommando.

Das Modell ist einfach: Keine Sanktion, kein Urteil, keine Strafmaßnahme – sondern eine logische Folge finanzieller Realität. Wer nicht bereit ist, durch Arbeit beizutragen, leistet Dienst durch Anwesenheit im sicherheitspolitischen Vollzug. Ein Auslandseinsatz – strukturiert, bilanziert, berechnet – als Gegenleistung für Jahre staatsfinanzierter Inaktivität.

Das Modell setzt auf Bilanz, nicht auf Bestrafung. Auf Verrechnung statt Verzweiflung. Es bringt zusammen, was sich bisher gegenseitig ignoriert hat: die verteidigungsbereite Republik und den sozialstaatlich Durchgefütterten.

Herr Bundeskanzler, lieber F. Fritz,
wir können nicht länger zusehen, wie sich der Staat an seiner eigenen Geduld verausgabt. Das Wehrgeld-Modell ist keine Reform – es ist ein Weckruf der Realität. Indem wir Passivität in Einsatzbereitschaft überführen, schaffen wir etwas, das in dieser Republik lange gefehlt hat: eine messbare Form von Gerechtigkeit.

Was andere mit Arbeit leisten, kann – unter Führung – auch durch Gehorsam beglichen werden.
Die Frage lautet dann nicht mehr: „Wie viel kostet der Hartzer?“
Sondern: „Wie kann er uns dienen?“

Ich lege im Folgenden die vorbereiteten FAQ und den Vorschlag eines Zielgruppenanschreibens bei. Sie dienen der Vorabkommunikation mit den Betroffenen und sollten in allen Jobcentern, Erstbelehrungs- und Vollzugsstellen ausgehängt werden.

Mit dem Ding nehmen Sie Söder und AfD den Wind aus den Segeln! Das riecht nach einem Dreifachwums! Ich verbleibe mit den besten Wünschen ins Kanzleramt!



FAQ zum Wehrgeld-Modell

Für betroffene Personen (nicht verhandelbar)
Zentrale Vollzugsstelle Wehrgeld (ZVW) – Stand Juli 2025


Warum wurde ich einberufen?
Sie beziehen seit mindestens zwei Jahren Bürgergeld, ohne medizinisch anerkannte Einschränkungen, und ohne erkennbaren Vermittlungsfortschritt. Damit erfüllen Sie die gesetzlich festgelegten Kriterien zur Teilnahme am Wehrgeld-Modell gemäß §1 Wehrgeldgesetz.


Was genau ist das Wehrgeld-Modell?
Das Wehrgeld-Modell ersetzt den ausbezahlten Sozialleistungswert durch eine sicherheitspolitisch relevante Dienstverpflichtung im Ausland. Ihr bisher nicht erbrachter Beitrag zur Gesellschaft wird durch militärische Präsenzleistung kompensiert. Sie zahlen Ihre Staatsschuld mit Zeit, Disziplin und körperlicher Anwesenheit ab.


Wie lange dauert mein Einsatz?Die Tilgungsdauer ist abhängig von Ihrer individuellen Leistungsakte. In der Regel ist die Dienstzeit identisch mit dem Zeitraum, in dem sie in der Vergangenheit Bürgergeldleistungen bezogen haben.


Kann ich mich weigern?
Nein. Das Modell ersetzt Ihre bisherigen Sozialansprüche. Eine Verweigerung führt zur sofortigen Einstellung aller Leistungen, zur Entfernung aus der Wohnförderung und gegebenenfalls zur disziplinarischen Internierung in einer Vollzugsstelle.


Was passiert, wenn ich körperlich ungeeignet bin?
Grundtauglichkeit genügt. Wer laufen, tragen und schweigen kann, ist einsetzbar. Leichte Einschränkungen führen zu alternativen Diensten (z. B. Lagerlogistik, Drohnenwartung, Sandsackfüllung, Schreibstubendienst). Eine vollständige Ausmusterung ist nur mit medizinischem Vollgutachten möglich.


Wo werde ich eingesetzt?
Sie werden bundeswehrintern einem aktuellen Einsatzgebiet zugewiesen. Derzeit aktive Stationierungsorte sind u. a. Litauen (NATO-Mission), Mali (Stabilisierungsdienst), Libanon (UNIFIL) und die Ukraine (Ausbildungshilfe). Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.


Gibt es Gehalt?
Nein. Unterkunft, Verpflegung und militärische Standardausrüstung gelten als Sachausgleich. Bei erfolgreichem Abschluss des Wehrgeld-Modells erhalten Sie ein Entschuldungszertifikat zur Vorlage bei Behörden und ein Zeugnis zur Vorlage bei potenziellen Arbeitgebern.


Was passiert im Todesfall?
Mit dem Tod gilt Ihre Schuld als vollständig getilgt. Ihre Hinterbliebenen erhalten ein amtliches Dankschreiben, eine Flagge der Bundesrepublik Deutschland im Format 150 × 90 cm, eine Erstattung der Bestattungskosten und einen pauschalen Mobilitätsgutschein für den öffentlichen Personennahverkehr (Deutschlandticket, Dauer: 12 Monate, übertragbar).


Kann ich durch Aufnahme einer Arbeit dem Wehrdienst entgehen?
Ja, bei Vorlage eines durchgehenden, sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsverhältnisses mit vollständiger Eigenfinanzierung Ihres Lebensunterhalts. Der Antrag auf Rückstellung muss vor dem Einberufungstermin genehmigt sein.


Wer ist vom Modell ausgenommen?
Ausgenommen sind:
– nachgewiesen dauerhaft Erwerbsunfähige
– medizinisch bestätigt Dienstuntaugliche

– Personen mit einem Alter von unter 18  und über 45 Jahren.


An wen kann ich mich wenden?
Bitte nutzen Sie ausschließlich das Kontaktformular unter www.wehrgeld.de. Persönliche Vorsprachen oder telefonische Auskünfte sind aus Effizienzgründen ausgeschlossen.


Ich finde das ungerecht. Was kann ich tun?

Sie können an der Bundestagswahl teilnehmen und hoffen, dass diese Regelung unter einer neuen Regierung wieder abgeschafft wird.



Vorschlag Zielgruppenanschreiben:


Zentrale Vollzugsstelle Wehrgeld (ZVW)
Referat Vollzug & Integration


Betreff: Einberufung zum Wehrgeld-Dienst
Mitteilung über verpflichtenden Auslandseinsatz zur Rückzahlung bezogener Sozialleistungen


Sehr geehrte Empfängerin, sehr geehrter Empfänger,

im Rahmen der aktuellen sicherheitspolitischen Lage sowie der fortlaufenden Reform des Sozialsystems wurde das sogenannte Wehrgeld-Modell eingeführt. Dieses Modell sieht vor, dass langjährige Beziehende von Bürgergeld-Leistungen, die dem Arbeitsmarkt dauerhaft fernbleiben und keine Vermittlungshemmnisse aufweisen, künftig zu einem zeitlich befristeten Auslandseinsatz herangezogen werden.

Ziel ist es, bezogene Leistungen der vergangenen Jahre in Form einer sicherheitspolitischen Einsatzleistung auszugleichen. Der Staat wandelt damit passive Transferleistungen in aktive gesellschaftliche Beteiligung um.


Was bedeutet das für Sie?

Gemäß Wehrgeldgesetz (§§1–5 WGemG) wurden Sie einer Einsatzgruppe zugeordnet. Ihr Einberufungstermin, der Meldeort sowie nähere Informationen zur Dauer und Form Ihres Einsatzes entnehmen Sie bitte dem beigelegten Informationsblatt.

Die Einberufung erfolgt verpflichtend. Sie ersetzt bisherige Maßnahmen und Beratungstermine bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Mit Dienstantritt endet der Leistungsbezug nach SGB II.


Rückstellungen oder Ausmusterungen sind nur möglich bei:
– nachgewiesener Vollzeit-Erwerbstätigkeit ohne Bezug staatlicher Aufstockungsleistungen
– medizinisch bestätigter Dienstuntauglichkeit oder bereits anerkannter Erwerbsunfähigkeit


Bei Nichtantritt des Dienstes:
Ein unentschuldigtes Fernbleiben führt zur vollständigen Streichung aller Leistungen sowie zur Zuweisung in eine disziplinarische Maßnahme gemäß Vollzugsrichtlinie WGM-V §7.


Warum das alles?

In den vergangenen Jahren hat der Staat umfassende Leistungen erbracht, um Sie zu unterstützen. Das Wehrgeld-Modell ermöglicht es nun, diese Solidarität in Verantwortung zu überführen – durch eine geregelte, staatlich strukturierte Rückzahlung in Form von Dienst.

Der Dienst ist nicht Bestrafung. Er ist Rückführung.


Wir danken für Ihre Bereitschaft zur Teilnahme.

Mit pflichtgemäßem Gruß
Zentrale Vollzugsstelle Wehrgeld (ZVW)
Referat Vollzug & Integration
www.wehrgeld.de


Anlagen:
– Dienstantrittsbescheinigung
– Standortinformationen
– FAQ „Was ist das Wehrgeld-Modell?“
– Verhaltens- und Packhinweise



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