BVK mahnt Kaufland-Tochter ab

Foto: KI-generiert

Mit dem Start von „Kaufland Versicherungen“ hat der Lebensmitteleinzelhändler Kaufland einen neuen Weg im Bereich Cross-Selling eingeschlagen – und sich prompt juristischen Ärger eingehandelt. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat eine Tochtergesellschaft von Kaufland wegen angeblich irreführender und gesetzeswidriger Vermittlungspraktiken abgemahnt. Der Vorwurf: Kunden würden über die tatsächliche Rolle des Vermittlers im Unklaren gelassen, essenzielle Informationen seien versteckt oder gar nicht auffindbar, und die gesetzlich vorgeschriebene Beratung finde faktisch nicht statt.

Seit Juli 2025 vertreibt Kaufland gemeinsam mit der DA Direkt, einer Tochter der Zurich Gruppe, Tierkrankenversicherungen sowie Zahnzusatzpolicen unter dem neuen Label „Kaufland Versicherungen“. Das Angebot erfolgt über eine eigene Website und richtet sich an preisbewusste Endkunden – begleitet von Werbeanreizen wie Einkaufsgutscheinen in Höhe von bis zu 30 Euro bei Abschluss. Während DA Direkt als Risikoträger auftritt, übernimmt laut Angaben auf der Website die Kaufland-Gruppe „in Zusammenarbeit mit DA Direkt“ die Versicherungsvermittlung. Doch genau an dieser Darstellung stößt sich der BVK.

In seiner Abmahnung kritisiert der Verband, dass Kunden nicht klar erkennen können, wer tatsächlich für die Vermittlung verantwortlich ist. Im Impressum sowie im Außenauftritt werde lediglich DA Direkt genannt – obwohl die eigentliche Vermittlerin eine Kaufland-Tochter namens KSTR-11 GmbH ist. Diese ist als gebundener Vertreter nach § 34d GewO im Register eingetragen, firmiert allerdings nicht offen auf der Website. In der sogenannten Erstinformation wird sie zwar erwähnt, doch diese sei schwer auffindbar und für Laien nicht als rechtlich relevantes Dokument erkennbar. Aus Sicht des BVK liegt darin eine Täuschung vor: Der Kunde gehe davon aus, er schließe direkt bei Kaufland oder bei DA Direkt ab – nicht bei einem unbekannten Dritten im Hintergrund.

Der BVK moniert zudem, dass der gesamte Abschlussprozess online und ohne persönliche Beratung erfolge. Das widerspricht aus Sicht des Verbands der gesetzlichen Verpflichtung zu einer anlassbezogenen Bedarfsermittlung und Beratung, wie sie durch die Versicherungsvermittlungsverordnung und das Versicherungsvertragsgesetz vorgeschrieben ist. Zwar bietet die Website einige Informationen und PDF-Dokumente an, doch eine echte Risikoanalyse oder interaktive Beratung findet nicht statt. In Zeiten digitaler Abschlussstrecken sei das nicht per se unzulässig, so der Verband, aber nur dann rechtmäßig, wenn die Rolle des Vermittlers eindeutig erkennbar und die Beratungspflicht nachweislich erfüllt sei – was hier aus seiner Sicht nicht gegeben sei.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Produktpräsentation selbst. Besonders bei der Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen werde laut BVK der Eindruck erweckt, es handle sich um eine vollumfängliche Absicherung – Stichwort „100 % Kostenübernahme“. Erst in den tiefergelegten Tarifdetails erfahre der Kunde von einer Begrenzung. Auch bei der Zahnzusatzversicherung sollen ähnliche Leistungsgrenzen erst spät im Prozess sichtbar werden. Für den Verband ist das ein klarer Fall von „irreführender Werbung durch Unterlassen“, da Leistungsbegrenzungen zu den zentralen Entscheidungskriterien bei solchen Policen gehören und nicht versteckt werden dürften.

Die Abmahnung wurde am 16. Juli sowohl elektronisch als auch postalisch an Kaufland versandt. Der BVK fordert die sofortige Unterlassung der beanstandeten Praktiken sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Andernfalls behält sich der Verband rechtliche Schritte vor. Parallel ruft der BVK die zuständigen Aufsichtsbehörden auf, das Geschäftsmodell zu prüfen – insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), die klare Vorgaben für Beratung, Transparenz und Kundenschutz enthält.

Kaufland selbst reagierte bislang zurückhaltend. Man habe die Abmahnung noch nicht erhalten, werde sie aber prüfen, sobald sie eingegangen sei. Auch von DA Direkt oder deren Mutterkonzern Zurich gibt es bisher keine öffentliche Stellungnahme. Dass sich die beiden Partner einer juristischen Auseinandersetzung entziehen können, gilt angesichts der Ausführlichkeit der Abmahnung und der juristischen Erfahrung des BVK jedoch als unwahrscheinlich.

Der Fall erinnert nicht zufällig an frühere Auseinandersetzungen des BVK mit großen Online-Vergleichsportalen wie Check24, bei denen es ebenfalls um die klare Kennzeichnung der Vermittlerrolle und die Einhaltung der Beratungspflichten ging. Damals setzte sich der Verband in mehreren Punkten durch. Nun soll offenbar ein Exempel statuiert werden, dass auch branchenfremde Anbieter im Supermarktregal nicht nach eigenen Regeln spielen dürfen.

Für die Versicherungsbranche insgesamt ist der Vorgang ein Weckruf. Die Verlagerung von Vertriebskanälen in den Einzelhandel – gepaart mit digitalen Prozessen – mag neue Kundengruppen erschließen, birgt aber auch Risiken für Transparenz und Verbraucherschutz. Wenn der Gesetzgeber keine Schlupflöcher zulässt und Aufsicht sowie Verbände wachsam bleiben, lässt sich der Innovationsdrang großer Handelsketten vielleicht mit den bewährten Prinzipien des Versicherungsvertriebs in Einklang bringen. Der Fall Kaufland zeigt jedoch: Der Weg dahin ist rechtlich wie ethisch kein Selbstläufer.

Kommentar:
Ich vertrete die Auffassung, dass die Kritik des BVK hier auf Grundlage der geschilderten Rechtslage angebracht ist. Von der rechtlichen Frage einmal abgesehen: Wenn Kunden Versicherungen im Lebensmitteleinzelhandel begleitet von Lockmitteln wie Einkaufsgutscheinen kaufen, wirkt das für mich erst einmal befremdlich. Der eine oder andere mag nun denken: „Na ja, Prepaidkarten fürs Handy, Möbel, Matratzen – und wie bei Globus teilweise auch Autoreifen – kann ich ja auch beim Lebensmittelhändler kaufen.“ Ein Elektronikmarkt bietet mir ebenfalls Policen für Kleingeräte, Garantieverlängerungen oder Ähnliches an. Stimmt alles!

Nur gibt es bei Versicherungen und Finanzprodukten nicht umsonst um regulatorische Hürden, die in erster Linie dem Verbraucherschutz dienen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben ist daher ganz entscheidend. Zumal es bei Tierkrankenversicherungen und Zahnversicherungen auch um sensiblen und vielschichtigen Versicherungsschutz geht. Dort ist umfassende und professionelle Beratung nötig – und die wird weder die Hotline eines Onlineshops noch die Infotheke im Kaufland leisten können.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Berichterstattung über die Verhältnisse bei Kaufland könnte man auch bemerken, bevor ihr jetzt noch Versicherungen macht: Bringt erstmal euer Kerngeschäft auf Kurs!

Hier nur einige Artikel mit Beispielen dafür, dass dort noch Luft nach oben wäre:
Eigentümer ist reichster Mann Deutschlands Massenentlassungen, Druck und Angst! Angestellte packen über Kaufland aus!


Schimmliger Käse, Pfusch am Haltbarkeitsdatum – wie frisch ist die Frischetheke bei Kaufland wirklich?


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