
Eventim darf Ticketversicherung nicht manipulativ aufdrängen
Das Oberlandesgericht Bamberg hat entschieden, dass der Ticketanbieter Eventim seinen Kundinnen und Kunden keine Ticketversicherung auf manipulative Weise aufdrängen darf. Dieses Urteil folgte einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der dem Unternehmen vorwarf, durch die Gestaltung der Webseite Verbraucherinnen und Verbraucher unzulässig zum Abschluss einer Versicherung zu drängen.
Konkret bot Eventim während des Bestellvorgangs wiederholt und nachdrücklich eine kostenpflichtige Ticketversicherung an, die das Unternehmen über die ERGO Reiseversicherung AG vertreibt.
Um Eintrittskarten ohne diese Versicherung zu erwerben, mussten Kundinnen und Kunden auf eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Ich trage das volle Risiko“ klicken. Das Gericht befand, dass diese Praxis die Schwelle zur unzulässigen Beeinflussung überschreitet und somit gegen den Digital Services Act der Europäischen Union sowie gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Es wurde kritisiert, dass durch die Gestaltung der Webseite ein Szenario aufgebaut wird, das Angst vor einem Totalverlust des Kaufpreises erzeugt und somit die Entscheidungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer beeinträchtigt.
Allerdings entschied das Gericht auch, dass das erstmalige Anbieten der Versicherung, im Warenkorb zulässig ist, sofern es klar erkennbar ist, dass es sich um ein optionales Angebot handelt und die Entscheidungsfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht beeinträchtigt wird.
Dieses Urteil reiht sich in eine Serie von rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Verbraucherschützern und Eventim ein. Bereits zuvor hatte das Landgericht München I entschieden, dass Eventim bei abgesagten Veranstaltungen die Vorverkaufsgebühren nicht einbehalten darf und den vollen Ticketpreis erstatten muss. Zudem wurde eine Musterfeststellungsklage gegen Eventim eingereicht, der sich mehr als 1.500 Verbraucherinnen und Verbraucher angeschlossen haben, um gegen die Einbehaltung von Gebühren bei abgesagten Veranstaltungen vorzugehen.
Diese Urteile und Klagen unterstreichen die Bedeutung des Verbraucherschutzes im Online-Ticketverkauf und setzen klare Grenzen für Unternehmen, um manipulative Praktiken zu unterbinden.
Urteil 3 UKl 11/24 e des OLG Bamberg vom 05.02.2025

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